SSG
Teilvertrag für staatliches Lehrpersonal signiert!
Am Freitag, den 13. November 2020, nur wenige Tage nach Abschluss des zweiten Teilvertrages für die Landesbediensteten, ist endlich der erste Teilvertrag für die Schulen staatlicher Art signiert worden.
Ebenso wie der BÜKV sieht dieser Teilvertrag die Auszahlung eines UNA Tantum an das Personal vor, um die Einsatzleistung von eigenen Mitteln und die außerordentlichen Aufwendungen für die Bereitstellung von individuellen Computer- und Multimedia-Mitteln im Rahmen der COVID-19- Pandemie im Schuljahr 19/20 zu honorieren. Der Betrag für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art ist etwas höher als jener für das Landespersonal, da die Erhöhung des Leistungsprämienfonds für das Jahr 2019 mit ausbezahlt wird. Diese Erhöhung haben die Kollegen im Landesdienst bereits mit dem ersten Teilvertrag des BÜKV erhalten.
Damit möglichst alle Lehrpersonen, welche im vergangenen Schuljahr unter erschwerten Bedingungen Schule möglich gemacht haben, in den Genuss dieses Una Tantum kommen, fanden die Gewerkschaftsorganisationen gemeinsam mit der öffentlichen Delegation eine Lösung, welche drei unterschiedliche Beträge vorsieht. Je nach Arbeitsauftrag, Art und Länge des Arbeitsvertrages erhalten somit knapp 10.000 Lehrpersonen voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres das Una Tantum ausbezahlt.
Eine Auszahlung noch in diesem Jahr ist schwer möglich, da der Vertrag nach dem Ok in der Landesregierung noch in Rom abgesegnet werden muss.
Nun werden wir uns gleich an die Verhandlung des nächsten Teilvertrages machen, denn das erklärte Ziel der Politik, die Gleichstellung der Entlohnung des staatlichen Lehrpersonals mit jener des Landespersonals anzustreben, bedarf nun aller Kräfte. Dies vor allem deswegen, weil die finanziellen Mittel dafür noch nicht gesichert sind!
Ebenso wie der BÜKV sieht dieser Teilvertrag die Auszahlung eines UNA Tantum an das Personal vor, um die Einsatzleistung von eigenen Mitteln und die außerordentlichen Aufwendungen für die Bereitstellung von individuellen Computer- und Multimedia-Mitteln im Rahmen der COVID-19- Pandemie im Schuljahr 19/20 zu honorieren. Der Betrag für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art ist etwas höher als jener für das Landespersonal, da die Erhöhung des Leistungsprämienfonds für das Jahr 2019 mit ausbezahlt wird. Diese Erhöhung haben die Kollegen im Landesdienst bereits mit dem ersten Teilvertrag des BÜKV erhalten.
Damit möglichst alle Lehrpersonen, welche im vergangenen Schuljahr unter erschwerten Bedingungen Schule möglich gemacht haben, in den Genuss dieses Una Tantum kommen, fanden die Gewerkschaftsorganisationen gemeinsam mit der öffentlichen Delegation eine Lösung, welche drei unterschiedliche Beträge vorsieht. Je nach Arbeitsauftrag, Art und Länge des Arbeitsvertrages erhalten somit knapp 10.000 Lehrpersonen voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres das Una Tantum ausbezahlt.
Eine Auszahlung noch in diesem Jahr ist schwer möglich, da der Vertrag nach dem Ok in der Landesregierung noch in Rom abgesegnet werden muss.
Nun werden wir uns gleich an die Verhandlung des nächsten Teilvertrages machen, denn das erklärte Ziel der Politik, die Gleichstellung der Entlohnung des staatlichen Lehrpersonals mit jener des Landespersonals anzustreben, bedarf nun aller Kräfte. Dies vor allem deswegen, weil die finanziellen Mittel dafür noch nicht gesichert sind!