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Haushaltsgesetz 2020 und Neuheiten bei den Renten

Das Haushaltsgesetz 2020 hat für die Renten keine große Änderungen mit sich gebracht. In der Folge beschreiben wir die einzelnen Leistungen.
Altersrente
Unverändert bleiben für 2020 die Voraussetzungen für die Altersrente mit mindestens 20 Beitragsjahren und einem Alter von 67 Jahren, ganz unabhängig ob für Frauen oder für Männer.
Altersrente für Personen, die in die Kategorie der schweren Arbeiten fallen (mansioni gravosi)
Fünf Monate früher können jene Arbeiter die Altersrente beanspruchen, die der Kategorie der schweren Arbeit angehören und die Voraussetzungen für die dafür bestimmte Begünstigung erfüllen: mindestens 30 Beitragsjahre und ein Alter von 66 Jahren und sieben Monaten.
Vorzeitige Altersrente
Unverändert bleiben auch die Voraussetzungen bei der vorzeitigen Altersrente, die unabhängig vom Alter, mit einem Dienstalter von 42 Jahren und 10 Monaten für Männer möglich ist und für Frauen mit 41 Jahren und zehn Monaten. Seit dem vorigen Jahr ist ein Austrittsfenster von drei Monaten zu berücksichtigen.
Quote 100
Die im vorigen Jahr eingeführte Rente mit der Quote 100 gibt die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneinstiegs mit 62 Jahren und 38 Beitragsjahren. Auch hier ist ein Austrittsfenster zu berücksichtigen, das in der Privatwirtschaft für die Arbeitnehmer als auch für die Selbständigen drei Monate beträgt, im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme der staatlichen Lehrer) hingegen sechs Monate.
Ape sociale
Für benachteiligte Personen (Langzeitarbeitslose, Invaliden von mindestens 74 Prozent Invalidität, Pflege von Familienangehörigen seit mindestens sechs Monaten, Berufsausübung einer schweren Arbeitstätigkeit) wurde die Sozialleistung „Ape sociale“ eingeführt, die einen früheren Renteneintritt mit einem Alter von 63 Jahren und mit 30/36 Beitragsjahren ermöglicht. Frauen mit Kindern erhalten maximal zwei Beitragsjahre für die Erziehungsarbeit zuerkannt.
Personen, die innerhalb 31.12.2020 alle Voraussetzungen für den Bezug der „Ape sociale“ erfüllen, müssen den Antrag auf Anerkennung des Anrechts innerhalb 31.März stellen.
Anträge, die nach dieser Fälligkeit aber innerhalb 30. November eingehen, können noch berücksichtigt werden, sofern die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Staates ausreichen.
Precoci
Die sogenannten „lavoratori precoci“ können mit 41 Beitragsjahren früher in Rente gehen, wobei sie vor ihrem 19. Lebensjahr mindestens 12 Monate gearbeitet haben müssen. Nutznießer dieser Regelung müssen außerdem eine der Folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Langzeitarbeitslose;• Zivilinvaliden;
Personen, die einen Familienangehörigen pflegen;
Personen, die seit mindestens sechs Jahren schwere und risikoreiche Arbeiten verrichten.
Alle jene, die die Voraussetzungen innerhalb 31.12.2020 erreichen, müssen den Antrag um Anerkennung des Anrechts innerhalb 01. März 2020 einreichen.
Anträge, die nach Verstreichen des Einreichetermines (aber innerhalb 30. November) eingereicht werden, können noch berücksichtigt werden, sofern die Finanzmittel noch nicht erschöpft worden sind.
Frauenregelung (opzione donna)
Frauen, die am Stichtag 31.12.2019 mindestens 35 Beitragsjahre als Lohnabhängige und im Jahr 1961 oder vorher geboren sind, können früher in Rente gehen.
Setzen sich die 35 Beitragsjahre teilweise oder gänzlich aus einer Beschäftigung als Selbständige zusammen, so müssen die betreffenden Frauen am Stichtag 31.12.2019 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. müssen vom Jahrgang 1960 oder älter sein.
Dabei wird die Rente ausschließlich mit dem beitragsbezogenen System berechnet. Dieser Verzicht auf das gemischte Berechnungssystem kann das Ausmaß der Rente um rund 30 Prozent verringern. Die Wartezeit auf die erste Rente beträgt 12 Monate bei Frauen mir ausschließlich lohnabhängigen Beiträgen und 18 Monate bei Frauen mit selbständigen Beiträgen ab Erreichen der Voraussetzungen.
Risikoreiche Arbeiten und Nachtarbeit
Unangetastet bleiben auch die geltenden Rentenbegünstigungen der Kategorien „mansioni usuranti e notturni“, die sogenannte Quotenregelung für Personen, welche einer risikoreichen Arbeit oder der Nachtarbeit nachgehen. Die Quote zum Erreichen der Rentenvoraussetzungen setzt sich aus Lebensalter und Beitragsjahren zusammen. Auch hier muss innerhalb 01. März 2020 ein Ansuchen um Anerkennung der Voraussetzungen beim NISF/INPS gestellt werden.
Das Experiment Ape volontaria ist ausgelaufen
Wie schon erwähnt, wurde das Experiment der „Ape volontaria“ nicht mehr verlängert und ist somit mit 31.12.2019 ausgelaufen.

