Öffentlicher Dienst


SaniPro: Tagegeld für COVID-19-Krankenhausaufenthalte

Der Gesundheitsfonds SaniPro bietet seinen Eingeschriebenen eine finanzielle Unterstützung im Falle von COVID-19-Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt.
Personen, welche mit COVID-19-Diagnose im Krankenhaus stationär aufgenommen wurden, erhalten ab dem 6. Tag des Aufenthaltes ein Tagegeld von 80 Euro, mit Ausnahme des Entlassungstages, bis höchstens 960 Euro.
Die Gültigkeitsdauer dieser Sonderleistung umfasst den Zeitraum vom 21.02.2020 bis zum 30.04.2021.
Benötigt wird der Antrag auf Krankenhaustagegeld und eine Kopie des Entlassungsbriefes des Krankenhauses. Aus dem Entlassungsbrief muss die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und dass die stationäre Aufnahme aufgrund eines positiven COVID-19-Befunds erforderlich war, hervorgehen.
Der Antrag (mit der Kopie des Entlassungsbriefes) kann bis zum 30.04.2021 per E-Mail oder auf dem Postwege übermittelt werden. Für Fragen und Hilfestellung stehen die Fachgewerkschaften der öffentlich Bediensteten gerne zur Verfügung!

Gesundheitsdienst


Covid-19 Sonderprämie im Südtiroler Sanitätsbetrieb

Die Covid-19 Sonderprämie für die ca. 3.200 Mitarbeiter des Südtiroler Sanitätsbetriebes, deren Ausübung der Tätigkeiten direkt oder indirekt vom epidemiologischen Notstand Covid-19 betroffen war, ist eine wichtige Anerkennung der erbrachten Leistung.
Die Höhe der Prämie wird aufgrund folgender Kriterien berechnet:
1.750 Euro oder zehn Tage bezahlten Sonderurlaub bekommen die Mitarbeiter, welche in der Intensiv-Covid-19-Abteilung bzw. in den Notaufnahmen von Bozen und Meran gearbeitet haben;
1.250 Euro oder zehn Tage bezahlten Sonderurlaub bekommen die Mitarbeiter deren Abteilung in eine Covid-19-Abteilung umgewandelt wurde;
750 Euro oder zehn Tage bezahlten Sonderurlaub bekommen Mitarbeiter, welche Mehrarbeit oder zusätzliche Wochenendarbeit von März bis Mai wegen Covid-19 geleistet haben. Bzw. wenn finanziell möglich auch Abteilungen, welche nicht direkt als Covid-Bereiche ausgewiesen waren, aber mehr als zehn Corona-positiv-Fälle zu betreuen hatten.
Die Prämie ist für alle Berufsbilder unabhängig von Voll- oder Teilzeit für alle Betroffenen dieselbe. Sie wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter in den Monaten März bis Mai mindestens acht Wochen vor Ort gearbeitet haben. Die Führungskräfte erhalten keine Geldprämie. Insgesamt 16 Prozent der betroffenen Mitarbeiter haben sich für den Sonderurlaub entschieden, der in Blöcken zu zwei mal fünf Arbeitstagen genossen werden kann und innerhalb 31/12/2021 zu beanspruchen ist. Die Zuteilung dieser Prämie von Seiten des Sanitätsbetriebes hat bei vielen Mitarbeitern, welche diese momentan nicht erhalten, für sehr großen Unmut und Entmutigung gesorgt.
Deshalb haben sie die Möglichkeit, per E-Mail unter der folgenden Adresse nachzufragen, wieso sie nicht in den Genuss dieser Prämie gekommen sind und welche laut ihnen die Gründe für den Erhalt der Prämie sind: personal-personale@sabes.it