Aus den Gewerkschaften
Energiewerker

Kollektivvertrag unterzeichnet

Der Entwurf über die Vertragserneuerung 2019 - 2021 wurde unterzeichnet: es ist eine Lohnerhöhung von insgesamt 124 Euro vorgesehen
Die wichtigsten Details
Nach sechs Monaten intensiver Verhandlungsphase wurde in den Nachtstunden vom 9. Oktober 2019 in Rom der Entwurf über die Vertragserneuerung unterzeichnet, der für die nächsten drei Jahre 2019 - 2021 gültig ist. Der nationale Kollektivvertrag der Elektrowerker ist mit 31. Dezember 2018 verfallen und wurde nun neu verhandelt.
Durchschnittlich beträgt die Inflationsanpassung des Grundgehaltes 104 Euro und wird in drei Tranchen ausgezahlt: 39 Euro mit Wirkung 1. November 2019; 35 Euro mit Wirkung 1. September 2020; 30 Euro mit Wirkung 1. Juni 2021.
Zudem ist mit Wirkung 1. November 2019 eine Einmalzahlung (UNA TANTUM) von 100 Euro fällig.
Mit Jänner 2020 wird die Produktionsprämie um ­15 Euro erhöht.
Wird am Ende des Geltungszeitraumes dieses Vertrages eine höhere Inflation festgestellt, so erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das Grundgehalt. Trifft das Gegenteil zu und die effektiv erhobene Inflation fällt niedriger aus, so wirkt sich dies nur auf die Produktionsprämie aus. Mit diesem Abkommen steigt der Beitragswert um 2.664 Euro, das bedeutet, dass durch die erreichten Gehaltserhöhungen der Gesamtumfang der Pflichtbeiträge am Ende des Geltungszeitraumes um 2.664,00 Euro höher liegen wird.
In Bezug auf die vertragsbedingten Welfare-Leistungen werden die Einzahlungen in den Ergänzungsfonds um 5 Euro für jeden Angestellten erhöht.
Neuangestellte haben die Entscheidungsfreiheit über die dienstaltersbedingten Vorrückungen (scatti di anzianità), sie können sie mit einer Mehrbewertung von 20 Prozent in einen Zusatzrentenfonds einzahlen.

Dienstleistungen
Rechtschutz

Arbeitsverträge – ein kurzer Überblick

Das italienische Arbeitsrecht sieht derzeit eine ganze Reihe von möglichen Vertragsformen vor, die ein Arbeitsverhältnis regeln können. Jede Variante hat verschiedene Merkmale, die sich an die jeweiligen Ansprüche und Gegebenheiten anpassen, sodass doch ein weites Spektrum der Arbeitswelt damit abgedeckt ist. In Südtirol werden derzeit alle gängigsten Arbeitsvertragsformen angewandt.
Der größte Unterschied zwischen den einzelnen Vertragsformen bezieht sich darauf, ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist, sowie ob es sich um einen Vollzeit- oder Teilzeitjob handelt. Andere Details wie etwa Entlohnung, Urlaub, Ruhezeiten werden hingegen unabhängig vom Arbeitsvertrag geregelt und bestimmt. Arbeitsverträge regeln den Umgang miteinander am Arbeitsplatz und die Verfassung schreibt eigentlich vor, dass man z.B. niemanden wegen des Geschlechts diskriminieren darf. Trotz Equal Pay Day und Equal Pension Day gibt es aber dennoch Unterschiede in der vertraglichen Absicherung von Frauen im Vergleich zu Männern. So versuchen immer noch Arbeitgeber, das Problem der Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen, von vorn herein vertraglich in den Griff zu bekommen.
In Zeiten, wo in Italien immer noch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zu den großen Wirtschaftsthemen gehören, lässt sich ein neuer Trend in Sachen Anwendung von Arbeitsverträgen feststellen, weg von befristeten und mehr hin zu den unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Dies stellt im Sinne der Gewerkschaften eine gute Nachricht dar. Befristete Arbeitsverträge sind problematisch für die Gesellschaft, zumindest für unsere, denn in Übersee zum Beispiel sind befristete Arbeitsverhältnisse vielfach die Regel. Bei uns verursachen sie hingen Planungsunsicherheit bei jungen Leuten, die sich dann womöglich nicht trauen, wichtige Entscheidungen im Leben zu treffen, weil sie wirtschaftlich auf wackeligen Beinen stehen.
Ein Umkehrtrend scheint in Südtirol aber, wie oben geschrieben, erkennbar zu sein. Dies, vereint mit mehr Rechtsbewusstsein und Wissen über die eigene rechtliche Grundlage am Arbeitsplatz, sollte den aktiven Generationen von Arbeitnehmern mehr Verhandlungsstärke und mehr Selbstbewusstsein in der Arbeitswelt geben.