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Die SSG hat Rekurs zu den Gehaltsvorrückungen gewonnen

Worum geht es?
Nach Abschluss des Berufsbildungs- und Probejahres sind Lehrpersonen angehalten, um die sogenannte „ricostruzione di carriera“ anzusuchen und alle mit gültigem Studientitel geleisteten Dienste (außerplanmäßige Dienste / anni preruolo) anzuführen.
Die Verwaltung berechnet darauf die korrekte Gehaltsposition der staatlichen Lohnelemente (Grundlohn und Sonderergänzungszulage).
Von den außerplanmäßigen Diensten, also allen Jahren mit gültigem Studientitel mit befristetem Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 180 Tagen, werden vier Jahre zur Gänze und die restlichen nur zu 2/3 angerechnet. Das dritte Drittel wird in der Grund- und Mittelschule nach 18 Jahren, in der Oberschule nach 16 Jahren Laufbahn hinzugefügt und trägt zu einer verspäteten Vorrückung bei.
Zum leichteren Verständnis ein Beispiel
Beendet eine Lehrperson das Berufsbildungs- und Probejahr mit einer positiven Bewertung und weist zehn Jahre außerplanmäßige Dienste auf, so werden vier Jahre voll berechnet, die restlichen sechs Jahre zu 2/3, also plus weitere vier Jahre. Obwohl diese Lehrperson zehn Jahre Dienst mit gültigem Studientitel aufweist und somit in die Gehaltsposition 9-14 eingestuft werden sollte, scheinen nur acht Jahre auf und sie verweilt noch in der Position 0-8. Dies bringt natürlich ein geringeres Einkommen und eine spätere Einstufung mit sich.
Da diese Behandlung eine klare Diskriminierung der Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag darstellt, haben einzelne Lehrpersonen in verschiedenen Regionen Rekurs eingereicht. Es hat dabei unterschiedliche Urteilssprüche gegeben. Erst durch das Urteil der Richter des Kassationsgerichtshofes wurde Klarheit geschaffen und auf Grund dessen haben wir den von uns 2017 angestrebten Rekurs gewonnen. In diesem eindeutigen Urteil wurde die Verwaltung angehalten, die Gehaltsposition und die damit zusammenhängenden Lohnelemente neu zu berechnen und anzupassen. Aufgrund dieses Präzedenzfalles können wir für alle interessierten SSG-Mitglieder, welche durch diese praktizierte Einstufung benachteiligt wurden, weitere Rekurse einreichen.
Wer ist betroffen?
Rekurrieren können Lehrpersonen in der Stammrolle, die das Einstufungsdekret der Verwaltung erhalten haben und mehr als vier Jahre außerplanmäßige Dienste in der Wettbewerbsklasse, in der sie angestellt sind, vorweisen.
Was ist zu tun?
Folgende Dokumente bitte an ssg@asgb.org senden:
Dekret mit der Bestätigung der unbefristeten Aufnahme und der Gehaltseinstufung
Dienstzeugnis (wird im Sekretariat der Schule ausgestellt)
Falls bereits höhere Gehaltspositionen der staatlichen Lohnelemente angereift sind, bitte alle Dekrete bzgl. Vorrückungen
Idealerweise auch einen Lohnstreifen des Monats Oktober
Wichtig!
bitte die Dokumente einzeln einscannen
Nach Einsicht in die Unterlagen und der Berechnung der jeweiligen Position werden wir den Interessierten mitteilen, ob die nötigen Voraussetzungen für einen Rekurs erfüllt werden! Dies kann einige Zeit beanspruchen, auf alle Fälle werden wir alle Interessierten nach Erledigung kontaktiert.

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Teilvertrag für staatliches Lehrpersonal signiert!

Am Freitag, den 13. November 2020, nur wenige Tage nach Abschluss des zweiten Teilvertrages für die Landesbediensteten, ist endlich der erste Teilvertrag für die Schulen staatlicher Art signiert worden.
Ebenso wie der BÜKV sieht dieser Teilvertrag die Auszahlung eines UNA Tantum an das Personal vor, um die Einsatzleistung von eigenen Mitteln und die außerordentlichen Aufwendungen für die Bereitstellung von individuellen Computer- und Multimedia-Mitteln im Rahmen der COVID-19- Pandemie im Schuljahr 19/20 zu honorieren. Der Betrag für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art ist etwas höher als jener für das Landespersonal, da die Erhöhung des Leistungsprämienfonds für das Jahr 2019 mit ausbezahlt wird. Diese Erhöhung haben die Kollegen im Landesdienst bereits mit dem ersten Teilvertrag des BÜKV erhalten.
Damit möglichst alle Lehrpersonen, welche im vergangenen Schuljahr unter erschwerten Bedingungen Schule möglich gemacht haben, in den Genuss dieses Una Tantum kommen, fanden die Gewerkschaftsorganisationen gemeinsam mit der öffentlichen Delegation eine Lösung, welche drei unterschiedliche Beträge vorsieht. Je nach Arbeitsauftrag, Art und Länge des Arbeitsvertrages erhalten somit knapp 10.000 Lehrpersonen voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres das Una Tantum ausbezahlt.
Eine Auszahlung noch in diesem Jahr ist schwer möglich, da der Vertrag nach dem Ok in der Landesregierung noch in Rom abgesegnet werden muss.
Nun werden wir uns gleich an die Verhandlung des nächsten Teilvertrages machen, denn das erklärte Ziel der Politik, die Gleichstellung der Entlohnung des staatlichen Lehrpersonals mit jener des Landespersonals anzustreben, bedarf nun aller Kräfte. Dies vor allem deswegen, weil die finanziellen Mittel dafür noch nicht gesichert sind!