Tourismus


Außerordentliche Leistungen der Südtiroler Tourismuskasse

Der ASGB verweist darauf, dass die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Körperschaft STK eine außerordentliche Maßnahme zur Unterstützung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sektor Tourismus beschlossen hat. Ziel dieser Unterstützungsleistung der Südtiroler Tourismuskasse (STK) ist es, die Auswirkungen des epidemiologischen Notstandes Covid-19 abzumildern.
Die STK bietet den Mitgliedern im Wesentlichen eine finanzielle Unterstützung für die Sommerbetreuung ihrer Kinder. Wurde im Zeitraum von 15. Juni bis 7. September eine Betreuung in Anspruch genommen, kann um eine Spesenvergütung angesucht werden. Maximal werden dabei 300 Euro pro Kind rückerstattet. Mit dieser Aktion will die STK sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern und ihren Familien unter die Arme greifen und einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten.
Anrecht auf die Unterstützung haben alle Arbeitnehmer, Familienmitglieder und Firmeninhaber von Hotel- und Gastbetrieben, die den Beitrag an die Bilaterale Körperschaft Südtiroler Tourismuskasse (STK) für den Zeitraum Juli und August 2020 sowie für mindestens sechs Monate im Jahr 2019 vorweisen können.
Der Antrag um Unterstützung kann bis 31. Oktober 2020 über die Website der Südtiroler Tourismuskasse unter www.stk-cta.it eingereicht werden.
Der ASGB erachtet die Maßnahme der STK als sinnvoll und hilfreich und ruft alle Anspruchsberechtigten auf, von der Unterstützungsleistung Gebrauch zu machen.

Hausangestellte


Der nationale Kollektivvertrag für die Hausangestellten wurde unterzeichnet

Von der Badante und Colf zur Familienassistentin
Die Berufsbezeichnungen „Colf und Badante“ gehören der Vergangenheit an. Mit dem am 08. September 2020 unterzeichneten neuen Kollektivvertrag, wird eine neue Berufsbezeichnung eingeführt: der Familienassistent/die Familienassistentin, die unter sich alle, in diesem Kollektivvertrag angeführten Berufe vereint. Damit will man dem vielfältigen neuen Aufgabenbereich einer Hilfskraft für die Familie gerecht werden.Die Arbeit der Hausangestellten hat sich in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden und unterschiedlichen Familienbedürfnisse sehr stark verändert. Es geht nicht mehr rein um fleißige Gehilfinnen, die sich um das Haus, dem Hof und dem Wohlergehen der Familie kümmern, sondern um qualifizierte Personen, die vor allem für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen gebraucht werden. Ohne diese wichtige Arbeit wären auch in Südtirol viele Familien überlastet, ebenso die öffentlichen Institutionen, Alters- und Pflegeheime.
Laut einer Erhebung des NISF/INPS waren 2019 in unserer Region Trentino Südtirol insgesamt 12.464 Personen im Bereich der Haushaltsarbeit beschäftigt, davon 11.895 Frauen. Zunehmend gefragt ist auch die Babysitterin, bedingt durch die Berufstätigkeit beider Elternteile und auch aufgrund des Gesundheitsnotstandes Covid-19. Ging es früher beim Babysitting hauptsächlich darum, einige Abendstunden abzudecken, damit sich die Eltern eine Auszeit nehmen konnten, wird dieser Dienst nun auch regelmäßig für die Betreuung der Kinder benötigt, damit beide Elternteile ihrer Arbeit nachgehen können.
Mit dem neuen Kollektivvertrag versucht man nun all den Anforderungen einer modernen Familie gerecht zu werden. Gleichzeitig muss auch der Bogen über Berufsbilder gespannt werden, die nur mehr vereinzelt, in einigen wenigen Großhaushalten vorkommen. Vor allem geht es auch darum, diese Arbeit aus der Schattenwirtschaft zu führen und ihr die Anerkennung in der Gesellschaft zu geben, die sie verdient. Italienweit arbeiten ungefähr 860.000 Personen mit einem regulären Arbeitsvertrag, die Schwarzarbeit in diesem Bereich wird auf zwei Millionen Personen geschätzt.
Der neue Kollektivvertrag betrifft den normativen als auch den wirtschaftlichen Teil, mit dem Ziel, das neue Berufsbild der Familienassistentin aufzuwerten.
Es gibt insgesamt vier Einstufungsebenen und jede Ebene ist mit zwei Besoldungsstufen ausgestattet. Die Zuordnung in eines der möglichen Berufsbilder erfolgt aufgrund des Aufgabenbereiches, der mitgebrachten Kompetenzen und/oder der spezifischen Ausbildungsnachweise, die es für die Bewältigung der vorgesehenen Arbeit braucht.
Ab 1. Jänner 2021 erhalten sowohl die Familienassistentinnen, als auch die Babysitterinnen mit der Einstufung B Super eine monatliche Gehaltserhöhung von 12 Euro.
Eine Zulage, die zwischen 100 Euro bis 116 Euro liegt, steht ab 1. Oktober 2020 unter folgenden Voraussetzungen zu:
einer Babysitterin, die Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren betreut;
einer Familienassistentin, die mehr als eine pflegebedürftige Person betreut.
Zudem erhalten Familienassistentinnen mit der spezifischen Ausbildung eine monatliche Zulage von 10 Euro.