Metall

Eine Arbeitnehmerversammlung ... können wir uns auf keinen Fall leisten!

Wie in manchen Südtiroler Betrieben die Gewerkschaftsarbeit heute immer noch gesehen und ... mit Füßen getreten wird, wollen wir den Mitgliedern nicht vorenthalten. Nachstehend ist eine Kostprobe zu finden.Die kursiv geschriebenen Texte (vom Management des betroffenen Betriebes) haben wir „fehlergetreu" übernommen.
Rechtzeitig wird im besagten Betrieb, für neun Tage später, eine Gewerkschaftsversammlung angekündigt; von 7.30 bis 9.00 Uhr wird über die neuen Bestimmungen zur Abfertigungs- und Zusatzrentenreform gesprochen, hat der ASGB mitgeteilt.
Kurz darauf ließ das Management des Betriebes, Dipl. Ing. N.N., mit einer Fax-Mitteilung wissen, ich werde den von Ihnen vorgeschlagenen Termin mit dem Werkstattleiter besprechen und klären ob wir aufgrund der Montageplanung an diesem Tag eine Versammlung abhalten können. Ich werde Sie dann umgehend über einen möglichen alternativen Termin und Zeitpunkt in Kenntnis setzen, falls dies aus betrieblicher Sicht notwendig erscheint.
Am nächsten Tag schickt dann das Management die prinzipielle Zusage für den vorgeschlagenen Termin, allerdings ist es aus betrieblicher Sicht zwingend erforderlich den Zeitpunkt auf 16.30 - 18.00 Uhr zu verlegen. Die Zeit, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht, werden wir den Mitarbeitern als normale Arbeitszeit natürlich anerkennen und entsprechend ausbezahlen. Bitte schicken sie mir Ihr Ankündigungsschreiben mit der geänderten Veranstaltungszeit noch einmal neu oder ich kann, wenn es Ihnen zu viele Umstände macht, auch selber ein Ankündigungsschreiben verfassen.
Die Gewerkschaftsversammlung, die für 7.30 bis 9.00 Uhr angekündigt ist, wird nicht auf die Zeit von 16.30 bis 18.00 Uhr verschoben, antwortet der ASGB-Metall dem Betrieb, da die Versammlungen während der normalen Arbeitszeit vorgesehen sind, und uns bekannt ist, dass in Ihrem Betrieb die tägliche normale Arbeitszeit um 17.00 Uhr endet; am genannten Tag nachmittags haben wir zudem anderweitige Verpflichtungen.
Das Management des Betriebes, gezeichnet vom Dipl. Ing., bekräftigt nun, um die Entscheidung der Firma, die Arbeitnehmerversammlung auf einen Termin am späten Nachmittag zu verlegen, verstehen zu können, muss ich Ihnen vielleicht kurz den Zusammenhang erläutern und schickt dem Landessekretär des ASGB-Metall, Serafin Pramsohler, folgende Begründung:
Wenn wir auf einer Baustelle zu arbeiten haben, und dies kommt praktisch täglich vor, denn damit verdienen wir alle hier unser Geld, dann wird um 7.30 Uhr soweit der LKW von den Mitarbeitern beladen, damit für den Tag das entsprechende Material zur Verfügung steht. Dies dauert vielleicht 30 Minuten. Dann kommt die Anfahrt zur Baustelle dazu. Je nach dem können dies, wie aktuell der Fall ist, weitere 60 Minuten sein. Somit beginnt die effektive Arbeit auf der Baustelle um 9.00 Uhr. Das gleich gilt umgekehrt am Abend, d.h. dass die Mitarbeiter die Baustelle um spätestens 15.30 Uhr verlassen müssen, damit sie rechtzeitig um 17.00 Uhr nach Hause gehen können. Somit bleiben noch fünf Stunden, von denen wir noch eine Stunde Mittagspause und insgesamt 30 Minuten für weitere Pausen abziehen müssen. Somit bleiben für die eigentliche Tätigkeit auf der Baustelle noch 3,5 Stunden. Sie können daran gut erkennen, dass eine Versammlung um 07.30 Uhr die mit 1,5 Stunden angesetzt ist nur mehr eine effektive Arbeitszeit auf der Baustelle von zwei Stunden lassen würde und das kann sich natürlich nicht mehr rechnen. In jedem Fall bedeutet eine Arbeitnehmerversammlung zu den von Ihnen vorgeschlagenen Zeiten, dass wir auf den Baustellen einen Tag verlieren, was wir uns auf keinen Fall leisten können. Die Situation bei den Terminen auf den Baustellen sind Ihnen ja sicherlich bestens bekannt.
Wir bleiben deswegen bei unserem Kompromissangebot zu der von uns vorgeschlagenen Zeit um 16.30 bis 18.00 Uhr mit dem Angebot diese Zeit als normale Arbeitszeit zu veranschlagen. Eine Alternative könnte noch sein, dass wir den verlorenen Arbeitstag unter der Woche aufgrund der Arbeitnehmerversammlung an einem Samstag nachholen. Allerdings kann ich dann auf keinen Fall den Aufschlag für die Samstagsarbeit bezahlen, sondern würde dies den Mitarbeitern auch als normale Arbeitszeit vergüten, wobei sich alle Arbeitnehmer natürlich zuerst damit einverstanden erklären müssten und ich glaube nicht, dass dieser Vorschlag auf große Zustimmung stoßen wir.
Nachdem sie leider am ... (Datum) nicht können, würde ich vorschlagen, dass sie uns einen neuen Termin nennen, aber immer unter der Voraussetzung, dass wir diese, so wie in der Vergangenheit auch, um 16.30 - 18.00 Uhr abhalten und als normale Arbeitszeit anerkennen. Zum Zeitpunkt der angekündigten Gewerkschaftsversammlung – wie fast vorhersehbar – ergab sich eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem ASGB-Gewerkschafter und dem Management, denn sogar die Mitteilung über die Versammlung war den Bediensteten vorenthalten worden. Als vom Landessekretär des ASGB-Metall die gewerkschaftlichen Rechte eingefordert und strafrechtliche Konsequenzen angedroht wurden, lenkte das Management schließlich ein. Zwei Wochen später wurde die Gewerkschaftsversammlung innerhalb der normalen Arbeitszeit „erlaubt" und nachgeholt.

Medien

Bei der Athesia wird wieder investiert

Der ASGB hat in den letzten Jahren die Firmenleitung der Athesia immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass einige Maschinen zu alt sind, um gegenüber anderen Firmen konkurrenzfähig zu sein. Nun scheint es, dass die Bemühungen des ASGB Früchte zu tragen beginnen. Wie zu erfahren war, sollen in den nächsten Monaten neue Druckmaschinen gekauft werden. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Vertreter des ASGB doch richtig gelegen sind und nun hat sich auch die Führung der Südtiroler Druckerei dazu entschlossen hat, Investitionen zu tätigen.