Gebietskörperschaften / Landesbedienstete / Sanität

Vorschuß auf die Abfertigung mit wenigstens acht Dienstjahren

1. Einreichung des Gesuches:
innerhalb 31. Mai 2007
2. Für folgende Fälle kann angesucht werden:
a) für die vom Gesuchsteller selbst getragenen Kosten im Gesundheitsbereich, sofern die Gesamtkosten mindestens zwei normale, monatliche Nettogehälter ausmachen;
b) Für den Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers oder für dessen volljährige Kinder;
c) Vorzeitige Tilgung eines Hypothekardarlehens für den Ankauf oder Bau der Erstwohnung, sofern der Restbetrag des noch zu tilgenden Darlehens vier normale, monatliche Nettogehälter ausmacht.
a) Für das Ansuchen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- für Punkt 2 Buchstabe b): geeignete Unterlagen, über die innerhalb eines Jahres vor der Einreichung des Ansuchens getätigten Ausgaben, oder über die noch zu tätigenden Ausgaben.
- im Falle von Ankauf: Kaufvertrag oder Kaufvorvertrag oder anderer Erwerbstitel, ausgefertigt vor nicht mehr als einem Jahr vor der Einreichung des Ansuchens;
- im Falle des Baues oder Wiedergewinnung: Baukonzession und ein vom Projektanten unterfertigten Kostenvoranschlag über den Bau, wobei die Baugenehmigung nicht älter als ein Jahr sein darf;
- im Falle der Tilgung eines Hypothekardarlehens: Darlehensvertrag sowie eine Erklärung des Bankinstituts über die Höhe des notwendigen Beitrages zur Vorzeitigen Tilgung;
- eine unwiderrufliche Sondervollmacht zugunsten der eigenen Verwaltung für die zu Lasten des INPDAP gehende Abfertigung.
Zusätzliche Punkte zur Vorauszahlung sind im Bereichsübergreifenden Vertrag ersichtlich.

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Warten auf den Kollektivvertrag

Südtirols öffentlich Bedienstete warten seit Jänner 2005 auf den neuen Kollektivvertrag
Zur Erinnerung: Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes ist mit 31.12.2004 ausgelaufen. Im September 2004 haben die Gewerkschaften die Arbeitgeberseite zur Aufnahme der Verhandlungen aufgefordert. Wie bekannt, gab es lange Zeit keine Reaktion, dann einen überhasteten Beginn und dann wieder Ruhe bis zur Einsetzung der Landesagentur für Verhandlungen.
Diese Agentur, bestehend aus dem Präsidenten Dr. Geiser, ehemaliger Gemeindesekretär der Stadtgemeinde Meran und Obmann des Verbandes der Gemeindesekretäre, bemüht sich ihre Rolle zu finden und – vielleicht auch – durchzusetzen. Die Gewerkschaften forderten in ihrer gemeinsamen Plattform vom Jänner 2005 verschiedene Neuerungen in der Arbeitsgesetzgebung anzugehen, regten Änderungen an, etwa im Einstufungsgefüge und betonten das Bedürfnis die Problematik der Kaufkraft der Gehälter ernsthaft anzugehen.
Dies gipfelte in der Unterschrift des wirtschaftlichen Teils des Kollektivvertrages für 2005/06 im Mai vorigen Jahres. Die Verhandlungen für den normativen Teil und das zweite wirtschaftliche Biennium gingen in der Zwischenzeit weiter.
Im Dezember 2006 legte die Arbeitgeberseite ein „umfassendes Angebot" vor, das zum Teil bereits im Großen und Ganzen abgehakte Punkte ausformulierte, einige Formulierungen änderte bzw. klärte und zum Teil Unakzeptables vorschlug.
Die Gewerkschaften verpflichteten sich daraufhin mit einer gemeinsamen, umfassenden Position zu antworten. Dies dauerte auch in Anbetracht der verschiedenen Organisationen und Positionen einige Zeit. Inzwischen ist es aber so weit, dass mit Anfang April die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden.
Hier eine Auflistung einiger Punkte der Vorschläge der Gewerkschaften, einschließlich derer, die mit den Angeboten der Arbeitgeberseite übereinstimmen:
Einführung einer Altersteilzeit, Unterbrechung des Urlaubes bei Todesfällen von Angehörigen, Sonderurlaub bei Todesfällen auch bei Ableben des Lebenspartners. Der psychophysische Erholungsurlaub soll in der Regelung so bleiben, wie er ist. In der Anwendung kann dieser in den Bereichsverträgen gestalterisch den Erfordernissen und den Bedürfnissen der Körperschaften und der Bediensteten angepasst werden, etwa um die Verweildauer zu verlängern und/oder Familie und Beruf besser zu verbinden. Die Höchstprozentsätze von Aufgaben- und Koordinierungszulage sollen erhöht werden. Im wirtschaftlichen Teil soll das Modell der Erhöhungen für das Biennium 2005/06 für das Jahr 2007 Anwendung finden. Es brachte für die Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst mit niedrigen Einkommen etwas mehr Geld, da gerade sie die Steigerungen der Lebenshaltungskosten verstärkt spüren. Starten sollen die Gehaltserhöhungen bereits ab Jänner 2007. Aufgebessert soll auch die Leistungsprämie werden.
Bleibt zu hoffen und zu arbeiten, dass das Ganze baldigst unter Dach und Fach zu bringen ist. Noch eine Bemerkung: auch die Arbeitgeberseite verpflichtete sich seinerzeit bei der Abschaffung der automatischen Teuerungszulage die Kollektivverträge innerhalb deren Ablaufdatum zu erneuern. Die öffentlichen Arbeitgeber Südtirols haben diese Verpflichtung bei dieser Vertragsrunde nicht eingehalten!