Bauindustrie
Fa. Mair - Prad

Betriebsabkommen unterzeichnet

Nachdem die Fa. Mair aus Prad mit 01.01.2007 25 Arbeiter der Fa. Rinner GmbH aus Latsch direkt übernommen hat, konnte am 13. März ein Betriebsabkommen unterzeichnet werden, wobei der ASGB-Bau in der Person des Kollegen Werner Blaas vertreten war. Hier nun kurz die Punkte des Abkommens, welches mit 01.02.2007 in Kraft getreten ist.
1. Außendienstzulage
In Ergänzung zum Landeszusatzvertrag für die Bauindustrie wird bei mehr als 40 Kilometer Entfernung eine Zulage von 30 Prozent auf den Stundenlohn gewährt.
2. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beginnt jeweils bei Beginn der Arbeit auf der zugewiesenen Baustelle.
3. Überstundenzuschlag
Der vom nationale Arbeitskollektivvertrag für die Bauindustrie vorgesehene Überstundenzuschlag von 35 Prozent wird auf 50 Prozent erhöht.
4. Persönlicher Übertarif
- 4. Kat. hochspezialisierter Arbeiter 6,00 Euro pro Tag
- 3. Kat. spezialisierter Arbeiter 5,00 Euro pro Tag
- 2. Kat. qualifizierter Arbeiter 4,00 Euro pro Tag
- 1. Kat. gewöhnlicher Arbeiter 3,00 Euro pro Tag
Anlässlich einer Betriebsversammlung am 22. März wurde den Arbeitern der Fa. Mair zusätzlich zur anstehenden Abfertigungsreform auch obiges Betriebsabkommen erläuert.

Bauindustrie

Zusatzvertrag für Bauarbeiter

Auch in Südtirol läuft – ähnlich wie in Deutschland – die Bauwirtschaft gut. Das kommt auch im Landeszusatzvertrag für Bauarbeiter zum Ausdruck. ASGB und Handwerkverband haben ein für das gesamte Land gültiges Abkommen unterzeichnet. Die anderen Gewerkschaften haben nicht mitgemacht, weil sie die Eigeninitiative des Handwerkerverbandes und die hiefür benötigte Geburtshilfe durch den ASGB nicht hinnehmen wollen. Sie verteidigen eigene Interessen. Das ist sehr bedauerlich, weil es in der Bauwirtschaft wie in allen anderen Wirtschaftssektoren nicht um Sonderinteressen einzelner Verbände und Organisationen, sondern um das Wohl der Arbeiterschaft gehen soll. Der Landeszusatzvertrag, den der ASGB mit dem Handwerkverband ausgehandelt hat, sieht unter anderem folgende Leistungen vor:
1. auf der Lohn- und Gehaltsebene die Anhebung der Gebietszulagen für die Arbeiter
2. die Anhebung der Produktionsprämie für die Angestellten
3. die Anhebung der Zulagen für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel im Tunnelbau)
4. die Anhebung der Zulagen für Arbeit im Außendienst
5. die kostenlose Zurverfügungstellung von Arbeitskleidung
6. die Auszahlung des Urlaubsgeldes
7. Prämien für neue Handwerksmeister
8. Eine Prämie für das erste Kind von Bauarbeitern und Angestellten
Mit diesem Vertrag hat der ASGB nicht nur sein Verhandlungsgeschick zugunsten der Bauarbeiter unter Beweis gestellt, sondern auch seine Eigenständigkeit als Südtiroler Gewerkschaftsorganisation betont. Leider tun sich andere Gewerkschaften noch immer schwer, dieses demokratische Recht des ASGB anzuerkennen.