Dienstleistungen

EEVE-ERKLÄRUNG

Ab sofort kann im Patronat SBR in Bozen und in den Bezirksbüros die EEVE-ERKLÄRUNG für das Jahr 2020 abgefasst werden.
Nützliche Dokumente
Einkommen 2020
Die Unterlagen werden von allen Familienmitgliedern benötigt!
anagraphische Daten:
gültige Identitätskarte der/des Erklärenden
Angaben über den meldeamtlichen Wohnsitz
Steuernummer oder Gesundheitskarte aller Familienmitglieder
eventuelle Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit
Einkommen 2020:
Modell CU 2021, Mod.730/2021 oder Mod. PF 2021 – inkl.IRAP-Erklärung
Tätigkeitskodex (nur für Selbständige)
Einkommen aus dem Ausland, welche nicht im Mod. 730 oder im Mod. PF aufscheinen
landwirtschaftliche Einkommen 2020:
Großvieheinheiten (Durchschnitt von Jänner bis Dezember)
Erschwernispunkte und Kulturflächen aus dem Lafisbogen (stand 01.11.2020)
jährlicher Hiebsatz für die potentielle Holzmenge
andere Einnahmen und Ausgaben (von Jänner 2020 bis Dezember 2020):
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gemäß Gerichtsurteil oder laut schriftlicher Vereinbarung mit ersichtlichen Zahlungen
erhaltene Unterhaltszahlungen in Form von Unterhaltsvorschussleistungen (LG Nr. 15/2003 i.g.F.)
bezahlte Miete (Kaltmiete ohne Spesen) für die Hauptwohnung einschließlich Garage oder Autoabstellplatz
Beiträge für Miete vom Sozialsprengel (Art.20–DLH Nr. 30/2000 i.g.F.)
ausbezahlte Studienstipendien der Autonomen Provinz Bozen, die zum besteuerbaren IRPEF-Einkommen
zählen (laut Mod. CU)
steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher, Arbeiter die nach Italien zurückgekehrt sind
Einkommen aus Voucher (Arbeitsgutscheine)
andere Einkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit, die nicht der Einkommenssteuer IRPEF unterliegen, oder die einer definitiven oder Ersatzbesteuerung unterliegen.
Dokumente bezüglich der Dividenden (falls diese nicht aus der Steuererklärung ersichtlich sind)
Immobiliarvermögen (Stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
a der Immobilien bzw. Grundbesitzbogen
GIS-Erklärung (für Baugründe)
bei Immobilien im Ausland: Angabe der Nettofläche in Quadratmeter
Finanzvermögen (anzugeben, falls es 5.000 Euro pro Kopf überschreitet, stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post (Jahresdurchschnittswert des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
wiederaufladbare Prepaid-Kreditkarten (mit IBAN – Jahresdurchschnittswert, ohne IBAN–Stand zum 31.12. des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung unter zehn Prozent.
gemischte Lebensversicherungen, für die das Einlösungsrecht zum Zeitpunkt der EEVE-Erklärung ausgeübt werden kann
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons u.ä., Investmentfonds u.ä., Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck.

ASGB-Rentner

Bericht aus dem Sekretariat

Auch der zweite Lockdown hat gezeigt, dass sich die Digitalisierung bewährt hat. Nicht nur die alltäglich anfallende Büroarbeit musste wieder in Form von home-working getätigt werden, sondern sämtliche Besprechungen, Verhandlungen und Absprachen mit anderen Gewerkschaftsvertretern, Politikern und Sozialpartnern wurden in Video-Konferenzen organisiert.
v.l.n.r. Marta Mulser, Hildegard Seeber und Stephan Vieeider vom Rentnerbüro
Dabei wurde über die verschiedensten Themen gesprochen, verhandelt, Meinungen ausgetauscht und Überlegungen eingebracht. Die ständig neue Entwicklung der Corona-Lage stellte alle vor große Herausforderungen. Zur Zeit ist die Auswirkung der Impfverweigerung der Beschäftigen im Sozial- und Sanitätssektor Mittelpunktthema.
Die ASGB-Rentner haben bereits in ihrer Presseaussendung vom 17. Jänner 2021 die Impfbereitschaft als Ausdruck der Solidarität und des Verantwortungsbewusstseins erklärt. Gleichzeitig wurde eine gezielte und einfach verständliche Aufklärungskampagne gefordert, um Zweifel und Vorbehalte abzubauen.
Nun zeichnet sich aber ab, dass dennoch einige Angestellte in Sanität und Pflege aus verschiedensten Gründen sich nicht impfen lassen wollen oder können. Dadurch ergeben sich notgedrungen gefährliche Engpässe in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung, da nicht geimpftes Personal entweder in andere Bereiche abwandert oder zeitweilig suspendiert wird. Die Abwanderung nicht geimpfter Bediensteter in die häusliche Pflege gibt ebenfalls Anlass zur Sorge.
Die ASGB-Rentner haben zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften in ihrer Presseaussendung vom 25. Mai 2021 ihre große Besorgnis darüber kundgetan. Ihrer Ansicht nach bekommen vor allem die älteren Menschen, Pflegebedürftige und ihre Familien die Auswirkung der Impfverweigerung zu spüren.
Aufgrund des großen Pflegenotstandes zeichnet sich eine dramatische Situation ab: Weil das nötige Personal fehlt, werden die Aufnahmen in Heimen blockiert, pflegebedürftige Patienten, die aus den Krankenhäusern entlassen werden, können nicht aufgenommen werden und müssen zu Hause versorgt werden. Dort sind in den meisten Fällen weder die Räumlichkeiten vorhanden, noch kann für die nötige Pflege und Betreuung gesorgt werden, weil das entsprechend ausgebildete Personal fehlt.
In diesem Zusammenhang muss aber klar gestellt werden, dass nicht erst Corona und die fehlende Impfbereitschaft diesen Notstand herbeigeführt haben.
Bereits im Vorfeld haben die Rentnergewerkschaften des öfteren mit Nachdruck auf den personellen Notstand in der ärztlichen und pflegerischen Betreuung hingewiesen und gefordert, diesem Missstand zu beheben. Die Politik hat zu spät erkannt, dass der Personalschlüssel in Sanität und Pflege zu eng bemessen ist. Deshalb werden wir nicht müde, die zuständigen Politiker aufzufordern, die Verantwortung zu übernehmen und alles in die Wege zu leiten, um diese Missstände zu beheben. Berufsbegleitende Umschulungen, die jetzt geplant sind, sind deshalb nur zu begrüßen. Es ist aber vor allem wichtig, klare Berufsbilder zu schaffen, für eine gute Ausbildung zu sorgen und annehmbare Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Die Wertschätzung des Berufsstandes muss aber auch durch entsprechende Honorierung zum Ausdruck gebracht werden.
Denn mangelnde Wertschätzung und ungerechte Honorierung haben bereits in der Zeit vor Corona dazu beigetragen, dass viele Angestellte in andere Bereiche abgewandert sind und der Pflegeberuf an Attraktion verloren hat. Außerdem muss die Wohnungsnot behoben und für ausreichend leistbare Wohnungen für das Pflegepersonal gesorgt werden. Vor allem im städtischen Bereich ist die Wohnungsnot groß. Arbeiter und Angestellte tun sich schwer in der Nähe des Arbeitsplatzes eine leistbare Wohnung zu finden.