Unsere Gewerkschaftsorganisation hat sich mit dem Entwurf eines bereichsübergreifenden Abkommens für einen Verhandlungsbereich Schule eingehend befasst folgende Stellungnahme dazu abgegeben.
Sicher hat man in letzter Zeit versucht, dem Thema Bildung in unserem Land einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die zahlreichen Gesprächsangebote, Arbeitsgruppen und breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit für die Erarbeitung eines Bildungsleitbildes zeugen davon, aber auch der Gesetzesentwurf über ein gemeinsames Bildungsgesetz legt den Grundstein für eine gleichwertige Anerkennung aller öffentlichen Bildungsinstitutionen. Daher ist es nicht nur nahe liegend sondern fast zwingend, dass auch für jenes Personal, welches in diesen Institutionen pädagogische Arbeit leistet, unter einen gemeinsamen Dach vereint werden und sämtliche vertragliche Aspekte und Inhalte des Dienstverhältnisses in einem Kollektivvertrag geregelt wird.
Das bereichsübergreifende Abkommen ist sicher die Voraussetzung, um mit den Verhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene und auf Bereichsebene beginnen zu können, wobei uns bis heute noch niemand einleuchtend erklären konnte, warum diese beiden Verhandlungsebenen auf einen Verhandlungsbereich Schule zusammengeführt werden sollten. Ungeklärt ist für uns auch die unterschiedliche Zuständigkeit des Landes in Bezug auf das Personal: für die Lehrer in den Staatsschulen hat die Landesregierung eine delegierende Zuständigkeit, für das Personal in den landeseigenen Strukturen eine primäre Zuständigkeit. Kann diese unterschiedliche Zuständigkeit nicht zu Widersprüchen bei der Vereinheitlichung der dienstrechtlichen Stellung führen?
Im März 2006 ist eine technische Arbeitsgruppe eingesetzt worden mit dem Auftrag, die unterschiedlichen Dienstrechte des pädagogischen Personals in den verschiedenen Schulen zusammenzutragen und eine Gegenüberstellung zu machen. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe sollte als Grundlage für den kollektivvertraglichen Verhandlungsbereich Schule dienen. Soweit uns bekannt ist, hat die Arbeitsgruppe ihre Arbeit nur zum Teil abgeschlossen. Außerdem hat unsere Gewerkschaftsorganisation schon öfters auf das politische Versprechen hingewiesen, die Studie über die Arbeitszeitbelastung auch auf das pädagogische Personal im Landesdienst auszuweiten. Wir warten noch immer gespannt auf das Ergebnis, besonders was das Kindergartenpersonal und die BehindertenbetreuerInnen betrifft. Wahrscheinlich warten wir aber umsonst, denn niemand weiss etwas Genaues, nur dass die Landesregierung eine anderweitige Entscheidung getroffen hat. Vom Übergangsvertrag für die Lehrer im Landesdienst haben wir seit Oktober 2006 auch keine Rückmeldung mehr erhalten. Jeder eingebrachte Vorschlag auf dem bereichsübergreifenden Verhandlungstisch für das unterrichtende Personal wird von der öffentlichen Delegation mit dem Hinweis auf den gemeinsamen Schulvertrag abgelehnt. Jeder von uns, wer sich auch nur annähernd mit der Thematik Verhandlungen auseinandergesetzt hat, weiß, dass dieser Verhandlungstisch Schule kein einfaches Unterfangen wird und keine seriöse Person traut sich eine zeitliche Vorausschau über einen konkreten Vertragsabschluß zu machen. Es fehlen unserer Auffassung nach ein oder mehrere konkret formulierte Ziele, die sich bei der Umsetzung dieses gemeinsamen Schulvertrages motivierend auswirken könnten, wobei diese Ziele auch auf r politischen Ebene mitgetragen werden sollten. Schlussendlich stellt sich wirklich die Frage, stimmen überhaupt die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Vertragsabschluß in absehbarer Zeit?