Patronat


Vorgezogene Rente für „lavoratori precoci“

Die vorgezogene Rente für die sogenannten „lavoratori precoci“ ist eine Begünstigung für Erwerbstätige, die früh angefangen haben zu arbeiten. Um diese Rente beziehen können, müssen die Erwerbstätigen mindestens zwölf Monate vor ihrem 19. Lebensjahr gearbeitet haben und in eine der folgenden Kategorien fallen:
1. Arbeitslose
Als Arbeitslose gelten jene Personen, deren Arbeitsverhältnis unfreiwillig aufgelöst worden ist und zwar aufgrund von Entlassung (individuell, kollektiv, aus gerechtfertigtem Grund, mit einvernehmlicher Vereinbarung). Außerdem müssen diese Personen alle Unterstützungsmaßnahmen (Arbeitslosengeld) seit mindestens drei Monaten aufgebraucht haben.
2. Zivilinvaliden
Eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent aufweisen.
3. Pflege eines Familienangehörigen
Zum Zeitpunkt des Antrages und seit mindestens sechs Monaten den Ehepartner oder einen zusammenlebenden Verwandten 1.Grades mit schwerem Handicap laut Art.3, Abs. 3, Gesetz 104/1992 pflegen oder einen zusammenlebenden Verwandten innerhalb des 2.Grades (Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) oder Verschwägerten innerhalb des 2.Grades (Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin), wenn die Eltern oder der Ehepartner der zu pflegenden Person mehr als 70 Lebensalter aufweisen, selbst pflegebedürftig oder verstorben sind;
4. Lohnabhängige der Berufsgruppen, die einen erschwerten Beruf ausüben
Die Berufsgruppen, die einen erschwerten Beruf ausüben, sind laut Dekret des Ministerpräsidenten 87/2017, geändert mit Ministerialdekret vom 05.02.2018 definiert. Diese Tätigkeit muss für mindestens sieben Jahre in den letzten zehn Jahren oder für mindestens sechs Jahre der letzten sieben Jahren ausgeübt worden sein. In diese Kategorie fallen folgende Berufe:
Arbeiter im Tagebau, im Bauwesen und in der Gebäudeinstandhaltung;
Kranführer, Baggerfahrer sowie Arbeiter, die Maschinen/Geräte für Bohrungen auf Baustellen betätigen;
Gerber;
Triebfahrzeugführer, Zugpersonal;
Fahrer von Lastwagen und anderen schweren Fahrzeugen;
KrankenpflegerInnen und Geburtshelfer mit Turnusdiensten;
Betreuungspersonal für pflegebedürftige Personen;
Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen in Kleinkindeinrichtungen;
Gepäckträger, Angestellte im Transportwesen zum Bewegen von Waren sowie ähnliche Tätigkeiten;
nicht qualifiziertes Reinigungspersonal;
Personal der Müllabfuhr sowie alle in der Müllentsorgung Beschäftigte;
Arbeiter in der Landwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei;
