Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB,

nun steht es also, das Dekret, welches den sogenannten Renzi-Bonus ablöst und vielen Arbeitern und Angestellten ein höheres Einkommen beschert (siehe Seite 28). Prinzipiell ist natürlich jedwede Art von Entlastung begrüßenswert, so auch diese Initiative. Dennoch tue ich mich schwer in Lobeshymnen auszubrechen. Einerseits, weil die Rentner nicht vom Bonus profitieren, obwohl sie jene Gruppe sind, welche in den letzten Jahren die höchsten Kaufkraftverluste hinnehmen musste. Andererseits aber auch, weil der Steuerbonus nicht für zukünftige Pensionen und Abfertigungen zählt, da das Bruttoeinkommen in der Summe ja dasselbe bleibt. Noch hinzu kommt die Befürchtung, dass die Arbeitgeberverbände in zukünftigen Lohnverhandlungen versuchen werden, sich quer zu legen, mit der Begründung, es hätte ja bereits eine finanzielle Aufwertung der Gehälter gegeben. Dass dies aber nichts mit den klassischen Vertragsverhandlungen zu tun hat, wird man ihnen erst vermitteln müssen.
Und Vertragsverhandlungen in der Privatwirtschaft stehen näher an, als vielen lieb sein mag: Nach dem Abschluss des Teilvertrages für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 müssen wir uns nun mit allen Kräften dahintersetzen, auch in der Privatwirtschaft eine ökonomische Aufwertung der Gehälter zu erwirken, um die Kaufkraftverlusten anzugleichen.
Ich möchte den Kommentar in dieser Ausgabe des Aktiv aber auch dafür nutzen, um Danke zu sagen. Danke lieber Walther Andreaus für deinen langjährigen Einsatz für die Verbraucherzentrale Südtirol. Du hast die Verbraucherzentrale Südtirol entscheidend mitgeprägt und unzähligen Menschen zu ihren Rechten verholfen. Gerechtigkeit war dein Credo, du hast dich niemals einschüchtern lassen, egal wie mächtig die Interessengemeinschaften, mit denen du dich oft anlegen musstest, auch waren. Der ASGB wünscht dir alles Gute für die Pension – unsere Türen stehen dir immer offen!
Der neuen Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer, wünschen wir alles Gute für die neuen Aufgaben – wir sind überzeugt, dass du, liebe Gunde, eine hervorragende Arbeit verrichten wirst. Mit dir als Geschäftsführerin an der Spitze der Verbraucherzentrale Südtirol wird uns nicht bange um die Rechte der Verbraucher!
Ich wünsche euch, liebe Mitglieder des ASGB, viel Spaß bei der Lektüre des Aktiv,
euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB

Aktuell
„Nachhaltigkeitspakt für unser Land”

Der gemeinsame Beitrag der Sozialpartner zur Wohnraumpolitik

Der ASGB und die drei gesamstaatlichen Gewerkschaften haben kürzlich gemeinsam mit dem Unternehmerverband zum Thema Wohnraumpolitik ein Papier erarbeitet, welches wir nachstehend veröffentlichen.
„Die Sozialpartner unterstützen die Bestrebungen der Landesregierung, gemeinsam einen „Nachhaltigkeitspakt“ zu erarbeiten.
Im Rahmen eines Dialogverfahrens haben wir einige gemeinsame Ziele festgelegt, die wir für strategisch wichtig erachten. Dazu wurden werden auch in den kommenden Monaten konkrete Vorschläge ausgearbeitet, die der Landesregierung unterbreitet werden.
Wir halten es für entscheidend, auf das verarbeitende Gewerbe als wichtigsten Entwicklungsmotor der heimischen Wirtschaft zu setzen. Bereits heute ist es der bedeutendste Sektor im Hinblick auf den Beitrag zum BIP, zur qualifizierten Beschäftigung, bei der Internationalisierung und Innovation.
Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren der verarbeitenden Unternehmen ist die hohe Produktivität ihrer MitarbeiterInnen. Die heimischen Betriebe sind allerdings mit einem immer größeren Fachkräftemangel konfrontiert. Wir stimmen darüber überein, dass eine der dringendsten Maßnahmen, um heimische Talente in Südtirol zu halten, von außerhalb wieder zurückzubringen bzw. von anderswoher anzuziehen, die Schaffung leistbaren Wohnraums ist, insbesondere, was den Mietmarkt anbelangt.
Aus diesem Grund unterbreiten wir der Landesregierung die folgenden Vorschläge, zu denen wir uns gerne gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern austauschen:
1. Sorgfältige Planung bei der Ausweisung von neuem Baugrund: Im Mittelpunkt der Wohnbaupolitik muss der tatsächliche Wohnungsbedarf stehen. Besondere Aufmerksamkeit muss der Aufwertung/Wiederverwendung bereits bestehender Areale (z.B. Militär- und Eisenbahngelände) geschenkt werden.
2. Es muss für alle eine Gleichbehandlung garantiert werden, indem der Zugang zum Baugrund für den geförderten Wohnbau künftig allen Ansässigen für den Bau der Erstwohnung und den Bau von Wohnungen, die für 20 Jahre an Ansässige zum Landesmietzins vermietet werden, ermöglicht wird. Die eventuelle Landesförderung muss der Familie für die Wohnung, nicht für den Baugrund oder die Erschließungskosten, gewährt werden.
3. Mietmarkt: Südtirol braucht einen effizienten und funktionierenden Mietmarkt, der insbesondere den veränderten Bedürfnissen unserer Jugendlichen entgegenkommt. Übermäßige Einschränkungen sind nicht zielführend. Der Landesmietzins muss die unterschiedlichen Bedingungen in den Gemeinden widerspiegeln.
4. Der Bedarf an Sozialwohnungen soll auch in Zukunft vom Institut für den sozialen Wohnbau gedeckt werden.
5. Arbeiterwohnheime: Es braucht außerordentliche Investitionen, um neue Arbeiterwohnheime zu errichten, damit auch all jene MitarbeiterInnen, die zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beitragen und nur vorübergehende Unterkünfte benötigen, eine Wohnmöglichkeit bekommen.
6. Studentenwohnheime: Die Freie Universität Bozen leistet einen entscheidenden Beitrag bei der Ausbildung unserer Jugend und zieht begabte Menschen von außerhalb der Landesgrenzen an. Es müssen umgehend Flächen für Studentenwohnheime, sowohl für öffentliche als auch private Initiativen, zur Verfügung gestellt werden.“
Konkrete Beispiele der zu erzielenden Einsparungen
a) durch die Öffnung des Zugangs zum Baugrund für den geförderten Wohnbau wird Wohnen für alle Südtiroler leistbarer werden. Einsparungen für Grundkosten pro qm Wohnfläche von bis zu 1.000 Euro könnten erzielt werden ( somit könnte für eine 70 m² Wohnung eine Einsparung von bis zu 70.000 Euro erzielt werden);
b) hierfür wären keine zusätzlichen öffentlichen Beiträge nötig;
c) die derzeit gewährten öffentlichen Beiträge für den geförderten Wohnbau werden nicht in Frage gestellt. Sie können weiter ausbezahlt werden, wenn auch kumuliert und transparent ( nicht getrennt für Grund und Wohnung) für den Kauf, oder Bau einer Wohnung;
d) diese Maßnahme würde auch für die Realisierung von Mietwohnungen und die Vermietung zum Landesmietzins ermöglichen und somit den Mietmarkt anregen.