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Verschiedenes aus dem Steuerbeistandszentrum

Verrechnung Guthaben/Steuerschuld über dem Arbeitgeber
Wie bereits mehrmals angedeutet, sind die Steuerzahler selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die entsprechende Steuerschuld in Abzug gebracht bzw. ob das Steuerguthaben ausbezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten sich die Interessierten an das Steuerbeistandszentrum wenden um die Sachlage zu überprüfen.
Guthaben über die Agentur der Einnahmen
Einige Steuerzahler, die bei der Abfassung ihrer Steuererklärung keinen Arbeitgeber bzw. keine Rente hatten und das Steuerguthaben direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt erhalten, müssen noch ein wenig Geduld haben. Die Agentur hat nämlich bis Ende Jänner 2021 Zeit, die Guthaben für das Jahr 2019, die über das Mod. 730 errechnet wurden, auszuzahlen. Erfahrungsgemäß erfolgt die Auszahlung im Dezember. Etwas länger dauert es hingegen für jene Steuerzahler, die ein Mod. REDDITI (früher UNICO) abgefasst haben. Diese müssen ca. ein Jahr auf die Auszahlung des Guthabens warten.
Bonus vacanze 2020
Bekanntlich konnten seit Juli 2020 Familien oder auch Einzelpersonen mit einem ISEE-Wert von bis zu 40.000 Euro über die IO-App den sogenannten „bonus vacanze“ herunterladen und innerhalb des Jahres in einem Hotel, Ferienhaus oder Campingplatz in Italien beanspruchen. Beim Steuerbonus handelt es sich um eine Maßnahme der italienischen Regierung zur Belebung des Tourismus in Italien. Nachdem nun viele Betriebe vorzeitig schließen mussten, wurde der Bonus bis 30. Juni 2021 verlängert, d.h, der Bonus für das Jahr 2020 kann auch noch im ersten Halbjahr 2021 in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man eine ISEE Erklärung macht und mit dem SPID Zugang zur IO App kommt.
Steuererklärung für 2019 noch nicht gemacht?
Wer die Steuererklärung noch nicht gemacht hat, kann dies bis zum 26. Februar 2021 nachholen. Arbeitnehmer, die im Jahr 2019 verschiedene Einkommen hatten, oder Arbeitsplatz gewechselt haben, müssen eine Steuererklärung abfassen und den Steuerausgleich vornehmen. Sollten auf dem Mod. CU, das der Arbeitgeber im Frühjahr ausgehändigt hat, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder nicht richtig verrechnet worden sein, kann dies mit der Steuererklärung richtig gestellt werden.
Ebenso muss man in Italien eine Steuererklärung abfassen, wenn man im Ausland arbeitet oder im Ausland ein Kontokorrent oder eine Immobilie besitzt. Dabei werden die im Ausland bezahlten Steuern in Italien verrechnet.

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RED Erklärung für Rentner

Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob eine eigene Einkommens­erklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei, ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED-Erklärung kann voraussichtlich bis Ende Februar 2021 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU (können wir drucken), Bankbestätigung über Zinserträge zum 31.12.2019 und Nachweis über eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).