Gebietskörperschaften


Erneuerung des Kollektivvertrages für privat geführte Alten- und Pflegeheime 2019 – 2021

Ab 01.01.2021 gelten folgende Beträge für die Sonderergänzungszulage:
Die Gehaltsanpassung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt teilweise durch Landesbeiträge aufgrund der Bettenauslastung. Bei der Berechnung des Betrages orientiert man sich an den Gehaltsaufbesserungen der öffentlich Bediensteten. Die Auszahlung des Betrages erfolgt mit dem Monat Dezember 2021. 60 Prozent des Gesamtbetrages gilt als Nachzahlung für das Jahr 2019 und 40 Prozent für das Jahr 2020, mit den entsprechenden Folgen für Beiträge und Steuern. Anspruchsberechtigt sind alle zum Vertragsabschluss beschäftigten Arbeitnehmer.
Der Betrag, den jeder Mitarbeiter je Heim erhält, errechnet sich aus deren Anzahl mal Parameterwert (siehe unten). Der Ausschüttungstopf pro Heim wird durch das Ergebnis der vorhergehenden Berechnung geteilt. Dies ergibt dann den Wert eines Punktes. Dieser Wert wird mit dem jeweiligen Parameterwert der eigenen Einstufung multipliziert und das ist dann die Summe, die der einzelne Mitarbeiter erhält.
Zu Beginn des Jahres 2021 werden die Verhandlungen zum wirtschaftlichen Teil fortgeführt. Die Gehaltserhöhungen werden in Anlehnung mit denen der öffentlich Bediensteten erfolgen. Ebenso gibt es Verhandlungen zu Änderungen und Verbesserungen anderer kollektivvertraglicher Bestimmungen.

Gebietskörperschaften


Landesergänzungsvertrag für die Sozialgenossenschaften der Autonomen Provinz Bozen 2019 – 2021

Nach jahrelangen Bemühungen ist es im September gelungen, für die Angestellten und die Mitglieder der Sozialgenossenschaften respektable höhere Löhne zu erwirken.
Die Bemühungen scheiterten immer wieder auch am Konkurrenzdruck, dem die Genossenschaften ausgesetzt sind. Das passiert deshalb, weil die ausschreibenden öffentlichen Körperschaften oft das Billige der Qualität vorziehen und dann bei den Kosten zuschlagen, wie etwa Lokalmieten und Essen für die Kinder. Nach vielen Gesprächen quer durch Behörden, Verbänden und zuständigen Politikern haben Gewerkschaften und Genossenschaftsverbände eine Lösung gefunden.
Der kürzlich auf gesamtstaatlicher Ebene abgeschlossene Kollektivvertrag sieht eine territoriale Ergebnisprämie vor. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge über Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Höhe, die dann in einem Landesvertrag verhandelt und vereinbart werden.Die KinderbetreuerInnen, eingestuft in die Lohnstufen C1 (ohne Matura) und in die Lohnstufe D1 (mit Matura) erhalten folgende monatliche Zusatzbeträge:
70 Euro ab 01.11.2020
30 Euro ab 01.04.2021
30 Euro ab 01.07.2021
30 Euro ab 01.12.2021 *
* Dieser Betrag wird von den Vertragsparteien endgültig innerhalb September 2021 diskutiert und hängt von der Klärung der Probleme ab, die eingangs beschrieben worden sind.
Zusätzlich dazu erhalten alle Kinderbetreuer der Sozialgenossenschaften, die am 23. September 2020 im Dienst stehen, für das Jahr 2020 einen einmaligen Betrag von 341 Euro. Ein weiterer Artikel beschreibt einige Berufsbilder im Sozialbereich und legt deren Zugangsvoraussetzungen fest. Weiters ist die Erhöhung des jährlichen Beitrags an den Gesundheitsfonds „Mutualhelp“ von 60 Euro auf 120 Euro vorgesehen. Damit verbessern sich auch die Leistungen des Fonds bei den Ausgaben für die Gesundheit.