Aktuell

Finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuung in den Sommermonaten

Die Südtiroler Tourismuskasse, die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk und die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor bieten finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung in den Sommermonaten an. Nachstehend die wichtigsten Infos dazu.
Südtiroler Tourismuskasse
Mitglieder der Südtiroler Tourismuskasse (STK) können um die Rückerstattung von maximal je 300 Euro pro Kind für die Sommerbetreuung der Kinder im Zeitraum von Mitte Juni (Schulende) bis Anfang September 2021 (Schulanfang) ansuchen. Das Angebot gilt für Kinder im Alter von 0 bis 13 (+ 364 Tage) Jahren. Anrecht auf die Unterstützung haben alle Arbeitnehmer, Familienmitglieder und Firmeninhaber von Hotel- und Gastbetrieben, die den Beitrag an die Bilaterale Körperschaft Südtiroler Tourismuskasse (STK) für den Zeitraum Juli und August 2021 sowie mindestens drei Monate im Jahr 2020 vorweisen können. Der Antrag um Unterstützung kann bis 31. Oktober 2021 eingereicht werden.
Weitere Informationen welche Dokumente
dem Antrag beizulegen sind, finden Sie auf der
Homepage der Südtiroler Tourismuskasse:
www.stk-cta.it/de
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk
Mitglieder der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk (BKH) können um Unterstützungsleistungen für außerschulische Tätigkeiten ansuchen. Der Betrag erhöht sich von ehemals 200 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder, auf 250 Euro. Im Wesentlichen kann damit um die Erstattung von 40 Prozent (bis zum Höchstbeitrag von 250 Euro) für sportliche Aktivitäten, für kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.) und für die Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten angesucht werden. Die Leistung gilt für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind (bis zum 15. Geburtstag).
Weitere Informationen welche Dokumente
dem Antrag beizulegen sind, finden Sie auf der
Homepage der BKH:
www.eba-bz.it/de
Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK)
Mitglieder der bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor können um eine Spesenrückvergütung von 65 Prozent der angefallenen Kosten in den konventionierten Partnereinrichtungen ansuchen. Anrecht haben alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, die den Mitgliedsbeitrag seit mindestens sechs Monaten regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen. Dabei werden zwei Perioden abgedeckt, wobei zwei getrennte Ansuchen gestellt werden müssen. Die Leistung gilt für Kinder bis zu 14 Jahren (13 Jahre und 364 Tage).
Sommer: 17. Juni bis 4. September 2021
Wenn sie vor dem 17. Juni angesucht haben, wird die Vergütung vom 17. Juni bis 4. September berechnet. Wenn Sie nach dem 17. Juni ansuchen, wird die Vergütung ab Erhalt des Ansuchens bis zum 4. September berechnet.
Winter: 1. November 2021 bis 28. Februar 2022Wenn sie vor dem 1. November ansuchen, wird die Vergütung vom 1. November bis 28. Februar berechnet. Wenn Sie nach dem 1. November ansuchen, wird die Vergütung ab Erhaltsdatum bis zum 24. Februar berechnet.
Weitere Informationen welche Dokumente
dem Antrag beizulegen sind,
finden Sie auf der Homepage der EBK:
www. ebk.bz.it/de/

Verbrauchertelegramm
„Wochenlang stea i scho do ...“

Wie lange darf die Reparatur einer Ware in Anspruch nehmen?

Anna fragt: „Meine vor drei Monaten gekaufte Waschmaschine ist kaputt gegangen. Der Händler schickte gleich den Servicedienst, der Schaden ist auch von der Gewährleistung gedeckt und ich muss nichts zahlen – aber nunmehr haben sie meine Waschmaschine seit sieben Wochen, und wenn ich nachfrage, werde ich immer nur vertröstet. Was kann ich tun?“
Der Verbraucherschutzkodex spricht von einer „angemessenen Frist“, innerhalb welcher die Reparatur zu erfolgen hat. Dies konkret in Tage umzusetzen ist natürlich alles andere als einfach, weil die „Angemessenheit“ klarerweise von mehreren Umständen abhängt. Eine siebenwöchige Reparaturdauer kann jedoch bei einer Waschmaschine auf keinen Fall „angemessen“ sein.
Unser Tipp: Bei einer Übergabe zur Reparatur stets einen genauen und verbindlichen Termin für den Abschluss der Arbeiten bzw. die Rücklieferung und Montage vereinbaren. Dies macht es bei Überschreitung der Frist auch weitaus einfacher, für Abhilfe (z.B. in Form von Preisminderung) zu sorgen.
Anna konnten wir nur raten, schriftlich auf die Vertragserfüllung zu pochen, wobei jedoch noch die gesetzlichen Fristen einzuräumen sind, was das Ganze erneut hinauszögern wird.