Dienstleistungen des ASGB

Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung

Hausfrauen/Hausmänner, die zur freiwilligen Rentenversicherung ermächtigt sind, können von der Region Trentino-Südtirol einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Famliliengemeinschaft gebunden ist und maximal 60 Prozent der freiwillig eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen darf.
Voraussetzungen
Haushaltstätigkeit
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region
keine Pflichtversicherung und kein Bezug einer dirketen Rente
entsprechende wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft
es müssen Kinder in der Familiengemeinschaft leben, für die das regionale Familiengeld zusteht.

Dienstleistungen des ASGB

Rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten

Der Zuschuss ist ein Beitrag auf die Rentenversicherung für die Zeiträume, in denen keine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt wird, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Auch in diesem Falle gilt: Vollzeitangestellte der öffentlichen Verwaltung und Bezieher einer direkten Rente haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Der Zuschuss von maximal 3.500 Euro jährlich wird zur Abdeckung der freiwilligen Beitragsleistung gewährt, zum Erreichen der Mindestvoraussetzungen der Alters- oder Dienstaltersrente.
Voraussetzungen auf Seiten der pflegebedürftigen Person: diese muss entweder verwandt bis zum 4. Grad sein oder verschwägert bis zum 2. Grad, bzw. Verwandte bis zum 2. Grad der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten und Anspruch auf das Begleitgeld sowie das Pflegegeld haben. Für weitere Informationen stehen euch gerne die Mitarbeiter des Patronates SBR des ASGB zur Verfügung.