Gesundheitsdienst

ASGB-Gesundheitsbezirk Bozen tagt über brennende Fragen im Südtiroler Sanitätsbetrieb

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) selbst stand als Interessenvertretung der Südtiroler Arbeitnehmerschaft im Mittelpunkt der Klausurtagung des neu gewählten Vorstandes des ASGB für den Gesundheitsbezirk Bozen. Leitungsausschussmitglied Priska Auer referierte über die Grundsätze des Gewerkschaftswesens sowie über die Geschichte, die Ziele, die Tätigkeiten und die Dienstleistungen des ASGB. „Nur durch den Zusammenhalt der verschiedenen Berufsgruppen innerhalb der Gewerkschaft habe die Südtiroler Arbeitnehmerschaft auch effektiv eine starke Interessenvertretung", lautete die Hauptbotschaft ihres Referats.
Der Landessekretär der Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst, Tony Tschenett berichtete über den aktuellen Stand der Kollektivverträge und über die voraussichtlichen Änderungen beim Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag, zu welchem derzeit die Verhandlung laufen. Ein Anliegen des ASGB-Gesundheitsdienstes ist hierbei, dass durch die Zusammenlegung der vier Sanitätsbetriebe zum einheitlichen Südtiroler Sanitätsbetrieb auch eine Vereinfachung der kollektivvertraglichen Struktur stattfindet. In diesem Zusammenhang kam auch das in der Sanitätsreform vorgesehene „Gewerkschaftsbüro" des neuen Südtiroler Sanitätsbetriebes zur Sprache, welches vom ASGB-Bezirksvorstand als überflüssig angesehen wird, da die Gewerkschaftsbeziehungen mit dem Sanitätsbetrieb bereits anderweitig geregelt seien.
Den Vorschlag des Assessorates für Gesundheitswesen, das derzeit mit prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigte Personal einer Genossenschaft zu übertragen und diese mit der zukünftigen Einstellung des sanitären Personals ohne Zweisprachigkeitsnachweis zu beauftragen, lehnt der ASGB-Gesundheitsbezirk Bozen gänzlich ab. Es handle sich hier um eine reine Privatisierung, so der Bezirkssekretär des ASGB für den Gesundheitsbezirk Bozen, Andreas Dorigoni, der über die spezifischen Fragen im Gesundheitsbezirk Bozen berichtete. Dazu gehört auch das heiße Eisen Parkplätze am Krankenhaus Bozen. Es bestehe die absolute Notwendigkeit, dass die oberirdischen Parkplätze für die Mitarbeiter/innen kostenlos bleiben. Für die unterirdischen Parkplätze könne man eine Bezahlung in Betracht ziehen, allerdings seien die Tarife auf jeden Fall noch zu diskutieren, so Dorigoni abschließend.

Gebietskörperschaften

Richtigstellung

Im Bericht über „Schutz und Unterstützung der Mutterschaft und Vaterschaft im öffentlichen Dienst" der Aktiv-Ausgabe 3-4/2007 hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Entgegen unserer Veröffentlichung erfolgt die Entlohnung in der Freistellung aus Erziehungsgründen zu 30 Prozent und nicht wie irrtümlich zitiert - für die ersten acht Monate zu 100 Prozent.