Fischer, die lohnabhängig oder als Genossenschaftsmitglied in der Küstenfischerei und/oder im offenen Meer beschäftigt sind;
Stahlarbeiter sowie alle Arbeiter, die heißen Temperaturen ausgesetzt sind, sofern sie nicht in die Schutzbestimmungen der risikoreichen Tätigkeiten fallen;
Matrosen sowie die übrige Besatzung von Schiffen im Besitz der Verkehrszulassung für die See und Binnengewässer.
5. Aufreibende Arbeiten
Die aufreibende Arbeit ist im Art. 1, Abs. 1-3 des gesetzesvertretenden Dekrets 67/2011 festgelegt und betrifft beispielsweise Personen, die im Tunnelbau tätig sind oder unter Tage arbeiten, Arbeiter die am Fließband arbeiten, Nachtarbeit versehen, Fahrer von Fahrzeugen, die nicht weniger als neun Personen transportieren und öffentlichen Personenverkehr versehen.
Welche Begünstigung erhalten die
„lavoratori precoci“?
Die Zielpersonen können mit 41 Beitragsjahren um die vorzeitige Rente ansuchen, falls sie alle Voraussetzungen innerhalb 31. Dezember des jeweiligen Jahres erfüllen.
Erst dann, wenn das INPS grünes Licht erteilt, sollte das Arbeitsverhältnis gekündigt und der Antrag für die Auszahlung der Rente gestellt werden. Wer den Termin vom 01.März verpasst hat, kann den Antrag für die Bestätigung der Voraussetzungen noch bis spätestens 30. November des jeweiligen Jahres einreichen.
Gibt es für die „lavoratori precoci“ auch Fristen, die für das Gesuch einzuhalten sind?
Für die „precoci“ zählt ein doppeltes Antragsverfahren. Die erste Fälligkeit ist auf den 01.März festgelegt worden. Innerhalb dieses Datums muss ein Antrag an das NISF/INPS gestellt werden, der die objektiven Voraussetzungen sowie die Verfügbarkeit der Geldmittel bestätigt. Bis zum 30. Juni hat das NISF/INPS dann Zeit, die Gesuche zu bearbeiten und die entsprechende Mitteilung bzgl. Genehmigung oder Ablehnung des Antrages zu versenden.
Wer den Termin vom 01.März verpasst hat, kann das Gesuch noch innerhalb 30. November stellen. Gesuche, die in die zweite Fälligkeit hineinfallen, werden dann bis zum 31. Dezember bearbeitet. Auch bei diesen Genehmigungen muss das Nationale Fürsorgeinstitut die zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen berücksichtigen. Sollten die Geldmittel nämlich erschöpft sein, wird das Rentenantrittsdatum gegebenenfalls nach hinten verschoben.
Wer hilft bei den Gesuchen?
Unser Patronat SBR im ASGB hilft gerne beim Abfassen der Gesuche für die „lavoratori precoci.“ Die Anträge können nur in digitaler Form gestellt werden und die Voraussetzungen müssen entsprechend dokumentiert werden. Daher sollen sich Interessierte, die glauben einer der Zielgruppen anzugehören, genau informieren, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

