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Schulen staatlicher Art

Zweiter Teilvertrag für die Inflationsanpassungen signiert; Auszahlung im Juli geplant.
Am 15. Juni 2021 wurde der bereits von den Vertragspartnern signierte 2.Teilvertrag für die Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art von der Landesregierung genehmigt.
Dieser Vertrag sieht die Inflationsanpassung der Gehälter ab dem Jahr 2021 um 0,4 Prozent vor. Zur Erinnerung: Die Erhöhung ab dem Jahr 2020 um 0,7 Prozent war bereits in einem 1. Teilvertrag verhandelt worden. Dieser erste Vertrag hatte auch den üblichen Weg vom Verhandlungstisch über die Landesregierung ins Ministerium gefunden, allerdings haben die vier Schulgewerkschaften die definitive Unterzeichnung hinausgezögert.
Denn den am Verhandlungstisch anwesenden Parteien war von Anfang an bewusst gewesen, dass aufgrund der Pandemie die für die Gehaltsanpassung notwendigen Geldmittel nicht sofort zur Verfügung stehen, deshalb verlangten die vier Schulgewerkschaften die Unterzeichnung eines Einvernehmensprotokolls, in dem die politischen Vertreter durch ihre Unterschrift zusicherten, sich um die noch erforderlichen Geldmittel zu bemühen und die Angleichung der Gehälter anzustreben. Das geforderte Einvernehmensprotokoll wurde von politischer Seite lange hinausgezögert und uns erst nach hartnäckiger Forderung geliefert.
Demnach erhalten nun die Lehrpersonen an den staatlichen Schulen voraussichtlich mit dem Juligehalt die entsprechenden Beträge rückwirkend ausbezahlt. Durch den Abschluss dieser Verträge ist man noch weit von einer Angleichung an die Gehälter des Landespersonals entfernt. Ersichtlich wird dies durch die Differenz bei der Inflationsanpassung für diesen Zweijahreszeitraum: Die Differenz liegt bei 0,8 Prozent!
Um die Gehaltsanpassungen zu erreichen, brauchen wir zunächst die Geldmittel um die Inflationsanpassung für das Jahr 2021 verhandeln zu können. Für die Anpassung der anderen Gehaltselemente benötigt man in diesem Kapitel noch mehr, denn mit der Auszahlung der bisher festgelegten Beträge fehlen noch an die 70 Prozent für eine komplette Anpassung der Gehälter um die Ungleichbehandlung auszumerzen.

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Rekurs zur Gehaltseinstufung gewonnen!

Unterrichtsjahre als Supplent*in mit gültigem Studientitel gleichwertig mit jenen mit unbefristetem Vertrag.
Die Südtiroler Schulgewerkschaft im ASGB strebt nach gewonnenem Pilotrekurs weitere Rekurse für Lehrpersonen an, denen die Jahre vor Aufnahme in die Stammrolle nicht sofort zur Gänze für die Einstufung berechnet worden sind.
Wenn eine Lehrperson in den Schulen staatlicher Art einen unbefristeten Vertrag erhält und dann auch noch das Probe- und Berufsbildungsjahr erfolgreich absolviert hat, berechnet die Verwaltung aufgrund der bereits im Vorfeld geleisteten Dienste die korrekte Gehaltseinstufung. Von den außerplanmäßigen Diensten, also allen Jahren mit gültigem Studientitel mit befristetem Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 180 Tagen, werden vier Jahre zur Gänze und die restlichen nur zu 2/3 angerechnet. Das dritte Drittel wird in der Grund- und Mittelschule nach 18 Jahren, in der Oberschule nach 16 Jahren Laufbahn hinzugefügt und trägt zu einer verspäteten Vorrückung bei.
Da diese Behandlung eine klare Diskriminierung der Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag darstellt, haben einzelne Lehrpersonen in verschiedenen Regionen Rekurs eingereicht und es kam dabei zu unterschiedlichen Urteilssprüchen bis das Urteil der Richter des Kassationsgerichtshofes definitive Klarheit geschaffen hat.
Nach dem gewonnenen Rekurs vor dem Gericht in Bozen, bereitet die Südtiroler Schulgewerkschaft SSG im ASGB bereits die nächsten Rekurse vor.
Rekurrieren können Lehrpersonen in der Stammrolle, die das Einstufungsdekret der Verwaltung erhalten haben und mehr als vier Jahre außerplanmäßige Dienste in der Wettbewerbsklasse, in der sie angestellt sind, vorweisen können.