Verbrauchertelegramm
1- und 2-Cent-Münzen
Bargeldzahlungen: wie funktioniert das mit der Abschaffung der Kleinstmünzen und den Rundungen?
Frau L. hat in einem Geschäft einen Einkauf für 1,99 Euro getätigt und bar bezahlt. Auf dem Kassenbon findet sich zusätzlich die Angabe „Rundung +/-“ sowie der Betrag von 1 Euro-Cent, und die zu zahlende Summe macht 2 Euro aus. Frau L. möchte wissen, ob das so erlaubt ist?
Ja, seit Jänner 2018 wurde in Italien, die Produktion von 1 und 2 Cent-Münzen eingestellt. Die entsprechende Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (und nicht die einzelnen Produktpreise!) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden sind. Dabei werden die zu zahlenden Endbeträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, abgerundet, und die Beträge die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, jeweils aufgerundet. Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht, und können weiterhin verwendet werden.
Voraussetzungen für die Anwendung der Rundung ist es, dass die Zahlung in bar erfolgt – Beträge, die per Karte oder M-Payment (also über das Handy) beglichen werden, sind von der Rundung nicht betroffen.
Ja, seit Jänner 2018 wurde in Italien, die Produktion von 1 und 2 Cent-Münzen eingestellt. Die entsprechende Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (und nicht die einzelnen Produktpreise!) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden sind. Dabei werden die zu zahlenden Endbeträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, abgerundet, und die Beträge die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, jeweils aufgerundet. Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht, und können weiterhin verwendet werden.
Voraussetzungen für die Anwendung der Rundung ist es, dass die Zahlung in bar erfolgt – Beträge, die per Karte oder M-Payment (also über das Handy) beglichen werden, sind von der Rundung nicht betroffen.