Dienstleistungen

Neuerung für die Familien im Jahr 2020

Baby Bonus
Für die im Jahr 2017 geborenen Kleinkinder wird der Baby Bonus weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen, also für drei Jahre ausbezahlt. Die entsprechende ISEE Erklärung 2020 kann in den Büros unseres Steuerdienstes DGA abgefasst werden.
Bisher hatten Familien mit einem ISEE Wert von über 25.000 Euro keinen Anspruch auf einen Baby Bonus. Ab Jänner 2020 erhalten alle Familien für ein im Jahr 2020 geborenes Baby eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates, und zwar ohne Einkommensgrenze. Der Babybonus wird für ein Jahr ausbezahlt. Die ISEE Erklärung ist nur mehr notwendig, um die Höhe der Unterstützung festzustellen.
Bei einem ISEE Wert bis zu 7.000 Euro beträgt der Baby Bonus 160 Euro monatlich;
für Familien mit einem ISEE Wert bis zu 40.000 Euro beträgt der Baby Bonus 120 Euro monatlich;
Familien mit einem ISEE Wert über 40.000 Euro erhalten 80 Euro monatlich.
Geburtenprämie
Um die Geburten in Italien wieder „anzukurbeln“, gibt es seit 2017 eine Geburtenprämie. Diese Prämie wurde mit dem neuen Haushaltsgesetz für 2020 verlängert. Sie steht allen in Italien ansässigen Frauen zu, die in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Kind gebären oder ein Kind adoptieren. Diese einmalige Prämie beträgt unabhängig vom Einkommen 800 Euro. Die Prämie kann schon ab dem achten Schwangerschaftsmonat beantragt werden und zwar mit Bestätigung eines Frauenarztes des Sanitätsbetriebes, nach der Geburt oder nach der Adoption des Kindes. Da die Prämie für jedes Kind zusteht, wird sie im Falle einer Zwillingsgeburt verdoppelt.
Kita Bonus
Der Kita Bonus wurde mit dem Haushaltsgesetz 2017 experimentell eingeführt, als Gutschein für Familien mit Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren, mit welchen sie einen Teil der Gebühr einer Kleinkindereinrichtung (auch Tagesmütter, falls sie in einer Genossenschaft organisiert sind) bezahlen konnten.
Auch der Kita Bonus für die Kleinkinderbetreuung wurde für 2020 verlängert.
Für das Jahr 2020 wurden die Voraussetzungen für den Kita Bonus abgeändert, drei Einkommensgrenzen bestimmen nun über die Höhe des Gutscheines:
3.000 Euro für Familien mit einem ISEE Wertbis zu 25.000 Euro;
2.500 Euro für Familien, deren ISEE Wert zwischen 25.001 und 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro für Familien, deren ISEE Wert über 40.000 Euro liegt.
Die ISEE Erklärung muss vorab in den Büros des Steuerdienstes DGA abgefasst werden, erst dann kann der Antrag beim Patronat (nachdem die erste Rechnung bezahlt worden ist und bis spätestens 31. Dezember 2020) eingereicht werden.
Sozialer Bonus
Der sogenannte „bonus sociale“ ist ein Rabatt auf die Strom-, auf die Gas- und auf die Wasserrechnung. Um Anspruch auf diese Begünstigung zu haben, ist wieder der ISEE Wert (die staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ausschlaggebend.
Kinderwagen Bonus
Bis zum 6. März müssen in den Fahrzeugen die alarmgesicherten Kindersitze für Kinder bis zu vier Jahren montiert werden. Für das Jahr 2019 und 2020 wird ein Kinderwagen Bonus von 30 Euro zuerkannt (die Auszahlungsmodalitäten sind noch unklar)
Bonus für Säuglingsnahrung
Eine weitere Neuerung betrifft den oben genannten Bonus. Dabei sollen Frauen, die ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht stillen können einen Bonus von 400 Euro für die ersten sechs Monate des Kindes erhalten.
Obligatorischer Vaterschaftsurlaub
Für lohnabhängige Väter in der Privatwirtschaft wird der obligatorische Vaterschaftsurlaub auch auf das Jahr 2020 ausgedehnt. Für Geburten, die zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen, beträgt der Vaterschaftsurlaub sieben Arbeitstage, welche innerhalb des 5. Lebensmonates des Kindes genossen werden können.