Dienstleistungen
SBR
Über uns – Das Patronat SBR
Das Patronat SBR ist ein eigenständiger Dienstleistungsbetrieb der in den 1980er Jahren aus der Taufe gehoben wurde und kann als Errungenschaft der Gründerväter angesehen werden. Es ist ihnen gelungen, in Anwendung des Autonomiestatutes, die Anerkennung und die Genehmigung auf staatlicher Ebene zu erlangen, Patronatstätigkeit zu verrichten. Erst damit ist es möglich geworden, dass das Patronat SBR eigenständig auftreten kann.
Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Die Art der zu erbringenden Leistungen sind in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, staatliche Familiengelder u.a.m.) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konvention mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung)und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen u.a. die Gesuche um das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region), das Familiengeld des Landes, das Familiengeld plus, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, Zuschüsse für die rentenmäßige Absicherung usw.
Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz war es schon immer ein Anliegen des ASGB, seine Dienste möglichst flächendeckend auf dem ganzen Land anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln und verschiedenen Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten.
Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Die Art der zu erbringenden Leistungen sind in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, staatliche Familiengelder u.a.m.) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konvention mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung)und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen u.a. die Gesuche um das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region), das Familiengeld des Landes, das Familiengeld plus, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, Zuschüsse für die rentenmäßige Absicherung usw.
Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz war es schon immer ein Anliegen des ASGB, seine Dienste möglichst flächendeckend auf dem ganzen Land anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln und verschiedenen Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten.