Gesundheitsdienst


Wo bleibt der Dank an jene, die den Karren aus dem Dreck gezogen haben?

Der Bozner Bezirkssekretär der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB, Walter Oberkalmsteiner, kritisiert mit Nachdruck die Lobeshymnen des Südtiroler Sanitätsbetriebes im Hinblick auf die Bereitstellung von rund 90 Betten seitens diverser Privatkliniken während der Covid-19 Krise.
Es ist zwar evident, dass das öffentliche Gesundheitssystem kurz vor dem Kollaps stand, der Sanitätsbetrieb zum Handeln gezwungen war und die Kooperation mit den Privatkliniken essentiell für die klinische Behandlung vieler Covid-19-Erkrankter war. Aber man darf in diesem Kontext nicht vergessen, dass die Privatkliniken die eigentlichen Nutznießer dieser Zusammenarbeit waren, denn der Tagessatz pro Patient und belegtes Bett, sowie pro vertragsgebundenes unbelegtes Bett war äußerst rentabel für die Kliniken, die aufgrund der Sicherheitsprotokolle in ihrem normalen Tagesgeschäft diesen Umsatz niemals erreicht hätten. Deshalb mutet dieser überschwängliche Dank seitens des Südtiroler Sanitätsbetriebes an die beteiligten Privatkliniken seltsam und nicht nachvollziehbar an. Vor allem vor dem Hintergrund, dass jene, die wahrhaftig einen offiziellen Dank seitens der Verantwortlichen im Südtiroler Sanitätsbetrieb verdient hätten, nämlich Krankenpfleger, Pflegehelfer usw. bis dato nicht eine angemessene öffentlichkeitswirksame Wertschätzung bekommen haben.

Gesundheitsdienst


Covid-19-Prämie für Mitarbeiter im Südtiroler Sanitätsbetrieb

Nach dem monatelangen „Hick-Hack“ um die Auszahlung der Sonderprämie für das Personal, hat die Südtiroler Landesregierung endlich den entsprechenden Beschluss gefasst.
Somit steht der Auszahlung der Sonderprämie nichts mehr im Wege. Insgesamt profitieren drei verschiedene Kategorien von der Prämie:
Kategorie 1
Das Personal, welches in der Covid-Intensivbehandlung tätig war, erhält 1.750 Euro als einmalige Prämienzahlung;
Kategorie 2
Das Personal, welches auf den Covid-“Normalstationen“ seinen Dienst verrichtet hat, erhält 1.250 Euro als einmalige Prämienzahlung;
Kategorie 3
Das Personal, welches aufgrund von Covid-19 mit einem Mehraufwand bzw. Änderungen der Arbeitszeit konfrontiert war, erhält 750 Euro als einmalige Prämienzahlung;
Als Alternative können die Bediensteten mit Anrecht auf die Prämienzahlung für einen außerordentlichen zehntätigen Sonderurlaub optieren.
Leider haben die Gewerkschaften, entgegen der ursprünglichen Forderung, kein Mitspracherecht hinsichtlich der Zuteilung der Prämie auf die einzelnen Mitarbeiter, diese Verantwortung obliegt dem Südtiroler Sanitätsbetrieb. Es gilt also zu hoffen, dass niemand von den betroffenen Bediensteten auf der Strecke bleibt und die vorgesehenen Mittel ausreichen, um alle gerecht zu prämieren. Wir werden unsere Augen und Ohren offenhalten!