Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB,

auch wenn der Sommer 2020 inzwischen Geschichte ist, so hoffe ich doch, dass ihr ihn einigermaßen genießen konntet, denn viele in unseren Reihen hatten Erholung bitter nötig. Gehaltseinbußen in der Lohnausgleichskasse oder gar die existenzielle Frage, ob der eigene Arbeitsplatz erhalten bleibt, begleiten viele von uns seit über einem halben Jahr. Die Auswirkungen von Covid-19 so gering wie möglich zu halten – und damit die Beschäftigung so hoch wie möglich zu halten – das gelingt uns nur, wenn wir uns strikt an die vorgegebenen Sicherheitsprotokolle halten. Auch wenn dies vielen von uns zugegebenermaßen manchmal schwerfällt, auch wenn man sich in seiner individuellen Freiheit eingeschränkt fühlt oder manche Maßnahmen gar für überzogen hält, wir alle haben die Pflicht, das Kollektiv zu schützen. Diesen Altruismus erwarte ich mir.
Vielleicht manchmal weniger sichtbar als sonst, haben wir als Arbeitnehmervertreter natürlich auch während des epidemiologischen Notstandes Covid-19 versucht, für Südtirols Arbeitnehmerschaft das Beste herauszuholen. Der eine oder andere Leser erhält vielleicht schon eine Lohnerhöhung, welche wir für gar einige Sektoren aushandeln konnten. Auch die Verhandlungen für die Covid-19-Prämien zu Gunsten der Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der Mitarbeiter in den Altersheimen, der Sozialbetreuer und Pflegehelfer waren erfolgreich. Keinen Erfolg vermelden können wir leider bei unserer Forderung, eine angemessene Covid-19-Prämie für das Rettungspersonal vorzusehen. Aber auch hier werden wir mit Vehemenz am Ball bleiben und hoffentlich in unserer nächsten Ausgabe des Aktiv eine Erfolgsmeldung platzieren können.
Für den Herbst wünsche ich uns allen möglichst viel Normalität, dass die Auswirkungen des Coronavirus möglichst überschaubar bleiben und dass sich die wirtschaftliche Situation stabilisiert.
Liebe Mitglieder, haltet durch, es lohnt sich!
Euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB

Aktuell

Endlich Sicherheit für Eltern mit Kindern in Quarantäne

Der lang ersehnte Schulbeginn hat für viele Eltern die berechtigte Frage aufgeworfen: Wie kann ich die Aufsicht meines Kindes gewährleisten, falls dieses in die Quarantäne geschickt wird? Die italienische Regierung hat mit Gesetzesdekret Nr. 111/2020 auf diese Frage reagiert.
Der ASGB hat bereits eine Woche vor Schulbeginn auf diese Unsicherheit der Eltern aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen gefordert.
Gerade rechtzeitig hat die italienische Regierung das Recht auf Smart working oder eine Sonderelternzeit für Eltern, deren Kind in Quarantäne geschickt wird, verankert. Dieses Recht gilt laut Art. 5 des erwähnten Gesetzesdekretes Nr. 111/2020 bis Ende Dezember 2020.
Beide Maßnahmen haben eine ebenso lange Zeitspanne, wie die Dauer der Quarantäne. Es gilt die Regel, dass jeweils nur ein Elternteil das Recht hat, von einer der beiden Maßnahmen Gebrauch zu machen. Sollte ein Elternteil keiner Arbeitstätigkeit nachgehen, so hat der andere Elternteil kein Anrecht auf smart working oder Sonderelternzeit. Beide Maßnahmen finden Anwendung für Kinder bis zu 14 Jahren. Die Sonderelternzeit wird mit 50 Prozent des normalen Einkommens entlohnt und ist für die gesamte Dauer mit Figurativbeiträgen abgedeckt. Außerdem kann sie auch stundenweise beantragt werden.
Enttäuscht ist der ASGB darüber, dass die Sonderelternzeit nur zu 50 Prozent entlohnt wird, und fordert deshalb Südtirols gewählte Volksvertreter im Parlament auf, mit Nachdruck zu insistieren, dass die Regierung eine 100-prozentige Entlohnung bei der Sonderelternzeit für Eltern mit Kindern in Quarantäne gewährleistet.
Leider legt das Gesetzesdekret selbst keine Ansuchensmodalitäten fest, deshalb ist diesbezüglich noch eine Klärung abzuwarten. Sobald diese vorliegt, wird der ASGB sofort genauer darüber informieren.