SSG


Schulen staatlicher Art, Startschuss für Verhandlungen gefallen!

Nachdem die ursprünglich für März 2020 geplanten Verhandlungen für die Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art aufgrund des Lockdowns für unbestimmte Zeit aufgeschoben worden waren, gab es am Freitag, den 18. September, nun endlich den Startschuss!
Die öffentliche Delegation lud die Gewerkschaften ein, um über die wirtschaftlichen Aspekte zu verhandeln. Für das Jahr 2020 stehen zehn Miollionen Euro zur Verfügung, welche, so der Wille der Politik, noch in diesem Jahr an die Lehrpersonen ausgezahlt werden sollen. Mit dem Haushaltsgesetz am Ende diesen Jahres sollen dann weitere 67 Miollionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Somit steht fest, dass wir an zwei Verträgen arbeiten werden. Mit den Mitteln, welche für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen, sollen alle Lehrpersonen einen Beitrag für den Ankauf von Hard-und Software erhalten. Dies soll nun zum einen ein erster Vorgeschmack auf den viel geforderten IT-Bonus sein, zum anderen aber auch eine Anerkennung für die unter Einsatz privater Mittel geleistete Arbeit im Rahmen des Fernunterrichtes im vergangenen Schuljahr. Ebenso soll ein Teil in Anpassung an den erhöhten Leistungslohn der Landesbediensteten als Leistungsprämie für das Jahr 2019 und 2020 rückwirkend ausgezahlt werden. Darüber wird in den nächsten Wochen mit der Absicht, den Vertrag noch vor Jahresende abzuschließen, zügig verhandelt werden. Zusätzlich haben sich die Sozialpartner das Ziel gesetzt, bis zum Beginn des nächsten Jahres einen unterschriftsreifen Vertrag aufzusetzen, damit dann die von der Politik zugesagten 67 Millionen Euro ab Januar effektiv die Lehrpersonen erreichen. Die damit möglichen Erhöhungen werden unter anderem als Inflationsausgleich, als Erhöhung der Sonderergänzungszulage und als erhöhte Leistungsprämie die Lehrpersonen erreichen. Der Herbst wird also heiß!

Transport & Verkehr


Erneuerung des Kollektivvertrages für das Personal des Weißen Kreuzes

Die wichtigsten Punkte zum „wirtschaftlichen Teil“
Die Verhandlungsparteien haben hinsichtlich der wirtschaftlichen Behandlung des Weißes Kreuz Personals folgende nennenswerte Punkte beschlossen:
„Una tantum“ Prämie
Mit dem Gehalt für Juli 2020 wurde eine einmalige Prämie im Ausmaß von 200 Euro ausbezahlt;
Innerhalb Februar 2021 erfolgt die Auszahlung einer einmaligen Prämie in der Höhe von 150 Euro.
Gehaltserhöhung
Ab 01.07.2020 erhielten Bedienstete der Kategorie „C“ eine Lohnerhöhung von 35 Euro monatlich;
Ab 01.01.2021 erhalten Bedienstete der Kategorie „C“ eine Lohnerhöhung von 35 Euro monatlich;
Ab 01.01.2022 erhalten Bedienstete der Kategorie „C“ eine Lohnerhöhung von 30 Euro monatlich;
Alle anderen Kategorien erhalten die Gehaltserhöhung im Verhältnis.
Vereinbarung für Fahrer
Ab 01.07.2020 erfolget eine Erhöhung von 25 Euro monatlich;
Ab 01.01.2021 erfolgt eine Erhöhung von 25 Euro monatlich;
Ab 01.01.2022 erfolgt eine Erhöhung von 25 Euro monatlich.
Für alle Flughelfer wurde der Stundenlohn auf 14 Euro erhöht.
Weiters wurde vereinbart
Das Stundenkonto darf die 25 „Minusstunden“ nicht überschreiten;
Freistellungen aufgrund des Gesetzes 104/92 müssen innerhalb 15. des Vormonats mitgeteilt werden;
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer wurden um zwei Drittel erhöht;
Die noch offenen Punkte wie Außendienst, Altersteilzeit usw. werden in einer Arbeitsgruppe behandelt und in den „normativen Teil“ des Kollektivvertrages eingefügt.
Die GTV wird über die beschlossenen Punkte des „normativen Teils“ ausführlich berichten.