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Über uns – Das Patronat SBR

Das Patronat SBR ist ein eigenständiger Dienstleistungsbetrieb der in den 1980er Jahren aus der Taufe gehoben wurde und kann als Errungenschaft der Gründerväter angesehen werden. Es ist ihnen gelungen, in Anwendung des Autonomiestatutes, die Anerkennung und die Genehmigung auf staatlicher Ebene zu erlangen, Patronatstätigkeit zu verrichten. Erst damit ist es möglich geworden, dass das Patronat SBR eigenständig auftreten kann.
Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Die Art der zu erbringenden Leistungen sind in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, staatliche Familiengelder u.a.m.) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konven­tion mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung)und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen u.a. die Gesuche um das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region), das Familiengeld des Landes, das Familiengeld plus, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, Zuschüsse für die rentenmäßige Absicherung usw.
Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz war es schon immer ein Anliegen des ASGB, seine Dienste möglichst flächendeckend auf dem ganzen Land anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln und verschiedenen Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten.

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Erhöhung Betrag Babysitter Bonus und Einschreibung der Kinder in Sommerbetreuungseinrichtungen

Angesichts der weiterhin angespannten Lage aufgrund der Covid-19-Krise hat die italienische Regierung bedeutende Änderungen beim Babysitter Bonus, welcher mittels Dekret „Cura Italia“ eingeführt wurde, vorgenommen.
Neu ist vor allem der Umstand, dass der Babysitter Bonus auch für Einschreibungen der Kinder in Sommerbetreuungseinrichtungen genutzt werden kann.
Der Wert des Babysitter Bonus wurde von 600 Euro auf 1.200 Euro erhöht, für Sanitätspersonal (Ärzte, Krankenpfleger, biomedizinische Labortechniker, Radiologietechniker), sowie Angestellte im Sicherheits- und Verteidigungssektor, die
Aufgaben erfüllen, die mit dem Coronavirus zusammenhängen, wird der Betrag von ursprünglich 1.000 Euro auf 2.000 Euro aufgestockt. Das Dekret sieht vor, dass der Babysitter-Bonus von Interessierten bis zum 31. Juli beansprucht werden muss.
Jene Familien, die bereits für den Babysitter Bonus angesucht haben, können natürlich wieder ansuchen, der bereits ausbezahlte Betrag wird aber in Abzug gebracht.
Für dieselben Zeiträume, in denen die NISF/INPS-Leistung Kinderhort-Bonus (bonus asilo nido) rückerstattet wurde, können Familien nicht den Babysitter Bonus für Sommerbetreuungseinrichtungen beanspruchen.
Inkompatibel ist der Babysitter Bonus auch mit dem Bezug der NASpI, sowie anderen einkommensunterstützenden Leistungen, oder wenn bereits die Elternzeit Covid-19 in Anspruch genommen wurde. Im Falle, dass der andere Elternteil arbeitslos oder nicht arbeitend ist, kann ebenso nicht angesucht werden.
Das Patronat SBR im ASGB unterstützt dich gerne beim Ansuchen für den Babysitter Bonus. Wir bitten dich diesbezüglich das zuständige Bezirksbüro zu kontaktieren.