ÖFFENTLICHER DIENST 


Sanipro – Ergänzender Gesundheitsfonds für alle öffentlich Bedienstete

Was ist Sanipro?
ein Gesundheitsfonds mit dem Ziel der Teilrückerstattung von medizinischen Leistungen,
Verein ohne Gewinnabsicht,
gegründet von den Gewerkschaften (ohne Nursing-up) und öffentlichen Körperschaften,
mittels Kollektivvertrag 2016 errungen.
Wer hat Anspruch auf den Sanipro?
Mitarbeiter mit unbefristetem oder mindestens einjährig befristetem Arbeitsverhältnis in einer öffentlichen Verwaltung oder anderen Körperschaft, die dem „SaniPro“ beigetreten ist,
Für diese Mitarbeiter zahlt der Betrieb monatlich 9,47 Euro ein,
nicht beanspruchen können die Leistungen Mitarbeiter, welche im „Wartestand aus persönlichen, familiären und Ausbildungsgründen“ sind,
für Familienmitglieder ist der Beitritt zum Gesundheitsfonds noch nicht möglich.
LEISTUNGEN, DIE VON SANIPRO TEILRÜCKERSTATTET WERDEN
Zahnärztlicher Bereich
Ab 01.08.2018 benötigt man einen ausgefüllten Anamnesebogen vom Zahnarzt. Für folgende Bereiche kann man ansuchen:
Mundhygiene und Paradontologie (Behandlung der Parodontose)
Diagnostik (Röntgenbilder)
Zahnerhaltung (Füllungen)
Chirurgische Leistungen (Zahn-, Knochen- oder Wurzelextraktion)
Implantologie (Vorher- und nachher Röntgenbild bei Implantat)
Prothetik (Kronen)
Augenheilkunde
Kauf von Brillengläsern, Erstattungshöchstbetrag 150 Euro zweijährlich, nur bei Veränderung der Dioptrien möglich (Verschreibung vom Augenarzt oder Optiker notwendig).
Kauf von Kontaktlinsen ist der Erstattungshöchstbetrag 75 Euro jährlich (Verschreibung vom Augenarzt oder Optiker notwendig).
Chirurgischer Eingriff zur Augenkorrektur (Größer oder gleich zweier Dioptrien) 750 Euro einmalig je Auge.
Gynäkologie
Kontrollvisite 70 Euro jährlich
Ultraschalluntersuchung 50 Euro jährlich
Mammografie 50 Euro jährlich (im Alter zwischen 40 und 50 Jahren)
Urologie (nur für Männer)
Kontrollvisite 70 Euro jährlich
Ultraschalluntersuchung 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Zystoskopie 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Harnstrahlmessung 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Prostatawert 50 Euro jährlich (ab 45 Jahren)
Physiotherapie
man benötigt die Verschreibung eines Fach- oder Hausarztes bezüglich der Rehabilitation
der jährliche Rückerstattungshöchstbetrag beträgt 800 Euro pro Person
pro Rechnung werden 50 Euro als Selbstbeteiligung in Abzug gebracht
Ticket für ambulante fachärztliche Leistungen
Bei Ausgaben von über 300 Euro werden jährlich bis zu 150 Euro rückerstattet.
Ausgenommen sind die Leistungen von der Ersten Hilfe.
Hörgeräte
Kopie der fachärztlichen Verschreibung muss beigelegt werden
Kauf oder die Anleihe von Hörgeräten
der jährliche Rückerstattungshöchstbetrag beträgt 800 Euro pro Person
Wie funktioniert die Leistungsanfrage?
um die Leistungen kann seit dem 1. August 2018 rückwirkend für Leistungen ab dem 1. Jänner 2018 angesucht werden
das Ansuchen erfolgt entweder online (www.sanipro.bz), über Mail (saniprorimborsi,
leistungen@unisalute.it) oder in Papierform (SANIPRO Fondo Sanitario Integrativo presso UniSalute S.p.A. Rimborsi Clienti - c/o CMP BO - Via Zanardi 30 - 40131 Bologna BO)
der Rückerstattungsbetrag wird auf das Bankkonto des Eingeschriebenen überwiesen
für Leistungen kann zwei Jahre ab Rechnungsdatum angesucht werden
Gesuche können erst zwei Monate nach Rechnungsdatum eingereicht werden
Zusatzinformationen
der Restbetrag der Rechnungen der nicht rückerstattet wurde, kann bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Die dafür benötigten Unterlagen (Auflistung der ausgezahlten Beträge) erhält man von UniSalute
bei der Auszahlung der Teilrückerstattung erhält der Antragsteller/in eine Mitteilung mittels SMS.

Der ASGB ist seinen Mitgliedern bei den Ansuchen gern behilflich!

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Zwischenbilanz zu den Verhandlungen zum BÜKV

Bei der letzten Verhandlung wurden die drei Themenbereiche, die für den Vorvertrag vorgesehen sind, noch weiter vertieft.
Zum Inflationsausgleich gibt es wenig Spielraum, da die Summe der insgesamt 4,8 Prozent Erhöhung von der Landesregierung restriktiv genehmigt wurde, das heißt, dass es bei
1,5 Prozent Erhöhung ab 1.1.2019
1,6 Prozent Erhöhung ab 1.1.2020
und bei 1,7 Prozent Erhöhung ab 1.1.2021 bleiben wird.
Die Berechnung der Erhöhung findet auf die gesamten Grundlohnelemente statt, d.h. sie wird individuell berechnet.
Beim Leistungslohn ist es so, dass der Fonds für den Leistungslohn verdoppelt wird. In Zukunft wird im Juni die Leistungsprämie doppelt ausbezahlt. Hier muss noch weiterverhandelt werden, da die öffentliche Delegation 60 Prozent der Leistungsprämie an individuelle Ziele koppeln will. Dieser Prozentsatz ist für uns viel zu hoch gegriffen. Wir akzeptieren hier maximal einen Betrag von 40 Prozent.
Hinsichtlich der Zweisprachigkeitszulage hat es zwar eine Öffnung gegeben, aber leider haben wir noch keine konkreten Zahlen zur Verfügung.
Der Vorschlag wäre, die Zweisprachigkeitszulage wieder aus dem Grundgehalt heraus zu nehmen, neu zu berechnen und dann aufgewertet zu auszubezahlen. Natürlich kann dieser Vorschlag erst dann bewertet werden, wenn Zahlen vorliegen. Der Rest wäre nur Spekulation. Aber es muss schon ein ordentlicher Betrag sein, damit wir dem zustimmen.
Das nächste Treffen findet am 7. Oktober statt. Bis dahin werden wir mit der gesamten öffentlichen Delegation Berechnungen zur Zweisprachigkeitszulage durchführen.