Verbrauchertelegramm

5G: Telefonanbieter auf der Jagd nach Dachterrassen

Die Telefonanbieter haben derzeit großes Interesse an der Anmietung von Dachterrassen, um darauf Antennen installieren zu können.
Vielfach wenden sie sich dabei direkt an die Kondominiumsverwalter, und versprechen dabei größere Summen als Mietzahlungen für die Überlassung dieser Terrassen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum befinden. Hat man nur die Einnahmen für das Kondominium im Blick, riskiert man jedoch, wichtige Aspekte der Entscheidung außen vor zu lassen.
2018 hat das Verwaltungsgericht Latium drei Ministerien verurteilt, da es diese seit Jahren verabsäumen, über die Gesundheitsrisiken der mobilen Telefonie zu informieren. Vor diesem Hintergrund scheint es allemal riskant, das eigene Dach an die Betreiber solcher Technologien zu vermieten. Auch ist fraglich, ob die gebotenen Beträge – auch wenn sie hoch scheinen – angemessen sind. Sollten in Zukunft zivil- und strafrechtliche Haftungen für die Installation dieser Antennen festgestellt werden, liegt alles Risiko bei den EigentümerInnen und den VerwalterInnen: keine Versicherungsgesellschaft schließt nämlich entsprechende Polizzen ab. Auch wurde es bei der Versteigerung der 5G-Lizenzen verabsäumt, die an sich verpflichtend vorgesehenen Gesundheitseinstufungen einzuholen: noch mehr Risiko, da man nicht einmal auf staatliche Garantien verwiesen kann. Offen bleibt auch die Frage, ob ein Gebäude durch eine solche Antenne auf dem Dach eine Wertminderung erfährt.
Die Rechtswissenschaft liefert keine eindeutige Antwort auf die Frage, welche Mehrheit im Kondominium die Vermietung des Dachs zur Installation einer Antenne beschließen kann. Unsere Juristen tendieren dazu, für diese Entscheidung die Einstimmigkeit aller MiteigentümerInnen als Voraussetzung auszulegen, da mit anderen Mehrheiten gefasste Beschlüsse beanstandet werden können (z.B. von den EigentümerInnen der oberen Etagen, die näher an der Antenne leben).
Des weiteren ist unklar, ob das Kondominium durch diese höheren Einnahmen seinen Status als passives Steuersubjekt verliert, und ob diese Einnahmen erklärt und versteuert werden müssen.
Schlussendlich enthalten die uns bis dato vorgelegten Mietverträge eine ganze Reihe von unklaren Klauseln, die Nachteile für das vermietende Kondominium mit sich bringen.
Informationen und Beratung zum Thema gibt es in der VZS.

Verbrauchertelegramm

Telefonbuch? Nein, danke!

So vermeiden Sie die Zustellung des Telefonbuchs sowie die Anlastung der Kosten in der Telefonrechnung
Viele Verbraucher und Verbraucherinnen fragen in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nach, ob es denn rechtens sei, dass ihnen TIM/Telecom 3,90 Euro pro Jahr für die Zustellung des Telefonbuchs in Rechnung stellt. Denn: Viele haben keinerlei Interesse daran, das Telefonbuch zu erhalten. Und einige bemerken nicht einmal, dass dieser Betrag überhaupt in Rechnung gestellt wird.
Das Telefonbuch weicht mehr und mehr den Online-Auskunftsdiensten; TIM schickt jedoch nach wie vor allen Abonnenten ein Exemplar zu, und verrechnet die entsprechenden Kosten. Die Zusendung des Telefonbuchs ist vertraglich vorgesehen, jedoch waren die Kosten früher weitaus geringer (abgesehen davon, dass das Telefonbuch tatsächlich sehr häufig verwendet wurde). Nun verstaubt das teure Telefonbuch meist unbeachtet in einer Ecke, wenn es denn überhaupt in die Wohnung mitgenommen wurde.
Wie kann man die Anlastung dieser Kosten vermeiden?
Auf der Website von TIM finden sich zwei Möglichkeiten, um das Telefonbuch abzubestellen. Zum einen kann dies über einen Anruf beim Kundendienst 187 erfolgen, zum anderen kann ein Fax an die grüne Faxnummer des Kundendiensts (800.000.187) geschickt werden. Als VZS raten wir zur zweiten Möglichkeit, da ein Anruf schlecht dokumentierbar ist, und es beim Fax hingegen einen Sendenachweis mit sicherem Datum gibt.
Wer also kein Telefonbuch mehr erhalten möchte, und wer sich vor allem die Kosten von derzeit knapp vier Euro pro Jahr sparen möchte, kann den von der VZS zur Verfügung gestellten Musterbrief per Fax an die TIM versenden.
Das Musterschreiben ist auf www.verbraucherzentrale.it sowie in allen Geschäftsstellen erhältlich.