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Warten auf den Kollektivvertrag

Südtirols öffentlich Bedienstete warten seit Jänner 2005 auf den neuen Kollektivvertrag
Zur Erinnerung: Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes ist mit 31.12.2004 ausgelaufen. Im September 2004 haben die Gewerkschaften die Arbeitgeberseite zur Aufnahme der Verhandlungen aufgefordert. Wie bekannt, gab es lange Zeit keine Reaktion, dann einen überhasteten Beginn und dann wieder Ruhe bis zur Einsetzung der Landesagentur für Verhandlungen.
Diese Agentur, bestehend aus dem Präsidenten Dr. Geiser, ehemaliger Gemeindesekretär der Stadtgemeinde Meran und Obmann des Verbandes der Gemeindesekretäre, bemüht sich ihre Rolle zu finden und – vielleicht auch – durchzusetzen. Die Gewerkschaften forderten in ihrer gemeinsamen Plattform vom Jänner 2005 verschiedene Neuerungen in der Arbeitsgesetzgebung anzugehen, regten Änderungen an, etwa im Einstufungsgefüge und betonten das Bedürfnis die Problematik der Kaufkraft der Gehälter ernsthaft anzugehen.
Dies gipfelte in der Unterschrift des wirtschaftlichen Teils des Kollektivvertrages für 2005/06 im Mai vorigen Jahres. Die Verhandlungen für den normativen Teil und das zweite wirtschaftliche Biennium gingen in der Zwischenzeit weiter.
Im Dezember 2006 legte die Arbeitgeberseite ein „umfassendes Angebot" vor, das zum Teil bereits im Großen und Ganzen abgehakte Punkte ausformulierte, einige Formulierungen änderte bzw. klärte und zum Teil Unakzeptables vorschlug.
Die Gewerkschaften verpflichteten sich daraufhin mit einer gemeinsamen, umfassenden Position zu antworten. Dies dauerte auch in Anbetracht der verschiedenen Organisationen und Positionen einige Zeit. Inzwischen ist es aber so weit, dass mit Anfang April die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden.
Hier eine Auflistung einiger Punkte der Vorschläge der Gewerkschaften, einschließlich derer, die mit den Angeboten der Arbeitgeberseite übereinstimmen:
Einführung einer Altersteilzeit, Unterbrechung des Urlaubes bei Todesfällen von Angehörigen, Sonderurlaub bei Todesfällen auch bei Ableben des Lebenspartners. Der psychophysische Erholungsurlaub soll in der Regelung so bleiben, wie er ist. In der Anwendung kann dieser in den Bereichsverträgen gestalterisch den Erfordernissen und den Bedürfnissen der Körperschaften und der Bediensteten angepasst werden, etwa um die Verweildauer zu verlängern und/oder Familie und Beruf besser zu verbinden. Die Höchstprozentsätze von Aufgaben- und Koordinierungszulage sollen erhöht werden. Im wirtschaftlichen Teil soll das Modell der Erhöhungen für das Biennium 2005/06 für das Jahr 2007 Anwendung finden. Es brachte für die Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst mit niedrigen Einkommen etwas mehr Geld, da gerade sie die Steigerungen der Lebenshaltungskosten verstärkt spüren. Starten sollen die Gehaltserhöhungen bereits ab Jänner 2007. Aufgebessert soll auch die Leistungsprämie werden.
Bleibt zu hoffen und zu arbeiten, dass das Ganze baldigst unter Dach und Fach zu bringen ist. Noch eine Bemerkung: auch die Arbeitgeberseite verpflichtete sich seinerzeit bei der Abschaffung der automatischen Teuerungszulage die Kollektivverträge innerhalb deren Ablaufdatum zu erneuern. Die öffentlichen Arbeitgeber Südtirols haben diese Verpflichtung bei dieser Vertragsrunde nicht eingehalten!

Landesbedienstete

Wiederaufnahme der Verhandlungen des Bereichsvertrages über die Arbeitszeit für das Landespersonal

Am 20. März 2007 wurden die Gewerkschaftsorganisationen vom Präsidenten der Landesagentur eingeladen, die Verhandlungen über den Arbeitszeitvertrag für die Landesbediensteten wieder aufzunehmen. Wir wurden darüber informiert, welche Probleme der Vertragsentwurf sowohl in der Landesregierung wie auch in der Konferenz der Ressort- und Abteilungsdirektoren hervorgerufen hatte, wobei besonders die Flexibilisierung der Teilzeit stark kritisiert wurde. So besteht nur mehr ein Spielraum für Teilzeiten ab 50 bis 80 Prozent, wobei die verschiedenen Formen (alternierend, horizontal, vertikal) berücksichtigt werden können, mit Ausnahme der zweijährigen Teilzeit, welche abgelehnt wurde. Die Landesregierung hat sich mehrheitlich gegen die Mittagspause von 30 Minuten ausgesprochen, so dass darüber sicher nicht verhandelt werden kann. Die Kürzung der derzeitig geltenden Stunde auf 40 Minuten dürfte kein großes Problem sein. Weiterem hat die Landesregierung der Vorverlegung der Kernzeit am Nachmittag um 15 Minuten zugestimmt, allerdings hat sie sich gegen die Überstundenregelung in Form von Vereinbarung ausgesprochen, genauso gegen die Errichtung des Zeitkontos. Zum Sabbatjahr gibt es die Vorgabe der Landesregierung, dass es nur für Berufsbilder mit besonderer Belastung aktiviert werden kann. Diese Entscheidung empfinden wir als sehr ungut, denn die Belastung am Arbeitsplatz ist eine sehr individuelle Wahrnehmung und nicht immer an der Ausübung eines bestimmtes Berufes gebunden. Wir werden auf jeden Fall auch hier versuchen, diese Entscheidung abzuschwächen und viele Berufsbilder mit besonderer Belastung ermitteln. Die Kernzeit am Freitagnachmittag darf laut Landesregierung nicht abgeschafft werden. Somit verbleibt uns nicht mehr viel Spielraum für Verhandlungen. Daher stellten wir auch die Forderung, dass zumindest die Essensgutscheine erhöht werden, denn diese sind seit dem Bereichsvertrag vom Juli 2002 unverändert geblieben. Wegen des Freitagnachmittags werden wir einen Vorschlag ausarbeiten, der den Bediensteten bei Erreichung der 38 Wochenstunde am Ende des Vormittages vom Freitag erlaubt, am Nachmittag nicht mehr zu arbeiten, wobei natürlich die Diensterfordernisse berücksichtigt werden müssen.