Landesbedienstete
Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz
Ab sofort bieten wir dir als Mitglied eine Haftpflichtversicherung an, mit der du dich unabhängig von deiner Funktion und deinem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich), gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern lassen kannst. Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einen Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
Die Deckung der Haftpflichtversicherung beträgt 1.500.000 Euro
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 60 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 105 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 175 Euro pro Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung.
Die Details und Informationen zur Rechtsschutzversicherung und zur Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit findest du auf der Homepage www.asgb.org, unter Fachgewerkschaft Landesbedienstete. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.