Gebietskörperschaften
Erneuerung des Kollektivvertrages für privat geführte Alten- und Pflegeheime 2019 – 2021
Ab 01.01.2021 gelten folgende Beträge für die Sonderergänzungszulage:
Die Gehaltsanpassung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt teilweise durch Landesbeiträge aufgrund der Bettenauslastung. Bei der Berechnung des Betrages orientiert man sich an den Gehaltsaufbesserungen der öffentlich Bediensteten. Die Auszahlung des Betrages erfolgt mit dem Monat Dezember 2021. 60 Prozent des Gesamtbetrages gilt als Nachzahlung für das Jahr 2019 und 40 Prozent für das Jahr 2020, mit den entsprechenden Folgen für Beiträge und Steuern. Anspruchsberechtigt sind alle zum Vertragsabschluss beschäftigten Arbeitnehmer.
Der Betrag, den jeder Mitarbeiter je Heim erhält, errechnet sich aus deren Anzahl mal Parameterwert (siehe unten). Der Ausschüttungstopf pro Heim wird durch das Ergebnis der vorhergehenden Berechnung geteilt. Dies ergibt dann den Wert eines Punktes. Dieser Wert wird mit dem jeweiligen Parameterwert der eigenen Einstufung multipliziert und das ist dann die Summe, die der einzelne Mitarbeiter erhält.
Der Betrag, den jeder Mitarbeiter je Heim erhält, errechnet sich aus deren Anzahl mal Parameterwert (siehe unten). Der Ausschüttungstopf pro Heim wird durch das Ergebnis der vorhergehenden Berechnung geteilt. Dies ergibt dann den Wert eines Punktes. Dieser Wert wird mit dem jeweiligen Parameterwert der eigenen Einstufung multipliziert und das ist dann die Summe, die der einzelne Mitarbeiter erhält.
Zu Beginn des Jahres 2021 werden die Verhandlungen zum wirtschaftlichen Teil fortgeführt. Die Gehaltserhöhungen werden in Anlehnung mit denen der öffentlich Bediensteten erfolgen. Ebenso gibt es Verhandlungen zu Änderungen und Verbesserungen anderer kollektivvertraglicher Bestimmungen.