Gesundheitsdienst


Endlich kommt der Stein wieder ins Rollen!

Der ASGB-Gesundheitsdienst nimmt die Mitteilung des Gesundheitsassessorates, ab Mitte Februar die Verhandlungen zum Bereichsvertrag für nichtärztliches Personal wiederaufzunehmen, mit Wohlwollen zur Kenntnis.
Dies ist ein wichtiges Signal. Immerhin hat es inzwischen einen ca. sechsmonatigen Verhandlungsstillstand gegeben. Der ASGB-Gesundheitsdienst freut sich auf die kommenden Verhandlungen, erwartet sich aber vom zuständigen Landesrat Thomas Widmann Unterstützung und Zustimmung bei folgenden, wesentlichen Verhandlungspunkten:
Es benötigt eine Aufwertung der Berufsgruppen, welche im Dienst des Patienten stehen;
Genannten Berufsgruppen soll eine angemessene spezifische Zulage anerkannt werden;
Es muss über die Arbeitszeiten diskutiert werden, z.B. Teilzeitkrankenpflegern höhere Beitragszahlungen zu gewähren, um sicherzustellen, dass diese nach der Mutterschaft wieder in ihren Ursprungsberuf zurückkehren. Vor allem braucht es auch eine Entlastung für Berufsgruppen, welche im ständigen Stress stehen;
Ebenso erwartet sich der ASGB-Gesundheitsdienst den konkreten Willen seitens der Verhandlungspartner über den Erholungsurlaub zu diskutieren;
In Prozentsätzen soll der Bereichsvertrag für nichtärztliches Personal eine ökonomische Aufwertung für die Bediensteten vorsehen, die sich an die Lohnerhöhungen für Ärzte und Führungskräfte im Verwaltungsbereich orientiert;
Es müssen gemeinsam Maßnahmen eruiert werden, den bürokratischen Aufwand einzudämmen. Die Patienten sollen im Mittelpunkt der Aufgaben des Personals stehen und nicht bürokratische Verpflichtungen. Man sollte prüfen, ob es möglich ist, alltägliche Verwaltungsarbeit an effektive Verwaltungsbedienstete abzugeben.
Es gilt nun darauf hinzuarbeiten, bei der Verhandlung von oben genannten Punkten einen konsensfähigen Weg zu finden. Der Bedarf an nichtärztlichem Personal wird in den nächsten Jahren nämlich laufend ansteigen, deshalb muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass die Berufsgruppen aufgewertet werden, um den Fachkräftemangel einzudämmen.

Transport und Verkehr


Entsprechen die Turnusse der SAD-Chauffeure den geltenden Gesetzen?

Diese Frage stellt sich die Fachgewerkschaft Transport und Verkehr (GTV) im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB). Eine Antwort darauf soll nun die Staatsanwaltschaft finden.
Die GTV hegt schon lange Bedenken, ob die Turnusse der Busfahrer den gesetzlichen Normen entsprechen oder ob die zugestandenen Ruhepausen ausreichen, die nötige Konzentration, die der verantwortungsvolle Beruf des Busfahrers mit sich bringt, zu gewährleisten. Felix von Wohlgemuth, langjähriger Anwalt der ASGB-GTV, wurde deshalb mit der Ausarbeitung einer Sachverhaltsdarstellung beauftragt, die Richard Goller, Sekretär der GTV, am 20. Dezember zur Überprüfung bei der Staatsanwaltschaft deponiert hat.
Die Beanstandung einer möglichen Ungesetzlichkeit rührt nicht aus einer Schikane, die die GTV der SAD Nahverkehrs AG auferlegen will, sondern ist in erster Linie ein pragmatischer Vorstoß, um Chauffeure und Fahrgäste vor etwaigen Folgen zu schützen, die der Übermüdung oder dem Nachlassen der Konzentration geschuldet sind. Der ASGB teilt nach einem ausführlichen Studium der Turnusse des aktuellen Winterfahrplans die nicht unbegründete Sorge, dass durch die massive Arbeitsbelastung des Personals und dessen Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Passagieren akute Gefahr in Verzug ist.
Laut Goller sind die Witterungsverhältnisse und die Gegebenheiten, die Südtirols Straßen mit sich bringen – vor allem im Winter – eine tägliche Herausforderung für die Busfahrer. Der kleinste Konzentrationsverlust kann in einer unvorstellbaren Katastrophe enden.
Um jegliche Mittäterschaft zu vermeiden und sich nicht einer moralischen Amtsunterlassung schuldig zu machen, hat der ASGB deshalb mittels Sachverhaltsdarstellung die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Gesetzesmäßigkeit der Turnusse von oft über neun Stunden und der kaum nennenswerten Pausen zu überprüfen. Er ist zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft die Bedenken der GTV, die Anlass für die Eingabe waren, teilt und dadurch die Belastung für das Personal der SAD spürbar abnimmt.