Dienstleistungen

Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2019

Ansuchen bis zum 31. März 2020 möglich. Die Voraussetzungen wurden wie folgt festgelegt
Wer hat Anspruch?
In der EU oder der Schweiz ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2019 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 18 km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 18 km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 km vom Wohnort entfernt ist.
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Kilometer in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
der Beitrag unter 200 Euro liegt;
das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000 Euro beträgt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt.
Pro km werden 0,05 Euro bezahlt.
ACHTUNG!
Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig. Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.
Unsere Büros sind den ASGB-Mitgliedern beim Ausfüllen der Gesuche behilflich.

Dienstleistungen
Büro Neumarkt

Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Mod 730/2020

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist.
Die ASGB-Mitglieder, welche die Steuererklärung Mod 730/2020 im Büro Neumarkt abfassen wollen, sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 27. März 2020 immer Freitags von 08.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.
Terminvereinbarungen sind auch per Mail an mdibiasi@asgb.org möglich.