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Vereinbarung der Sozialpartner zu Kollektivverträgen im Zusammenhang mit Steuererleichterungen

Kürzlich haben die Sozialpartner eine Vereinbarung unterzeichnet, die u.a. darauf abzielt, das Lohnniveau und die Kaufkraft zu stärken. Nachstehend die einzelnen Punkte:
Wertschöpfungssteuer IRAP
Die vorliegende Vereinbarung zielt darauf ab:
einen Konsens zwischen den Sozialpartnern und den politischen Entscheidungsträgern herbeizuführen, welcher darauf abzielt das Lohnniveau und die Kaufkraft zu stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.
die Rolle der Vertragsparteien zu stärken und eine klare Regelung zum Vertretungsanspruch zu definieren, unter welchem Kollektivverträge abgeschlossen werden.
die Verbreitung so genannter „Piratenverträge“ zu verhindern, zumal sie von wenig vertretungsstarken Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet werden und mit dafür verantwortlich sind, dass in bestimmten Bereichen ein Phänomen des Lohndumpings zu beobachten ist. Dadurch werden die wirtschaftlich-rechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber jenen Abkommen, welche von den vertretungsstärksten Organisationen unterzeichnet werden, gesenkt. Dies betrifft auch Welfare-Leistungen und jene der bilateralen Körperschaften.
Diese Vereinbarung möchte einen Anreiz für Unternehmen schaffen, jene Kollektivverträge anzuwenden, welche von den vertretungsstärksten Gewerkschaftsorganisationen auf Landesebene unterzeichnet wurden.
gemeinsam eine nachhaltige Entwicklung Südtirols sicherzustellen und den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
sicherzustellen, dass konkret geeignete Maßnahmen getroffen werden, um einen bürokratischen Mehraufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.
All dies vorausgeschickt, betrachten die Vertragsparteien folgende Maßnahmen als zielführend. Weiterhin den IRAP Steuersatz in Höhe von 2,68 Prozent beanspruchen können:
jene Unternehmen, die betreffend ihrer Arbeitnehmer Kollektivverträge zur Anwendung bringen, welche von den lokalen Organisationen und Verbänden, die das gegenständliche Abkommen unterzeichnet haben, sowie von deren nationalen Dachorganisationen oder den jeweils dazugehörigen Fachverbänden oder jedenfalls von den vergleichsweise vertretungsstärksten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen unterzeichnet worden sind.
In die Anwendung der Verträge fällt die Zahlung an bilaterale Körperschaften, an die ergänzenden Gesundheits- und Zusatzrentenfonds, sofern dieselben von den Kollektivverträgen verpflichtend vorgesehen und mit spezifischen Leistungen für die Arbeitnehmer operativ sind.
Weitere Ermäßigungen ab 2021 werden nur Unternehmen gewährt, die einen Landesergänzungsvertrag, ein Betriebsabkommen oder ein auf der Grundlage eines territorialen Abkommens abgeschlossenes Prämiensystem zur Anwendung bringen. Die Parteien vereinbaren die entsprechenden Kriterien im Detail innerhalb März 2020 festzulegen.

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Vorstellung neuer MitarbeiterInnen

Ich heiße Silvia Leider, bin im Wipptal aufgewachsen und wohne seit mehr als 15 Jahren im Unterland. Seit September 2019 bin ich für die Gewerkschaftstätigkeit der SSG im ASGB vom Schuldienst an der Grundschule freigestellt worden. Ich erachte meine berufliche Veränderung als einen Perspektivenwechsel. Ich werde nun den Beruf des Lehrers, der Lehrerin bzw. die schulischen Belange aus einer anderen Sicht betrachten und aus dieser meinen Beitrag zum Gelingen leisten. Ich freue mich auf die neue Herausforderung!