Gebietskörperschaften


Landesergänzungsvertrag für die Sozialgenossenschaften der Autonomen Provinz Bozen 2019 – 2021

Nach jahrelangen Bemühungen ist es im September gelungen, für die Angestellten und die Mitglieder der Sozialgenossenschaften respektable höhere Löhne zu erwirken.
Die Bemühungen scheiterten immer wieder auch am Konkurrenzdruck, dem die Genossenschaften ausgesetzt sind. Das passiert deshalb, weil die ausschreibenden öffentlichen Körperschaften oft das Billige der Qualität vorziehen und dann bei den Kosten zuschlagen, wie etwa Lokalmieten und Essen für die Kinder. Nach vielen Gesprächen quer durch Behörden, Verbänden und zuständigen Politikern haben Gewerkschaften und Genossenschaftsverbände eine Lösung gefunden.
Der kürzlich auf gesamtstaatlicher Ebene abgeschlossene Kollektivvertrag sieht eine territoriale Ergebnisprämie vor. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge über Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Höhe, die dann in einem Landesvertrag verhandelt und vereinbart werden.Die KinderbetreuerInnen, eingestuft in die Lohnstufen C1 (ohne Matura) und in die Lohnstufe D1 (mit Matura) erhalten folgende monatliche Zusatzbeträge:
70 Euro ab 01.11.2020
30 Euro ab 01.04.2021
30 Euro ab 01.07.2021
30 Euro ab 01.12.2021 *
* Dieser Betrag wird von den Vertragsparteien endgültig innerhalb September 2021 diskutiert und hängt von der Klärung der Probleme ab, die eingangs beschrieben worden sind.
Zusätzlich dazu erhalten alle Kinderbetreuer der Sozialgenossenschaften, die am 23. September 2020 im Dienst stehen, für das Jahr 2020 einen einmaligen Betrag von 341 Euro. Ein weiterer Artikel beschreibt einige Berufsbilder im Sozialbereich und legt deren Zugangsvoraussetzungen fest. Weiters ist die Erhöhung des jährlichen Beitrags an den Gesundheitsfonds „Mutualhelp“ von 60 Euro auf 120 Euro vorgesehen. Damit verbessern sich auch die Leistungen des Fonds bei den Ausgaben für die Gesundheit.

SSG


Die SSG hat Rekurs zu den Gehaltsvorrückungen gewonnen

Worum geht es?
Nach Abschluss des Berufsbildungs- und Probejahres sind Lehrpersonen angehalten, um die sogenannte „ricostruzione di carriera“ anzusuchen und alle mit gültigem Studientitel geleisteten Dienste (außerplanmäßige Dienste / anni preruolo) anzuführen.
Die Verwaltung berechnet darauf die korrekte Gehaltsposition der staatlichen Lohnelemente (Grundlohn und Sonderergänzungszulage).
Von den außerplanmäßigen Diensten, also allen Jahren mit gültigem Studientitel mit befristetem Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 180 Tagen, werden vier Jahre zur Gänze und die restlichen nur zu 2/3 angerechnet. Das dritte Drittel wird in der Grund- und Mittelschule nach 18 Jahren, in der Oberschule nach 16 Jahren Laufbahn hinzugefügt und trägt zu einer verspäteten Vorrückung bei.
Zum leichteren Verständnis ein Beispiel
Beendet eine Lehrperson das Berufsbildungs- und Probejahr mit einer positiven Bewertung und weist zehn Jahre außerplanmäßige Dienste auf, so werden vier Jahre voll berechnet, die restlichen sechs Jahre zu 2/3, also plus weitere vier Jahre. Obwohl diese Lehrperson zehn Jahre Dienst mit gültigem Studientitel aufweist und somit in die Gehaltsposition 9-14 eingestuft werden sollte, scheinen nur acht Jahre auf und sie verweilt noch in der Position 0-8. Dies bringt natürlich ein geringeres Einkommen und eine spätere Einstufung mit sich.
Da diese Behandlung eine klare Diskriminierung der Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag darstellt, haben einzelne Lehrpersonen in verschiedenen Regionen Rekurs eingereicht. Es hat dabei unterschiedliche Urteilssprüche gegeben. Erst durch das Urteil der Richter des Kassationsgerichtshofes wurde Klarheit geschaffen und auf Grund dessen haben wir den von uns 2017 angestrebten Rekurs gewonnen. In diesem eindeutigen Urteil wurde die Verwaltung angehalten, die Gehaltsposition und die damit zusammenhängenden Lohnelemente neu zu berechnen und anzupassen. Aufgrund dieses Präzedenzfalles können wir für alle interessierten SSG-Mitglieder, welche durch diese praktizierte Einstufung benachteiligt wurden, weitere Rekurse einreichen.
Wer ist betroffen?
Rekurrieren können Lehrpersonen in der Stammrolle, die das Einstufungsdekret der Verwaltung erhalten haben und mehr als vier Jahre außerplanmäßige Dienste in der Wettbewerbsklasse, in der sie angestellt sind, vorweisen.
Was ist zu tun?
Folgende Dokumente bitte an ssg@asgb.org senden:
Dekret mit der Bestätigung der unbefristeten Aufnahme und der Gehaltseinstufung
Dienstzeugnis (wird im Sekretariat der Schule ausgestellt)
Falls bereits höhere Gehaltspositionen der staatlichen Lohnelemente angereift sind, bitte alle Dekrete bzgl. Vorrückungen
Idealerweise auch einen Lohnstreifen des Monats Oktober
Wichtig!
bitte die Dokumente einzeln einscannen
Nach Einsicht in die Unterlagen und der Berechnung der jeweiligen Position werden wir den Interessierten mitteilen, ob die nötigen Voraussetzungen für einen Rekurs erfüllt werden! Dies kann einige Zeit beanspruchen, auf alle Fälle werden wir alle Interessierten nach Erledigung kontaktiert.