Aktuell

Konferenz in St. Petersburg

Vom 22. bis 26. Juli 2019 fand in St. Petersburg, Russland, eine Frauenkonferenz statt. Auf Einladung der russischen Gewerkschaften haben für den ASGB Priska Auer und Alex Piras daran teilgenommen.
Die Konferenzteilnehmerinnen stellten sich den Fotografen - in der ersten Reihe Mitte Alex Piras und Priska Auer
Die Konferenzteilnehmerinnen, allesamt Gewerkschaftsvertreterinnen von Betrieben in einer Größenordnung von 2.000 bis 25.000 MitarbeiterInnen, haben eine Woche lang über die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, über Vereinbarkeit von Familie und Beruf, über den technologischen Wandel und über allgemeine frauenspezifische Themen diskutiert und beraten.
Priska Auer hat im Rahmen ihres Referates kurz das Land Südtirol, dessen Geschichte und Besonderheiten vorgestellt, und auch darauf verwiesen, dass in unserem Land über 50 Prozent der Betriebe nicht mehr als zwei Mitarbeiter haben, auch um auf die unterschiedlichen Dimensionen und Möglichkeiten hinzuweisen. In den russischen Betrieben gibt es z.B. überall Kinderbetreuungsstätten, was aufgrund der Größenordnung der Betriebe kein Problem darstellt.
Die russischen Frauen haben das Problem, dass Frauen im Erwerbsleben nicht gleich wie die Männer behandelt werden. Dies äußert sich vor allem dahingehend, dass Frauen bei Beförderungen oft übergangen werden und ihr Gehalt bei gleicher Arbeit geringer ausfällt, als das der Männer. Durch die Doppelbelastung Familie und Beruf, mit der die meisten Frauen konfrontiert sind, haben sie es immer noch ungleich schwerer als die Männer, die sich meistens auf ihre Karriere konzentrieren können.
Auer verwies auch darauf, dass Frauen in Südtirol laut den aktuellen Daten immer noch 17,2 Prozent weniger als Männer verdienen und dadurch auch weniger in die Rentenkasse einzahlen können. Das Resultat sind Altersarmut und die Abhängigkeit vom Ehepartner oder von staatlichen bzw. lokalen Sozialleistungen. Zudem verläuft das Arbeitsleben der Frauen oft mit Unterbrechungen oder sie arbeiten bedingt durch Mutterschaft, Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit. Damit ist für viele Frauen ein Abdriften in die Altersarmut vorprogrammiert.
In der Diskussion stellte sich heraus, dass die russischen Frauen vor ähnlichen Problemen stehen, nur in Betreuung von Kleinkindern sind sie besser aufgestellt.
In langen Diskussionen haben Alex Piras und Priska Auer den russischen Gewerkschafterinnen viele Fragen beantwortet: gemeinsam hat man festgestellt, dass Gewerkschaftsarbeit nach wie vor viel Zähigkeit und Ausdauer erfordert, wobei sich Frauen immer noch ungleich härter tun als Männer.

Verbrauchertelegramm

Wie viel kostet „Brot und Gedeck“?

Italienische Restaurants verrechnen oft Kosten für „Brot und Gedeck“ (pane e coperto) oder auch für „Service“ (servizio). Die Position scheint meist am Ende der Rechnung auf. Die Kosten beziehen sich auf das servierte Brot, die Benutzung von Tischtuch, Servietten, Geschirr und Besteck sowie die Bedienung. Für das Gedeck machen sie meist zwischen 1,50 und zwei Euro pro Person, für den Service mitunter zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtsumme aus. Der Aufschlag für Brot und Gedeck wurde im Mittelalter für jene Gäste eingeführt, die im Wirtshaus ihr selbst mitgebrachtes Essen verzehrten. Mit dem Preisaufschlag für die Bedienung wurden in früheren Zeiten die Kellner und Kellnerinnen bezahlt.
Doch sind solche Kosten noch gerechtfertigt? Immerhin wird das Personal heute vertraglich angestellt und bezahlt. Zudem greifen Restaurants vermehrt auf Einwegtischtücher und -servietten aus Papier zurück und nicht mehr auf solche aus Stoff.
„Tatsächlich sind Aufschläge für Brot, Gedeck und Service nicht verboten, denn eine nationale gesetzliche Regelung existiert dazu nicht“, erklärt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Es ist lediglich vorgeschrieben, dass die Kosten für das Gedeck bzw. den Service auf der Preisliste oder in der Speisekarte ausdrücklich angegeben werden müssen, wenn sie erhoben werden.“ Einzelne Gemeinden oder Regionen haben eigene Regeln erlassen. Im Latium beispielsweise ist es erlaubt, Kosten für den Service zu verrechnen, nicht aber für das Gedeck. Für Anzeigen wegen unerlaubter Aufschläge ist die jeweilige Stadtpolizei zuständig. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, noch vor der Bestellung nachzufragen, ob Brot, Gedeck und Service inkludiert sind bzw. welche Kosten dafür anfallen.