Aus den Gewerkschaften
Handwerk

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk der autonomen Provinz Bozen

ÜBER UNS
Die Bilaterale Körperschaft hat das Ziel, die Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen. Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk sichert das Einkommen der Arbeitnehmer und dient zur Unterstützung der Betriebe und deren Entwicklung, sowie der Weiterbildung und Sicherheit. Diese Broschüre stellt eine Zusammenfassung der Leistungen der Bilateralen Körperschaft dar. Auf unserer Seite www.bkh-bz.it finden Sie weitere spezifische Informationen.
UNSERE LEISTUNGEN
1. BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Erlangung des Titels des Handwerksmeisters
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils 700 Euro und weitere 1.300 Euro bei der Erlangung des Diploms.
Teilnahme an Kursen
Beitrag von jeweils 5 Euro pro Stunde bis zu einem Maximum von 40 Stunden für:
die Teilnahme an außerberuflichen berufsbildenden Kursen sowie an außerberuflichen Arbeitssicherheitskursen, welche von den Berufsgruppen der unterzeichnenden Verbände organisiert werden
die Teilnahme an berufsbildenden Kursen sowie an Arbeitssicher- heitskursen, welche von den unterzeichnenden Verbänden jährlich ausgeschrieben werden.
2. KRANKHEIT UND AUSSERORDENTLICHE UNTERSTÜTZUNG
Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit
Ab dem 181. Krankheitstag im Kalenderjahr für maximal 90 Tage:
für Arbeiter 15 Euro für jeden Arbeitstag
für Lehrlinge 10 Euro für jeden Arbeitstag
Bestattungsgeld
Einmaliger Gesamtbetrag in Höhe von 1.100 Euro für:
die Hinterbliebenen des Eingeschriebenen
die Eingeschriebenen selbst bei Ableben des Ehepartners (auch eheähnliche Partnerschaften) und/oder des/r Kindes/r
3. BETRIEBSALTERSPRÄMIE
Betriebsaltersprämie
1.000 Euro nach 30 Jahren Betriebsangehörigkeit
1.500 Euro nach 40 Jahren Betriebsangehörigkeit
4. UNTERSTÜTZUNG DER FAMILIE
Erlangung eines Führerscheins
Einmaliger Beitrag von 200 Euro bei Erlangung des Führerscheins B oder C für den/der Mitarbeiter/in, den/der Inhaber/in und den/der Gesellschafter/in.
Außerschulische Tätigkeiten
Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder bis zu 14 Jahren für:
sportliche Aktivitäten
kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.)
Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten
Beitrag bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 200 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Wie wird der Rückerstattungsantrag übermittelt?
Die Anfrage muss man online machen: www.eba-bz.it/it/ Mit einem Klick auf die jeweilige Leistung finden Sie das Formular für die telematische Anfrage.
Innerhalb welcher Zeit nach Inanspruchnahme einer Leistung kann die Rückerstattung beantragt werden?
Ansuchen müssen innerhalb 12 Monaten gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge für den/die Arbeitnehmer/in erfolgt über den Arbeitgeber.
Wie erfolgt die Rückerstattung?
Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.
UNSERE KONTAKTE
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk
der Autonomen Provinz Bozen
Marie Curie Strasse 15
39100 Bozen (BZ)
Tel. 0471 323 247
info@bkh-bz.it eba-bz@secure-pec.it
ÖFFNUNGSZEITEN:
MONTAG-FREITAG
9.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr

Aus den Gewerkschaften
Energiewerker

Kollektivvertrag unterzeichnet

Der Entwurf über die Vertragserneuerung 2019 - 2021 wurde unterzeichnet: es ist eine Lohnerhöhung von insgesamt 124 Euro vorgesehen
Die wichtigsten Details
Nach sechs Monaten intensiver Verhandlungsphase wurde in den Nachtstunden vom 9. Oktober 2019 in Rom der Entwurf über die Vertragserneuerung unterzeichnet, der für die nächsten drei Jahre 2019 - 2021 gültig ist. Der nationale Kollektivvertrag der Elektrowerker ist mit 31. Dezember 2018 verfallen und wurde nun neu verhandelt.
Durchschnittlich beträgt die Inflationsanpassung des Grundgehaltes 104 Euro und wird in drei Tranchen ausgezahlt: 39 Euro mit Wirkung 1. November 2019; 35 Euro mit Wirkung 1. September 2020; 30 Euro mit Wirkung 1. Juni 2021.
Zudem ist mit Wirkung 1. November 2019 eine Einmalzahlung (UNA TANTUM) von 100 Euro fällig.
Mit Jänner 2020 wird die Produktionsprämie um ­15 Euro erhöht.
Wird am Ende des Geltungszeitraumes dieses Vertrages eine höhere Inflation festgestellt, so erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das Grundgehalt. Trifft das Gegenteil zu und die effektiv erhobene Inflation fällt niedriger aus, so wirkt sich dies nur auf die Produktionsprämie aus. Mit diesem Abkommen steigt der Beitragswert um 2.664 Euro, das bedeutet, dass durch die erreichten Gehaltserhöhungen der Gesamtumfang der Pflichtbeiträge am Ende des Geltungszeitraumes um 2.664,00 Euro höher liegen wird.
In Bezug auf die vertragsbedingten Welfare-Leistungen werden die Einzahlungen in den Ergänzungsfonds um 5 Euro für jeden Angestellten erhöht.
Neuangestellte haben die Entscheidungsfreiheit über die dienstaltersbedingten Vorrückungen (scatti di anzianità), sie können sie mit einer Mehrbewertung von 20 Prozent in einen Zusatzrentenfonds einzahlen.