Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Diese sehen unter anderem vor, dass das Patronat seine Leistungen kostenlos für alle Bürger anbieten muss und dass keine Anfrage verweigert werden kann. Die Art der zu erbringenden Leistungen sind in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, und andere mehr) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konvention mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen unter anderem die Gesuche um das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region), das Familiengeld des Landes, das Familiengeld plus, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, usw.
Oberstes Gremium des Patronates ist das Präsidium, welches sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt (Präsident und zwei Vize-Präsidenten). Weiters hat das Patronat ein Rechnungsprüferkollegium und einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Mitgliedern (je ein Vertreter der 16 Fachgewerkschaften des ASGB) und gibt die Richtlinien vor, die der Direktor des Patronates umsetzten muss.
Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz ist es schon immer ein Anliegen des ASGB gewesen, seine Dienste möglichst flächendeckend auf dem ganzen Land anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln, der Raiffeisenkasse und verschiedenen Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten. Wie bereits eingangs erwähnt ist das Patronat ein Dienstleistungsbetrieb und deshalb spielt die Finanzierung eine nicht unwesentliche Rolle. Angesichts der Tatsache, dass die Leistungen für jeden Bürger kostenlos angeboten werden müssen erfolgt die Finanzierung über die öffentliche Hand und zwar nach einem Punktesystem. Leider ist es heute so, dass nur ganz wenige der Leistungen mit Punkten versehen sind. Der Großteil der Leistungen muss zwar angeboten werden, wird aber nicht finanziert. Daraus lässt sich schließen, dass es angesichts dieser Rahmenbedingungen für ein Patronat schwierig ist, keine rote Zahlen in den Bilanzen auszuweisen.
Ein erschwerender Umstand ist die Tatsache, dass der Staat die Fördermittel für die Patronate sukzessive zurückschraubt. Die Nachfrage an Leistungen nimmt jedoch stetig zu. Es ergibt sich somit die Situation, dass die Patronate in Zukunft für immer mehr Arbeit immer weniger Geld bekommen werden. Nichtsdestotrotz ist es uns ein Anliegen das aktuelle Leistungsangebot zu halten.
Genau darin liegt die Herausforderung, der sich das Patronat SBR auch in den nächsten Jahren stellen will, denn es gilt, speziell den Mitgliedern des ASGB, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen.