Dienstleistungen
SBR
Erhöhung Betrag Babysitter Bonus und Einschreibung der Kinder in Sommerbetreuungseinrichtungen
Angesichts der weiterhin angespannten Lage aufgrund der Covid-19-Krise hat die italienische Regierung bedeutende Änderungen beim Babysitter Bonus, welcher mittels Dekret „Cura Italia“ eingeführt wurde, vorgenommen.
Neu ist vor allem der Umstand, dass der Babysitter Bonus auch für Einschreibungen der Kinder in Sommerbetreuungseinrichtungen genutzt werden kann.
Der Wert des Babysitter Bonus wurde von 600 Euro auf 1.200 Euro erhöht, für Sanitätspersonal (Ärzte, Krankenpfleger, biomedizinische Labortechniker, Radiologietechniker), sowie Angestellte im Sicherheits- und Verteidigungssektor, die
Aufgaben erfüllen, die mit dem Coronavirus zusammenhängen, wird der Betrag von ursprünglich 1.000 Euro auf 2.000 Euro aufgestockt. Das Dekret sieht vor, dass der Babysitter-Bonus von Interessierten bis zum 31. Juli beansprucht werden muss.
Jene Familien, die bereits für den Babysitter Bonus angesucht haben, können natürlich wieder ansuchen, der bereits ausbezahlte Betrag wird aber in Abzug gebracht.
Für dieselben Zeiträume, in denen die NISF/INPS-Leistung Kinderhort-Bonus (bonus asilo nido) rückerstattet wurde, können Familien nicht den Babysitter Bonus für Sommerbetreuungseinrichtungen beanspruchen.
Inkompatibel ist der Babysitter Bonus auch mit dem Bezug der NASpI, sowie anderen einkommensunterstützenden Leistungen, oder wenn bereits die Elternzeit Covid-19 in Anspruch genommen wurde. Im Falle, dass der andere Elternteil arbeitslos oder nicht arbeitend ist, kann ebenso nicht angesucht werden.
Das Patronat SBR im ASGB unterstützt dich gerne beim Ansuchen für den Babysitter Bonus. Wir bitten dich diesbezüglich das zuständige Bezirksbüro zu kontaktieren.
Neu ist vor allem der Umstand, dass der Babysitter Bonus auch für Einschreibungen der Kinder in Sommerbetreuungseinrichtungen genutzt werden kann.
Der Wert des Babysitter Bonus wurde von 600 Euro auf 1.200 Euro erhöht, für Sanitätspersonal (Ärzte, Krankenpfleger, biomedizinische Labortechniker, Radiologietechniker), sowie Angestellte im Sicherheits- und Verteidigungssektor, die
Aufgaben erfüllen, die mit dem Coronavirus zusammenhängen, wird der Betrag von ursprünglich 1.000 Euro auf 2.000 Euro aufgestockt. Das Dekret sieht vor, dass der Babysitter-Bonus von Interessierten bis zum 31. Juli beansprucht werden muss.
Jene Familien, die bereits für den Babysitter Bonus angesucht haben, können natürlich wieder ansuchen, der bereits ausbezahlte Betrag wird aber in Abzug gebracht.
Für dieselben Zeiträume, in denen die NISF/INPS-Leistung Kinderhort-Bonus (bonus asilo nido) rückerstattet wurde, können Familien nicht den Babysitter Bonus für Sommerbetreuungseinrichtungen beanspruchen.
Inkompatibel ist der Babysitter Bonus auch mit dem Bezug der NASpI, sowie anderen einkommensunterstützenden Leistungen, oder wenn bereits die Elternzeit Covid-19 in Anspruch genommen wurde. Im Falle, dass der andere Elternteil arbeitslos oder nicht arbeitend ist, kann ebenso nicht angesucht werden.
Das Patronat SBR im ASGB unterstützt dich gerne beim Ansuchen für den Babysitter Bonus. Wir bitten dich diesbezüglich das zuständige Bezirksbüro zu kontaktieren.