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Neuerung für die Familien im Jahr 2020

Baby Bonus
Für die im Jahr 2017 geborenen Kleinkinder wird der Baby Bonus weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen, also für drei Jahre ausbezahlt. Die entsprechende ISEE Erklärung 2020 kann in den Büros unseres Steuerdienstes DGA abgefasst werden.
Bisher hatten Familien mit einem ISEE Wert von über 25.000 Euro keinen Anspruch auf einen Baby Bonus. Ab Jänner 2020 erhalten alle Familien für ein im Jahr 2020 geborenes Baby eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates, und zwar ohne Einkommensgrenze. Der Babybonus wird für ein Jahr ausbezahlt. Die ISEE Erklärung ist nur mehr notwendig, um die Höhe der Unterstützung festzustellen.
Bei einem ISEE Wert bis zu 7.000 Euro beträgt der Baby Bonus 160 Euro monatlich;
für Familien mit einem ISEE Wert bis zu 40.000 Euro beträgt der Baby Bonus 120 Euro monatlich;
Familien mit einem ISEE Wert über 40.000 Euro erhalten 80 Euro monatlich.
Geburtenprämie
Um die Geburten in Italien wieder „anzukurbeln“, gibt es seit 2017 eine Geburtenprämie. Diese Prämie wurde mit dem neuen Haushaltsgesetz für 2020 verlängert. Sie steht allen in Italien ansässigen Frauen zu, die in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Kind gebären oder ein Kind adoptieren. Diese einmalige Prämie beträgt unabhängig vom Einkommen 800 Euro. Die Prämie kann schon ab dem achten Schwangerschaftsmonat beantragt werden und zwar mit Bestätigung eines Frauenarztes des Sanitätsbetriebes, nach der Geburt oder nach der Adoption des Kindes. Da die Prämie für jedes Kind zusteht, wird sie im Falle einer Zwillingsgeburt verdoppelt.
Kita Bonus
Der Kita Bonus wurde mit dem Haushaltsgesetz 2017 experimentell eingeführt, als Gutschein für Familien mit Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren, mit welchen sie einen Teil der Gebühr einer Kleinkindereinrichtung (auch Tagesmütter, falls sie in einer Genossenschaft organisiert sind) bezahlen konnten.
Auch der Kita Bonus für die Kleinkinderbetreuung wurde für 2020 verlängert.
Für das Jahr 2020 wurden die Voraussetzungen für den Kita Bonus abgeändert, drei Einkommensgrenzen bestimmen nun über die Höhe des Gutscheines:
3.000 Euro für Familien mit einem ISEE Wertbis zu 25.000 Euro;
2.500 Euro für Familien, deren ISEE Wert zwischen 25.001 und 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro für Familien, deren ISEE Wert über 40.000 Euro liegt.
Die ISEE Erklärung muss vorab in den Büros des Steuerdienstes DGA abgefasst werden, erst dann kann der Antrag beim Patronat (nachdem die erste Rechnung bezahlt worden ist und bis spätestens 31. Dezember 2020) eingereicht werden.
Sozialer Bonus
Der sogenannte „bonus sociale“ ist ein Rabatt auf die Strom-, auf die Gas- und auf die Wasserrechnung. Um Anspruch auf diese Begünstigung zu haben, ist wieder der ISEE Wert (die staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ausschlaggebend.
Kinderwagen Bonus
Bis zum 6. März müssen in den Fahrzeugen die alarmgesicherten Kindersitze für Kinder bis zu vier Jahren montiert werden. Für das Jahr 2019 und 2020 wird ein Kinderwagen Bonus von 30 Euro zuerkannt (die Auszahlungsmodalitäten sind noch unklar)
Bonus für Säuglingsnahrung
Eine weitere Neuerung betrifft den oben genannten Bonus. Dabei sollen Frauen, die ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht stillen können einen Bonus von 400 Euro für die ersten sechs Monate des Kindes erhalten.
Obligatorischer Vaterschaftsurlaub
Für lohnabhängige Väter in der Privatwirtschaft wird der obligatorische Vaterschaftsurlaub auch auf das Jahr 2020 ausgedehnt. Für Geburten, die zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen, beträgt der Vaterschaftsurlaub sieben Arbeitstage, welche innerhalb des 5. Lebensmonates des Kindes genossen werden können.

Dienstleistungen

Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2019

Ansuchen bis zum 31. März 2020 möglich. Die Voraussetzungen wurden wie folgt festgelegt
Wer hat Anspruch?
In der EU oder der Schweiz ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2019 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 18 km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 18 km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
3. eine Strecke von mehr als 18 km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 km vom Wohnort entfernt ist.
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Kilometer in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
der Beitrag unter 200 Euro liegt;
das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000 Euro beträgt;
der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt.
Pro km werden 0,05 Euro bezahlt.
ACHTUNG!
Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) notwendig. Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.
Unsere Büros sind den ASGB-Mitgliedern beim Ausfüllen der Gesuche behilflich.