aktuell

Für eine gerechte Regelung der Lehrlings-Problematik

Innerhalb Juni dieses Jahres müssen laut dem neuen Landeslehrlingsgesetz die Bildungsordnungen für die Lehrberufe, also Lehrzeiten und Lehrprogramme, im Einvernehmen zwischen den Sozialpartnern und der Landesregierung festgelegt werden. Gibt es innerhalb Juni keine Einigung, legt die Landesregierung die Bildungsordnungen von sich aus fest.
Georg Pardeller hat an die Sozialpartner geschrieben und diese um eine gemeinsame Sitzung ersucht, um die noch ausstehenden Fragen – ein Teil ist bereits einvernehmlich geklärt worden – zu bereinigen. Der ASGB steht auf dem Standpunkt, dass wie im restlichen Europa auch in Südtirol die Dauer der Lehrzeit sich zwischen drei und maximal vier Jahren zu bewegen hat. Eine längere Dauer sei nicht zu rechtfertigen und könnte als Missbrauch aufgefasst werden, um den Betrieben möglichst lange Arbeitskräfte zu niedrigen Soziallasten zu erhalten bzw. die Soziallasten von der öffentlichen Hand tragen zu lassen. Das ist laut Georg Pardeller „sozialpolitisch nicht vertretbar". Den jungen Menschen müssten vernünftige Lehrzeiten eingeräumt werden, damit sie rechtzeitig vollwertig in ihren Beruf eintreten und alle Rechte der sozialen Absicherung und der Altersvorsorge in Anspruch nehmen könnten.

aktuell

Die Pflegevorsorge

Seit zehn Jahren steht der ASGB hinter einer der wichtigsten und dringendsten Forderung der immer älter werdenden Bevölkerung: die Pflegevorsorge. Noch ist dieser grundlegende soziale Eingriff nicht mit Gesetz verankert, aber es wird nicht mehr lange dauern. Denn inzwischen ist die große Mehrheit der Südtiroler überzeugt, dass eine gesetzlich garantierte Pflegevorsorge wirklich ein Gebot der Stunde ist. Sie ist ein unverzichtbares Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit all jenen Mitgliedern, die ohne Hilfe nicht zurecht kommen, die durch Unfälle, Krankheit oder altersbedingte Umstände auf den Nächsten angewiesen sind. Das kostet viel Geld. Aber Südtirol, so hört man immer wieder, ist ein reiches Land. Ein reiches Land muss sich eine Pflegevorsorge leisten können. Der ASGB hat über seinen Vorsitzenden Georg Pardeller immer wieder darauf hingewiesen, dass es in erster Linie der Landeshaushalt sein muss, der das Geld für die Pflegevorsorge einplant. Nur wenn dort die Mittel nicht voll ausreichen, könnte auf die Solidarität der gesamten Bevölkerung zurückgegriffen werden. Und dies in der Art und Weise, dass der einzelne Bürger gemäß seinem Einkommen, also in gerechter und sozial erträglicher Abstufung, einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegevorsorge leistet. Aber in erster Linie muss es der öffentliche Haushalt sein. Südtirol muss sich selbst beweisen, dass die älteren Menschen, deren Anzahl ständig steigt, ihm wert sind, für sie auch in dieser Hinsicht vorzusorgen. Dafür setzt sich der ASGB weiterhin mit aller Kraft ein.