Verbrauchertelegramm

Was besagt die Herkunftsangabe bei Olivenöl?

Für Olivenöl der beiden Güteklassen nativ extra (extra vergine) und nativ (vergine) ist in der Europäischen Union die Angabe der Herkunft verpflichtend vorgeschrieben. Dabei wird, je nach Ursprung. entweder der betreffende EU-Mitgliedstaat oder die Europäische Union oder das Drittland, also ein Land außerhalb der Europäischen Union, angegeben.
„Wenn man auf der Etikette beispielsweise die Angabe „Hergestellt in Italien“ (Prodotto in Italia) findet, bedeutet das, dass das Öl zur Gänze in Italien aus in Italien geernteten Oliven gewonnen wurde“, erklärt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS. Erfolgen die Ernte der Oliven und ihre Verarbeitung dagegen in unterschiedlichen Ländern, muss dies mit dem Wortlaut „Hergestellt in … aus Oliven geerntet in …“ (Ottenuto in … da olive raccolte in …) gekennzeichnet werden.
Zusätzlich kann Olivenöl eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U. bzw. DOP – Denominazione di Origine Protetta) tragen, wenn sowohl die Ernte der Oliven als auch die Pressung in einem ganz bestimmten Gebiet nach anerkanntem Verfahren erfolgen.
Olivenöl der Güteklasse nativ extra (extra vergine) stammt übrigens aus Kaltpressung und darf einen Säuregehalt (Gehalt an freien Fettsäuren) von maximal 0,8 Prozent aufweisen, der Geschmack muss fruchtig und frei von sensorischen Fehlern sein. Olivenöl der Güteklasse nativ (vergine) wird ebenfalls ausschließlich mit mechanischen Verfahren und ohne Wärmeeinwirkung gewonnen, darf jedoch leichte sensorische Fehler und einen höheren Säuregehalt von bis zu zwei Prozent aufweisen.

Verbrauchertelegramm
Gebrauchtes online verkaufen

Eine Portion Misstrauen ist (leider) angesagt

Frau P. hat ihre alten, nicht mehr genutzten Betten über ein bekanntes Online-Portal zum Verkauf angeboten. Prompt fand sich ein Interessent; er bot an, die Betten von einem renommierten Kurier abholen zu lassen, und der Kurier würde Frau P. zugleich den verlangten Verkaufspreis in bar aushändigen.
Wenig später erhält Frau P. erst einen Anruf und dann ein (optisch sehr professionell wirkendes) E-Mail vom vermeintlichen Kurier: man sagte ihr, sie müsse vorab eine Bestätigungszahlung von 50 Euro leisten, damit man sichergehen könne, dass sie keinen Betrug plane. Frau P. zahlte die Summe per Kreditkarten-Anweisung.
Zum vereinbarten Abholtermin erschien dann jedoch leider kein Kurier, und Frau P. wurde schnell klar, dass sie wirklich ausgefuchsten Betrügern auf den Leim gegangen war.
Unser Rat: auch beim online Verkaufen ist es unumgänglich, absolut vorsichtig zu sein, wenn es ans Bezahlen geht. Zwischen Betrugsversuchen per Scheck, per Karte und nun dieser Art hat sich leider gezeigt, dass es da draußen nicht wenige Übeltäter gibt, die es auf Ihr Geld abgesehen haben.