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Die gängigsten Fragen zum Thema Arbeitsverträge kurz und verständlich erklärt

Wie wichtig ist es, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag genau kennt?
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage, deshalb sollte jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag genau kennen. Wie ist meine Einstufung? Entspricht diese meiner Qualifikation? Ist der Vertrag unbefristet oder befristet? Besonders junge Arbeitnehmer unterschreiben oft von jetzt auf gleich, ohne sich mit ihrem Arbeitsvertrag genauer auseinanderzusetzen.
Wer entscheidet, welchen Vertrag er erhält: er selber, der Arbeitgeber oder wird verhandelt?
Grundsätzlich ist es natürlich so: Wenn der Arbeitnehmer nicht verhandelt, dann entscheidet der Arbeitgeber, welchen Vertrag der Arbeitnehmer erhält. Deshalb sollten bereits vor Einstellung die wichtigsten Punkte geklärt werden. Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags ist es ratsam, den Inhalt genau zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln.
Wie unterscheiden sich Arbeitsverträge von Lehrlingen von jenen normaler Arbeitnehmer?
Der Lehrvertrag ist eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses und muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag von normalen Arbeitnehmern hingegen kann auch nur mündlich bestehen, sofern es sich nicht um einen Teilzeitvertrag oder einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Der Lehrvertrag muss außerdem einige zusätzliche Elemente enthalten. Verpflichtend ist z.B., dass der Vertrag einen Ausbildungsplan enthalten muss. Auch ein Ausbilder muss ernannt werden, der für die betriebliche Ausbildung des Lehrlings verantwortlich ist.
Welchen besonderen Schutz genießen Lehrlinge?
Während der Lehrzeit genießen die Lehrlinge einen besonderen Schutz: Eine vorzeitige Auflösung durch den Arbeitgeber ist nur schwer möglich. Die Lehrbetriebe sind grundsätzlich verpflichtet, allen Lehrlingen die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung abzuschließen. Sie können nur aus triftigen Grund, das heißt bei einer schwerwiegenden Verfehlung des Lehrlings, oder mit objektivem Grund, wenn der Betrieb z.B. in eine finanzielle Notlage gerät, entlassen werden.
Werden Lehrlinge geschult auch Arbeitsverträge zu kennen und Lohnstreifen lesen zu können?
Mittlerweile gibt es immer mehr Lehrer an den Berufsschulen, die erkennen, wie wichtig die Schulung der Lehrlinge bzgl. Arbeitsverträge und Lohnstreifen ist. Die ASGB Jugend bietet solche Schulungen zum Thema Arbeitsrecht kostenlos an, und es freut uns sehr, dass dieses Angebot von den Berufsschulen immer öfter in Anspruch genommen wird.

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TV-Bonus: Einlösbar am 18. Dezember

Ab 18. Dezember 2019 kann für den Kauf eines Fernsehgerätes, welches mit DVB-T2 Empfang ausgestattet ist, oder für den Kauf eines entsprechenden Decoders ein TV-Bonus eingelöst werden. Diese Maßnahme beschränkt sich jedoch auf Familien mit einem niedrigen Einkommen. Das entsprechende Dekret ist nun veröffentlicht worden (GU Nr.270 am 18.11.19 - MD vom 18. Oktober 2019) und tritt am 18. Dezember 2019 in Kraft.
Was ist der TV-Bonus?
In den nächsten zwei Jahren wird in Italien der Empfang der gesamten Fernsehsender auf DVB-T2 umgestellt. Ab 2017 mussten alle im Verkauf angebotenen Fernsehgeräte standardmäßig DVB-T2 tauglich sein. Ältere Modelle müssen in nächster Zukunft entweder ausgetauscht oder mit einem entsprechenden Decoder unterstützt werden, um weiterhin benutzt werden zu können.
Für den Zeitraum 2019-2022 wurden im Haushaltsgesetz 2019 Gelder bereitgestellt (151 Millionen Euro), um Familien mit einem niedrigen Einkommen zu unterstützen. Nun kann ab dem 18. Dezember 2019 beim Kauf eines entsprechenden Gerätes plus Zubehör direkt über den Händler ein Preisnachlass von 50 Euro Euro beansprucht werden. Diese Unterstützungsmaßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2022, sofern die zur Verfügung gestellten Mitteln ausreichen.
Welche Familien kommen für den TV-Bonus in Frage?
In erster Linie muss der Antragsteller in Italien wohnhaft sein und Mitglied einer Familiengemeinschaft sein, deren Einkommens- und Vermögenssituation laut ISEE nicht die Schwelle von 20.000 Euro überschreitet. Der Bonus ist auf die Familie bezogen und kann daher nur einmal gewährt werden.
Wie erhält die Familie den TV-Bonus?
Bei einem Kauf eines entsprechenden Gerätes muss das Familienmitglied schriftlich erklären, die vorgesehene Einkommensschwelle nicht zu überschreiten und kann den Preisnachlass von 50 Euro sofort beanspruchen. Sollte das Gerät weniger kosten, so wird der Preisnachlass auf den gesamten Preis gewährt. In dieser Erklärung muss auch angegeben werden, dass der Bonus zum ersten Mal genutzt wird. Eine Kopie der gültigen Identitätskarte muss der Erklärung beigefügt werden.
Wie bekommt der Händler den Preisnachlass rückvergütet?
Damit der Preisnachlass auch wirksam wird, muss der Händler der Agentur für Einnahmen digital die Steuernummer des Verkäufers, sowie des Käufers eintragen und die Identifizierungsdaten des Gerätes, dessen effektiven Preises und des Preisnachlasses mitteilen. Über den telematischen Dienst wird dann sofort ermittelt, ob das Gerät der vorgegebenen Norm entspricht und ob es sich um den ersten Beitrag für den Inhaber der Steuernummer handelt. Läuft alles regulär ab, so erhält der Händler eine Bestätigung über die entsprechende Rückvergütung.
Weitere Details
Die Rückvergütung wird in chronologischer Reihenfolge vorgenommen und erfolgt bis zur Erschöpfung der vorgesehen Mittel. Werden Geräte im Ausland gekauft, so kann der TV-Bonus ebenfalls beansprucht werden. Es gelten dafür andere Anwendungsmodalitäten, die in Kürze veröffentlicht werden.