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TV-Bonus: Einlösbar am 18. Dezember

Ab 18. Dezember 2019 kann für den Kauf eines Fernsehgerätes, welches mit DVB-T2 Empfang ausgestattet ist, oder für den Kauf eines entsprechenden Decoders ein TV-Bonus eingelöst werden. Diese Maßnahme beschränkt sich jedoch auf Familien mit einem niedrigen Einkommen. Das entsprechende Dekret ist nun veröffentlicht worden (GU Nr.270 am 18.11.19 - MD vom 18. Oktober 2019) und tritt am 18. Dezember 2019 in Kraft.
Was ist der TV-Bonus?
In den nächsten zwei Jahren wird in Italien der Empfang der gesamten Fernsehsender auf DVB-T2 umgestellt. Ab 2017 mussten alle im Verkauf angebotenen Fernsehgeräte standardmäßig DVB-T2 tauglich sein. Ältere Modelle müssen in nächster Zukunft entweder ausgetauscht oder mit einem entsprechenden Decoder unterstützt werden, um weiterhin benutzt werden zu können.
Für den Zeitraum 2019-2022 wurden im Haushaltsgesetz 2019 Gelder bereitgestellt (151 Millionen Euro), um Familien mit einem niedrigen Einkommen zu unterstützen. Nun kann ab dem 18. Dezember 2019 beim Kauf eines entsprechenden Gerätes plus Zubehör direkt über den Händler ein Preisnachlass von 50 Euro Euro beansprucht werden. Diese Unterstützungsmaßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2022, sofern die zur Verfügung gestellten Mitteln ausreichen.
Welche Familien kommen für den TV-Bonus in Frage?
In erster Linie muss der Antragsteller in Italien wohnhaft sein und Mitglied einer Familiengemeinschaft sein, deren Einkommens- und Vermögenssituation laut ISEE nicht die Schwelle von 20.000 Euro überschreitet. Der Bonus ist auf die Familie bezogen und kann daher nur einmal gewährt werden.
Wie erhält die Familie den TV-Bonus?
Bei einem Kauf eines entsprechenden Gerätes muss das Familienmitglied schriftlich erklären, die vorgesehene Einkommensschwelle nicht zu überschreiten und kann den Preisnachlass von 50 Euro sofort beanspruchen. Sollte das Gerät weniger kosten, so wird der Preisnachlass auf den gesamten Preis gewährt. In dieser Erklärung muss auch angegeben werden, dass der Bonus zum ersten Mal genutzt wird. Eine Kopie der gültigen Identitätskarte muss der Erklärung beigefügt werden.
Wie bekommt der Händler den Preisnachlass rückvergütet?
Damit der Preisnachlass auch wirksam wird, muss der Händler der Agentur für Einnahmen digital die Steuernummer des Verkäufers, sowie des Käufers eintragen und die Identifizierungsdaten des Gerätes, dessen effektiven Preises und des Preisnachlasses mitteilen. Über den telematischen Dienst wird dann sofort ermittelt, ob das Gerät der vorgegebenen Norm entspricht und ob es sich um den ersten Beitrag für den Inhaber der Steuernummer handelt. Läuft alles regulär ab, so erhält der Händler eine Bestätigung über die entsprechende Rückvergütung.
Weitere Details
Die Rückvergütung wird in chronologischer Reihenfolge vorgenommen und erfolgt bis zur Erschöpfung der vorgesehen Mittel. Werden Geräte im Ausland gekauft, so kann der TV-Bonus ebenfalls beansprucht werden. Es gelten dafür andere Anwendungsmodalitäten, die in Kürze veröffentlicht werden.

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Ruhepausen für lohnabhängige Väter, sollte die Mutter selbstständig ist

Grundsätzlich besteht für Mütter während der fünf Monate des Mutterschaftsurlaubes ein Arbeitsverbot. Dieses Arbeitsverbot gilt aber nur für Frauen, die sich in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis befinden. Für Frauen, die als Selbständige arbeiten, gilt für die Zeit, in der sie das Mutterschaftsgeld beziehen, kein Arbeitsverbot.
Die Ruhepausen von täglich zwei Stunden stehen einem Elternteil in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis zu, bis das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Der Gesetzgeber hat die ehemaligen Stillstunden in Ruhepausen umgewandelt, damit die Eltern die Wahlmöglichkeit haben. Grundsätzlich stehen sie der arbeitenden Mutter zu, falls sie aber drauf verzichtet, hat der Vater Anspruch darauf. Einzige Ausnahme ist eine Zwillingsgeburt, da steht den Eltern die doppelte Ruhepause zu, die sie unter sich aufteilen und auch gleichzeitig nehmen können. In den meisten Fällen nimmt die Mutter diese Ruhepausen im Anschluss an den obligatorischen Mutterschaftsurlaub. Nimmt sie der Vater, so hat das NISF/INPS bisher verfügt, dass die Ruhepausen erst nach Ablauf der obligatorischen Mutterschaft beansprucht werden können. Es hat nicht berücksichtigt, dass für selbständige Frauen kein Arbeitsverbot besteht.
Auf Grund eines Urteils des Kassationgerichtshofes hat sich nun diese Handhabung geändert. Lohnabhängige Väter können die Ruhepausen sofort nach der Geburt ihres Kindes nehmen, falls die Mutter als Selbständige arbeitet.
Bei Zwillingen kann der Vater aber nicht alleine die doppelte Anzahl der Ruhepausen beanspruchen.
Nimmt die Mutter aber die Elternzeit, so ist dies mit den Ruhepausen für den Vater nicht vereinbar, ganz unabhängig davon, ob die Frau lohnabhängig ist oder selbständig.