Öffentlicher Dienst


Anzahlung auf die Abfertigung im öffentlichen Dienst

Laut Bereichsübergreifendem Kollektivvertrag vom 12.02.2008 können die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst um die Anzahlung auf die Abfertigung bereits nach acht Dienstjahren ansuchen. Die Gesuche können bei der jeweiligen Verwaltung vom 1. Juli bis 31. Oktober eingereicht werden.
Für folgende Fälle kann angesucht werden:
vom Gesuchsteller selbst getragenen Kosten im Gesundheitsbereich
Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers oder für dessen volljährige Kinder; Vorzeitige Tilgung eines Hypothekardarlehens für den Ankauf oder Bau der Erstwohnung
Zahlung des aufgrund eines Vollstreckungstitels geschuldeten Betrages
bei schwerer Verschuldung
für Ausbildungskosten der Kinder
Neugestaltung, Neueinrichtung oder außerordentliche Instandhaltung der Familienwohnung des Gesuchstellers
Hochzeit des Gesuchstellers oder der Kinder
um Einkommenseinbußen des Gesuchstellers wett zu machen, sowie aus gewichtigen und schwerwiegenden Gründen, die von Fall zu Fall bewertet werden müssen
Im Laufe des Arbeitsverhältnisses kann der Vorschuss bei bestimmten Punkten nur ein einziges Mal gewährt werden, bei anderen Punkten hingegen kann auch mehrmals angesucht werden.
Für weitere Informationen steht euch die jeweilige Fachgewerkschaft im öffentlichen Dienst zur Verfügung.

SSG


Schulen staatlicher Art, Startschuss für Verhandlungen gefallen!

Nachdem die ursprünglich für März 2020 geplanten Verhandlungen für die Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art aufgrund des Lockdowns für unbestimmte Zeit aufgeschoben worden waren, gab es am Freitag, den 18. September, nun endlich den Startschuss!
Die öffentliche Delegation lud die Gewerkschaften ein, um über die wirtschaftlichen Aspekte zu verhandeln. Für das Jahr 2020 stehen zehn Miollionen Euro zur Verfügung, welche, so der Wille der Politik, noch in diesem Jahr an die Lehrpersonen ausgezahlt werden sollen. Mit dem Haushaltsgesetz am Ende diesen Jahres sollen dann weitere 67 Miollionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Somit steht fest, dass wir an zwei Verträgen arbeiten werden. Mit den Mitteln, welche für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen, sollen alle Lehrpersonen einen Beitrag für den Ankauf von Hard-und Software erhalten. Dies soll nun zum einen ein erster Vorgeschmack auf den viel geforderten IT-Bonus sein, zum anderen aber auch eine Anerkennung für die unter Einsatz privater Mittel geleistete Arbeit im Rahmen des Fernunterrichtes im vergangenen Schuljahr. Ebenso soll ein Teil in Anpassung an den erhöhten Leistungslohn der Landesbediensteten als Leistungsprämie für das Jahr 2019 und 2020 rückwirkend ausgezahlt werden. Darüber wird in den nächsten Wochen mit der Absicht, den Vertrag noch vor Jahresende abzuschließen, zügig verhandelt werden. Zusätzlich haben sich die Sozialpartner das Ziel gesetzt, bis zum Beginn des nächsten Jahres einen unterschriftsreifen Vertrag aufzusetzen, damit dann die von der Politik zugesagten 67 Millionen Euro ab Januar effektiv die Lehrpersonen erreichen. Die damit möglichen Erhöhungen werden unter anderem als Inflationsausgleich, als Erhöhung der Sonderergänzungszulage und als erhöhte Leistungsprämie die Lehrpersonen erreichen. Der Herbst wird also heiß!