Dienstleistungen
DGA

Verschiedenes aus dem Steuerbeistandszentrum

Verrechnung Guthaben/Steuerschuld über den Arbeitgeber
Wie bereits mehrmals angedeutet, sind die Steuerzahler selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die entsprechende Steuerschuld in Abzug gebracht bzw. ob das Steuerguthaben ausbezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten sich die Interessierten an das Steuerbeistandszentrum wenden um die Sachlage zu überprüfen.
Steuererklärungen 2021 für das laufende Jahr
Nachdem die Abfassung der Steuererklärungen heuer mittels Terminvereinbarung bei unseren Mitgliedern gut angekommen ist, möchten wir dies auch in den nächsten Jahren beibehalten. Wir werden in den nächsten Monaten ein Online-Portal einrichten, in welchem sich Interessierte dann selbst den Termin aussuchen bzw. vereinbaren können. Dies wird dann ab Februar/März kommenden Jahres möglich sein. Weiterhin bestehen bleibt auch die Möglichkeit der telefonischen Vormerkung. Genauere Informationen gibt es dann in unserer nächsten AKTIV Ausgabe.
Steuererklärung für das Jahr 2019
Bis Ende November 2020 besteht noch die Möglichkeit die Steuererklärung (Mod. REDDITI) für das Jahr 2019 abzufassen. Mit dem Mod. REDDITI können auch Immobilien und/oder das Finanzvermögen im Ausland angegeben und besteuert werden. Dabei muss die Stempelsteuer, 34,20 Euro für jedes Bankkonto und Sparbuch die normalerweise in Italien bereits übers Konto einbehalten wird, eingezahlt werden. Sollte der Durchschnittsbestand im Jahr 2019 unter 5.000 Euro liegen, ist die Steuer nicht geschuldet. Die Vermögenssteuer, die schon im Ausland bezahlt wurde, kann in Italien verrechnet werden. Die Ersatzsteuer auf Immobilien im Ausland wird auf den Marktwert oder auf den  Anschaffungswert laut Kaufvertrag berechnet. Auch in diesem Fall wird die im Ausland bezahlte Vermögenssteuer verrechnet.

Dienstleistungen
Patronat

EEVE und Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region)

In der Zeit von 1. September bis 31. Dezember müssen wieder die Gesuche für die Verlängerung des Landeskindergeldes (ex Familiengeld der Region) für das Jahr 2020 eingereicht werden.
Das Landeskindergeld steht Familien zu mit:
mindestens zwei minderjährigen Kindern, oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren, oder
einem Kind mit Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad mindestens 74 Prozent) auch nach dessen Volljährigkeit, oder
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester;
Weiters ist ein ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen oder in Alternative ein historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches, erforderlich.
Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben.
Die Höhe der zustehenden Unterstützung wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und ab Jänner 2021 ausbezahlt.
Die EEVE-Erklärung sowie das Gesuch ums Landeskindergeld werden in allen ASGB Büros kostenlos abgefasst. Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf der Homepage www.asgb.org unter Dienstleistungen/Patronat.