ASGB Rentner

Die Pandemie und die Senioren

Beitrag von Stephan Vieider – Die Pandemie stellt sämtliche Institutionen und soziale Einrichtungen auf eine harte Probe. Corona trifft leider wieder diejenigen am härtesten, die bereits vor Corona nicht auf der Sonnenseite des Lebens weilten und die soziale Frage nimmt immer weiter an Schärfe zu.
Daher braucht es dringend politisches Handeln, zum Beispiel bei der Umschichtung der finanziellen Mittel im Landeshaushalt zugunsten für Soziales und Gesundheit. Der Bedarf steigt kontinuierlich, die Lobby in diesem Bereich ist aber leider zu schwach. Deshalb ist die Gewerkschaft stark gefordert. Hervorzuheben ist erfreulicherweise, dass sich die Solidarität in der Südtiroler Gesellschaft - in Form von Volontariat und Nachbarschaftshilfe - als ein Mehrwert und unverzichtbar in der Krise bewiesen hat.
Der neuerdings rapide Anstieg an Covid-Infizierten mit all den Folgen und Überlastungen in den Krankenhäusern, Altersheimen und soziosanitären Diensten hat sich verheerend auf die sanitäre Grundversorgung der Bürger, vor allem chronisch Kranker und Senioren ausgewirkt. Angst, Einsamkeit und Unsicherheit in der Gesundheitsversorgung, die Angst vor der Zukunft, haben vor allem bei älteren Menschen zu Depressionen und Verzweiflung geführt. Hinzu kommt noch die finanzielle Notlage vieler Senioren mit Mindestrente, die trotz Unterstützung von Staat und Land nicht imstande sind, die steigenden Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Folge ist, dass Betroffene noch größerer psychischer Belastung ausgesetzt sind, sich verschließen und dann auch daran erkranken. Beklagt wird von den allermeisten auch die unklare und teils widersprüchliche Information und Aufklärung über das richtige Verhalten, wenn man mit dem Virus in Kontakt gekommen ist. Es ist oft nicht klar, an wen sich ein Betroffener wenden kann und wie seine Quarantäne abläuft. Dies ist einer der Hauptgründe für Verzweiflung, führt aber auch zu Gleichgültigkeit im Umgang mit der Pandemie.
Auf die Mängel der derzeitigen Informationstechnologie des Sanitätsbetriebes, die fehlende Vernetzung der verschiedenen Akteure in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, haben die Gewerkschaften in der Vergangenheit mehrmals hingewiesen. Gerade jetzt in der Pandemie sind die Mängel besonders zu spüren. Für die Mitarbeiter im Sanitätsbereich, im Krankenhaus und außerhalb, sowie in den Alters-und Seniorenheimen, Apotheken und für Hausärzte wird erst jetzt die Wichtigkeit einer effizienten Informationstechnologie deutlich.
Grundsätzlich wurde festgestellt, dass nicht alle Senioren über genügend finanzielle Mittel verfügen, um sich die nötigen Geräte für die Benutzung der Onlinedienste anzuschaffen. Zudem sind es Senioren nicht gewohnt, digital zu kommunizieren und bedürfen einer gründlichen Einschulung und Betreuung. Gerade diese waren schon vor Corona kaum gegeben, geschweige denn jetzt. Die von der öffentlichen Verwaltung allenthalben gepriesene Erleichterung zur digitalen Kontaktaufnahme ist ein purer Hohn:
An Stelle von Schaltern gibt es nur Call-Center, wo man in eine stundenlange Warteschleife gerät.
Ansuchen um Beiträge müssen online über Spid gemacht werden, was für einen ungeübten Senior einem Marathonlauf gleichkommt.
Facharztvormerkungen sind äußerst kompliziert, weil unter anderem nur gewisse Browser zugelassen sind. Grundsätzlich fehlt es selbst für erfahrene Internet-Nutzer an gründlicher Information von Seiten der öffentlichen Verwaltung.
Bequem sind Online–Dienste oft nur für die Verwaltung und nicht für Nutzer bzw. für Senioren.
Finanzielle Mittel und Zeit haben in den vergangenen Jahren nicht gefehlt, daher ist es an der Zeit, dass die Politik in solch strategisch wichtigen Positionen endlich Maßnahmen ergreift.
Die ASGB – Rentner werden nicht müde, von den Politikern konkrete Maßnahmen zu Behebung der Missstände zu fordern:
Beseitigung territorialer Unterschiede in der Versorgung und Vernetzung;
Aufwertung der Gesundheits- und Sozialberufe: klare Darstellung des systemrelevanten Berufes ohne Sozial-Romantik, gerechte Entlohnung und Honorierung des hohen Arbeitspensums, um Abwanderung in andere Bereiche abzuwenden;
Änderung des Pflegeschlüssels für mehr Wertschätzung der Berufsbilder und der Senioren, da somit älteren Menschen mehr Zeit und Wert zugestanden wird;
Mehr Personalführung anstatt Personalverwaltung;
Bedingungen schaffen, um Frauen nach Mutterschaft wieder zurückzuholen;
Aufnahme von berufsbegleitendem Personal in Seniorenwohnheimen ähnlich wie im Lehrlingssystem:
Aufwertung der Mindestrenten unter Berücksichtigung des persönlichen Vermögens;
Voller Inflationsausgleich für geringe und mittlere Renten;
Fristgerechte Verteilung von Beiträgen und Hilfsmaßnahmen;
Ausstattung des NISF-INPS in Bozen mit mehr Kompetenzen bzw. mehr Personal.