Aktuell

Unzumutbares Hick-Hack um Strom-Bonus

Der ASGB zum scheinbar endlosen Hick-Hack um den vom Autonomiestatut vorgesehenen Strom-Bonus für Südtiroler Haushalte: „Die Verbraucher sind es leid, bei Entscheidungen die zu ihren Gunsten ausfallen, immer vertröstet zu werden“.
Seit beinahe einem Jahr steht der Beschluss zur Einführung eines Strom-Bonus für alle Erstwohnungen in Südtirol mit regulärem Stromanschluss. Innerhalb dieses Jahres sollte der Entschluss umgesetzt werden. Nun wartet das Land auf grünes Licht der staatlichen Energieaufsichtsbehörde ARERA – Umsetzungsdatum offen.
Der ASGB kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass autonome Entscheidungen immer öfter von staatlichen Stellen verzögert oder gar boykottiert werden. Wenn Vorgaben aus dem Autonomiestatut umzusetzen, eine bürokratische Odyssee nach sich ziehen, die jahrelanger Verhandlungen bedürfen, dann scheint es, als wären unsere Kompetenzen rein auf verwalterische Tätigkeiten reduziert.
Der ASGB fordert ein couragierteres Pochen auf unsere autonomen Zuständigkeiten – auch wenn dies heißt der staatlichen Energieaufsichtsbehörde ARERA auf die Finger zu klopfen und lästig zu sein. Schließlich geht es um eine Entlastung der Steuerzahler, die mit großem Trallala angekündigt wurde.
Die Südtiroler Bevölkerung kann ständige Verzögerungen, wenn es um entlastende Maßnahmen geht, nicht mehr nachvollziehen. Schließlich würden Maßnahmen, in denen die Bürger zur Kasse gebeten werden, auch immer unmittelbar umgesetzt

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Sprachbarrieren im Sanitätswesen durch achtwöchigen bezahlten Intensivsprachkurs lösen

Es ist Fakt – und dies ist auch gut – dass im öffentlichen Dienst und somit auch im öffentlichen Sanitätswesen der Zweisprachigkeitsnachweis zu erbringen ist. Fakt ist aber leider auch, dass unbefristete und befristete Anstellungen von Pflegern und Ärzten häufig an deren mangelnder Kenntnis der Zweitsprache scheitern. Der ASGB hat hierfür einen Lösungsvorschlag deponiert.
Der ASGB hat sich informiert, wie in anderen Ländern, in denen es offiziell mehrere Amtssprachen gibt, das Erlernen der zweiten Sprache gefördert wird. Man muss nicht ständig das Rad neu erfinden, oft ist ein Blick über den Tellerrand hinaus vollkommen ausreichend. Eine einleuchtende Lösung, auf die wir gestoßen sind, wäre ein bezahlter mindestens achtwöchiger Intensivsprachkurs für das betroffene Personal. Das heißt, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht sofort mit der Arbeit begonnen wird, sondern, dass in den ersten acht Wochen ein Vollzeitsprachkurs, dessen Stundenanzahl sich an den kollektivvertraglich festgelegten Wochenarbeitsstunden orientiert, besucht wird. Der Besuch des Sprachkurses wird dabei voll entlohnt. Der Vorteil, der sich dabei ergibt ist der Umstand, dass sich das Personal ohne weitere berufliche Ablenkungen rein mit der Sprache auseinandersetzen und diese rascher erlernen kann.
Die Erfahrungen in anderen Ländern mit diesem Modell sind durchaus positiv und es wäre auch unbürokratisch und schnell umsetzbar. Zudem kann man von Ärzten und Pflegern, die eine intensive und zeitaufwändige Ausbildung hinter sich haben, auch erwarten, innerhalb acht Wochen die zweite Sprache angemessen zu erlernen – immerhin wäre die Gesamtstundenanzahl annähernd so hoch, wie sie unsere Kinder in den ersten drei Jahren Volksschule erlernen.