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Neuigkeiten bei Sanierungen
FASSADENBONUS - BONUS Facciate
Wer kann abschreiben: Jeder der eine Nettosteuer bezahlt.
Welche Immobilie: Jedes bestehende Gebäude.
Wie hoch ist die Abschreibung: 90 Prozent vom Rechnungsbetrag (kein Höchstbetrag vorgesehen!), aufgeteilt auf zehn Jahre.
Bedingungen: Das Gebäude muss sich in einer „A“, „B“ oder einer gleichgestellten urbanistischen Bauzone befinden. Die Gleichstellung muss mittels einer Erklärung des Bauamtes nachgewiesen werden.
Welche Arbeiten: Erneuerung nur jenes Teiles der Fassade (inklusiv der Balkone und mit Ausnahme der Fenster und Türen) der von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Inbegriffen sind auch Arbeiten zur Erneuerung jedweder an der betroffenen Außenfassade angebrachten Rohre und eventueller Anlagen bzw. Leitungen. Sollte auch eine Erneuerung des Putzes notwendig sein, welche mehr als zehn Prozent der Fläche der Außenfassade ausmacht oder Maßnahmen welche die Dämmeigenschaften verändern, muss gleichzeitig eine Außendämmung nach den staatlich vorgegebenen Bestimmungen und Dämmwerten durchgeführt werden und es besteht die Pflicht einer Meldung an die ENEA.
Baubeginn: Irrelevant, es dürfen aber nur die im Jahr 2020 an die beauftragte Firma überwiesenen Beträge abgeschrieben werden.
Alle anderen Bedingungen sind gleich wie bei den Sanierungsabschreibungen.
Festellung der Zone: Katasterauszug zur Identifizierung der Bauparzelle und Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung vom Bauamt der Gemeinde.
Die Abschreibung gilt erst für die Steuererklärung 2021.
Welche Immobilie: Jedes bestehende Gebäude.
Wie hoch ist die Abschreibung: 90 Prozent vom Rechnungsbetrag (kein Höchstbetrag vorgesehen!), aufgeteilt auf zehn Jahre.
Bedingungen: Das Gebäude muss sich in einer „A“, „B“ oder einer gleichgestellten urbanistischen Bauzone befinden. Die Gleichstellung muss mittels einer Erklärung des Bauamtes nachgewiesen werden.
Welche Arbeiten: Erneuerung nur jenes Teiles der Fassade (inklusiv der Balkone und mit Ausnahme der Fenster und Türen) der von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Inbegriffen sind auch Arbeiten zur Erneuerung jedweder an der betroffenen Außenfassade angebrachten Rohre und eventueller Anlagen bzw. Leitungen. Sollte auch eine Erneuerung des Putzes notwendig sein, welche mehr als zehn Prozent der Fläche der Außenfassade ausmacht oder Maßnahmen welche die Dämmeigenschaften verändern, muss gleichzeitig eine Außendämmung nach den staatlich vorgegebenen Bestimmungen und Dämmwerten durchgeführt werden und es besteht die Pflicht einer Meldung an die ENEA.
Baubeginn: Irrelevant, es dürfen aber nur die im Jahr 2020 an die beauftragte Firma überwiesenen Beträge abgeschrieben werden.
Alle anderen Bedingungen sind gleich wie bei den Sanierungsabschreibungen.
Festellung der Zone: Katasterauszug zur Identifizierung der Bauparzelle und Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung vom Bauamt der Gemeinde.
Die Abschreibung gilt erst für die Steuererklärung 2021.