Verbrauchertelegramm
Energiebonus bis Ende 2021 verlängert
„Kubaturgeschenk“ für energetische Sanierungen und Neubauten
Der Energiebonus wurde kürzlich von der Landesregierung, ein zweites Mal und zwar bis Ende 2021 verlängert.
Dies heißt im Konkreten, dass für Gebäude, welche vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurden, und im Zuge der energetischen Sanierung mindestens die KlimaHaus-Klasse C erreichen oder im Rahmen der Zertifizierung R eine Verbesserung erzielen, zusätzliche Wohnkubatur verbauen dürfen.
Das Gebäude kann dabei im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse erweitert werden. Die Erweiterung kann mindestens 200 m³ betragen.
Für Kubaturerweiterungen in den Wohnbauzonen gelten weiterhin einige weitere Besonderheiten. Zudem gibt es auch in Zukunft einige Gebiete, wo der Energiebonus nicht bzw. nur teilweise angewandt werden kann. Weitere Details dazu sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Energiebonus für Gebäudesanierungen in Südtirol für Privatpersonen“ zu finden.
Das Gebäude kann dabei im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse erweitert werden. Die Erweiterung kann mindestens 200 m³ betragen.
Für Kubaturerweiterungen in den Wohnbauzonen gelten weiterhin einige weitere Besonderheiten. Zudem gibt es auch in Zukunft einige Gebiete, wo der Energiebonus nicht bzw. nur teilweise angewandt werden kann. Weitere Details dazu sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Energiebonus für Gebäudesanierungen in Südtirol für Privatpersonen“ zu finden.
Energiebonus für den Neubau und Abbruch und Wiederaufbau
Bei einem Neubau, sowie den Abbruch und Wiederaufbau (sofern mehr als 50 Prozent abgebrochen werden) muss das Gebäude mindestens die KlimaHaus-Klasse A Nature erreichen, damit es in den Genuss des Energiebonus (Kubaturerweiterung von zehn Prozent) kommen kann.