Gesundheitsdienst


Der ASGB zum nationalen Streik der Krankenpfleger am 2. November

Der ASGB konnte die Gründe des nationalen Streiks der Krankenpfleger am 02.11.2020 bestens nachvollziehen. Sind es doch die Berufe der Krankenpfleger, des sanitätstechnischen- Reha- Personals und der Pflegehelfer usw., denen seit Jahren eine Aufwertung der Berufsbilder versprochen wird – bis heute ohne nennenswerte Resultate. Der Unmut des Personals ist deshalb absolut verständlich.
Dennoch beteiligte sich der ASGB nicht am Streik. Anlass dafür ist der Umstand, dass die Außenwirkung eines Streiks für die Patienten in den Abteilungen und für jene, die Angst vor Covid-19 haben, fatal ist. In Notstandssituationen sollte die Gesellschaft nicht gespalten werden, sondern Zusammenhalt und Einigkeit zeigen.
Der ASGB ist sich bewusst, dass eine Aufwertung der Berufsbilder dringend notwendig ist und dass die zuständigen Politiker und Landesabteilungen besser heute als morgen entsprechende Zusagen tätigen müssen. Aktuell wird der Bereichsvertrag für das nichtärztliche Personal verhandelt – und hier wollen wir Ergebnisse sehen. Wir sind zuversichtlich, dass auch bei den Verhandlungspartnern der öffentlichen Delegation der Wert und die Anforderungen an das nichtärztlichen Personal angekommen sind. Der Bereichsvertrag wird wegweisend für weitere Aktionen, die sich der ASGB vorbehält, wenn von der öffentlichen Verhandlungsdelegation nicht ein angemessenes Angebot für die ökonomische und normative Aufwertung der nichtärztlichen Berufsbilder abgegeben wird.
Der ASGB möchte sich mit diesem Schreiben bei allen Sanitätsangestellten für den täglichen Einsatz bedanken – Ihr seid es, die den Karren während des epidemiologischen Notstandes Covid-19 aus dem Dreck gezogen haben und die ihn im Alltag in der Spur halten! Den selben Einsatz den Ihr tagtäglich für die Gesellschaft zeigt, wollen wir in den Verhandlungen für den Bereichsvertrag für Euch zeigen!

Verschiedene Sektoren


Mutual Help Leistungen Covid 19

Den eingeschriebenen Mitgliedern werden ergänzend zu den Basisleistungen zusätzliche Leistungen in Verbindung mit Covid-19-Erkrankungen anerkannt und zwar für den Zeitraum 1. November bis 31. Dezember 2020. Beim einem Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Covid-19-Erkrankung bezahlt der Fonds 40 Euro Krankengeld pro Tag für maximal 30 Tage. Nach einer Covid-19-Erkrankung, bei der eine intensivmedizinischer Betreuung notwendig war, erhaltet das Mitglied 50 Prozent der Reha-Behandlungen rückvergütet, maximal 1.000 Euro.
Bei dem Todelfall eines Mitgliedes in Folge einer Covid-19-Erkrankung erhalten die Angehörigen eine einmalige Zahlung von 2.500 Euro.
Nähere Informationen unter www.mutualhelp.eu