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25 Jahre ASGB-Ortsgruppe Gais

Am 18. Jänner 1982, also vor 25 Jahren wurde im Gasthaus zur Sonne in Gais unter dem Vorsitz des damaligen Bezirkssekretärs des ASGB-Pustertal, Josef Hofer, die ASGB-Ortsgruppe der Gemeinde Gais gegründet.
Im ersten Ausschuss waren folgende Personen vertreten: Albert Forer, Rudolf Untergasser, Josef Engl, Hermann Marcher, Stanilaus Egger, Hermann Untergasser und Josef Mair.
Der jetzige Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Roswitha Golser-Leimgruber, Stanislaus Egger, Rudolf Untergasser, Franz Egger und Josef Mair. Ein Ausschussmitglied ist auch in der Rentnergewerkschaft des ASGB vertreten.
In diesen 25 Jahren wurde folgendes organisiert, beschlossen und durchgeführt:
die jährliche Bauleitplanänderung im Gemeindegebiet war für uns Gelegenheit, uns für die Wohnbauförderung der Arbeitnehmer einsetzen zu konnten.
Nach jeder neuen Gemeinderatswahl war es unsere Aufgabe, Arbeitnehmer in die Handels- und Gastgewerbekommission und einen Vertreter für den geförderten Wohnbau in die entsprechenden Gemeindekommissionen zu entsenden.
Bei Gemeinderats- und Fraktionswahlen wurde immer eine gezielte und auch zum Teil erfolgreiche Werbung für Arbeitnehmerkandidaten gestartet.
Auch verschiedene Vorträge und Schulungen wurden organisiert:
- Altsenator Dr. Friedl Volgger informierte über den Kampf um die Selbstbestimmung und die Südtirol-Autonomie
- Europaparlamentsabgeordneter Dr. Joachim Dalsass berichtete über seine Arbeit in Brüssel.
- Hans Widmann, damals noch Vorsitzender des ASGB, referierte über die Gewerkschaftstätigkeit des ASGB;
- Extrembergsteiger Christoph Heinz zeigte seine hervorragenden Kletterleistungen im Rahmen einer Diaschau.
- Bankexperten informierten über Geldanlagen und Schatzscheine und haben die Bevölkerung darüber beraten, wie sie ihre Ersparnisse am Besten anlegen können;
- Helmuth Renzler, Beschäftigter des NISF/INPS und Berater im ASGB informierte in den drei Fraktionen Gais, Uttenheim und Mühlbach über Rentenangelegenheiten;
- Der Rechtsberater Dr. Hubert Rieder sprach über das Erbrecht;
- Elmar Aichner, derzeitiger Bezirkssekretär des ASGB-Pustertal sprach ebenfalls in allen drei Fraktionen zu den Themen Mutterschaftszeiten, Zusatzrenten, Abfertigung usw.
Sieben Englischkurse wurden abgehalten, und viermal wurde ein Italienischkurs zur Erlangung der Zweisprachigkeitsprüfung angeboten. Leider konnten diese Kurse wegen zu geringer Anmeldungen nicht weitergeführt werden.
Auch ein Maschinschreibkurs wurde in Gais abgehalten.
Ein Wochenseminar zum Thema: „Gesünder leben" wurde ebenfalls organisiert.
Unsere Ortsgruppe beteiligt sich auch an den Arbeiten des Bildungsausschusses und bringt jährlich einen Beitrag im Informationsblatt der Gemeinde.
Seit über 20 Jahren organisieren wir jährlich in den Wintermonaten ein Gesundheitsturnen in der Turnhalle in Gais.
Ein Vortrag zum Thema „Erhaltung und Stärkung der Gesundheit" hielt der langjährige Primar des Krankenhauses von Bruneck, Dr. Friedrich Oberhollenzer.
Die Ortsgruppe organisiert nun schon seit vielen Jahren eine zwei bis dreitägige Studienreise und hat dabei schon viele schöne Orte und kulturelle Sehenswürdigkeiten in Österreich, Deutschland, Kroatien, Oberitalien und in der Schweiz besucht.
Wir treffen uns einmal pro Woche zu einem gemütlichen Beisammensein, zum Kartenspiel und dergleichen.
Bei allen Unternehmungen wurden den ASGB-Mitgliedern, deren Ehepartner und den Kindern angemessene Ermäßigungen gewährt.
In der Hoffnung, in diesen 25 Jahren für die Allgemeinheit etwas beigetragen zu haben, grüßt im Namen der ASGB-Ortsgruppe Gais
Josef Mair
Der Leitungsausschuss bedankt sich auch im Namen des Bezirkes Pustertal ganz herzlich beim Kollegen Josef Mair und seinen Mitarbeitern im Ortsausschuss für die langjährige Tätigkeit zum Wohle der Arbeitnehmer der Gemeinde Gais.

Thema

Wohnbauförderung

Neue Einkommensgrenzen und Freibeträge für Gesuche ab 1. Mai 2007
Bei der Berechnung des Familieneinkommens zählen alle der Einkommenssteuer unterworfenen Einkommen und auch die kontinuierlich zur Verfügung stehenden, nicht besteuerbaren, Einkommen (davon ausgenommen sind u. a. die Begleitzulage und Studienstipendien), aller zur Familie zählenden Personen. Das Einkommen der minderjährigen Kinder wird nicht berücksichtigt. Behinderte Kinder im Sinne des Landesgesetzes Nr. 46/78 sind den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Es wird auch das Einkommen des Lebensgefährten, der in eheähnlicher Beziehung zusammenlebt, berücksichtigt.
Für die Einkommensermittlung wird das durchschnittliche Einkommen der letzten beiden Kalenderjahre herangezogen und zwar des Jahres 2005 und 2006 für Gesuche, die ab dem 1. Mai 2007 eingereicht werden. Stichtag für die Berücksichtigung des Einkommens des vorhergehenden Jahres ist jeweils der 1. Mai.
Die Anpassung der Einkommensgrenzen und Freibeträge erfolgt jährlich, unter Berücksichtigung der Steigerung der Lebenshaltungskosten des vorhergehenden Jahres, laut ASTAT. Für Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit bzw. Renten gilt das bereinigte Einkommen, wobei ein Freibetrag von 25 Prozent gewährt wird. Bei selbständigem Einkommen werden die Pflichtversicherungsbeiträge abgezogen. Das Einkommen der Selbständigen bzw. Unternehmer wird aufgrund des Umsatzes und des erklärten Gesamteinkommens bewertet, muss aber auf jeden Fall die Höhe des kollektivvertraglichen Lohnes eines Facharbeiters derselben Branche erreichen.
Die neuen Freibeträge
Freibeträge für die Berechnung des bereinigten Einkommens 2006:
10.300,00 Euro für den Ehegatten und 3.700,00 Euro für das erste, 4.200,00 Euro für das zweite und 5.000,00 Euro für jedes weitere, zu Lasten lebende, Kind. 7.000,00 Euro Freibetrag auf das erste Kind für Alleinerzieher.