ASGB Rentner
Kündigung der Tarifvergünstigung für die EX-Mitarbeiter von ENEL und Etschwerken
Gemeinsam ist es gelungen, folgendes Abkommen mit der Alperia-AG abzuschließen, in dessen Genuss auch zahlreiche ASGB-Rentner (Ex-Mitarbeiter von ENEL und Etschwerken) kommen.
Mit 1. Oktober wurden die Tarifvergünstigungen für den Stromverbrauch für ehemalige Mitarbeiter und deren überlebende Ehepartner durch die Alperia-AG aufgekündigt.
Die Gewerkschaftsorganisationen und die Alperia- AG haben deswegen ein Vereinbarungsprotokoll ausgearbeitet.
Anstelle der Stromtarifvergünstigung ist die einmalige Zahlung eines Bruttobetrages vorgesehen. Dieser Betrag wird sowohl in Bezug auf das vollendete Lebensjahr der begünstigten Person zum Stichtag des 30. September 2019 als auch in Bezug auf die Höchstzahl der pro Jahr vergünstigten KWh berechnet. Die Zahlung erfolgt, nachdem der Betrieb und die betroffene Person ein Vereinbarungsprotokoll (Schlichtung) unterzeichnet haben.
Betroffene haben eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung erhalten und müssen diese ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 31. Dezember 2019 in den ASGB-Büros in Bozen und Meran abgeben.
Über den Termin für die Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls werden alle informiert. Vorgesehen sind zwei Termine in Meran und zwei in Bozen.
Die ASGB-Rentner danken Herrn Gasser Stefan für seinen Einsatz und die Zusammenarbeit.
Für weitere Infos steht Herr Gasser Stefan, Landesekretär der ASGB - Energiewerker GEW, zur Verfügung. Tel. 339 28 67 446
Mit 1. Oktober wurden die Tarifvergünstigungen für den Stromverbrauch für ehemalige Mitarbeiter und deren überlebende Ehepartner durch die Alperia-AG aufgekündigt.
Die Gewerkschaftsorganisationen und die Alperia- AG haben deswegen ein Vereinbarungsprotokoll ausgearbeitet.
Anstelle der Stromtarifvergünstigung ist die einmalige Zahlung eines Bruttobetrages vorgesehen. Dieser Betrag wird sowohl in Bezug auf das vollendete Lebensjahr der begünstigten Person zum Stichtag des 30. September 2019 als auch in Bezug auf die Höchstzahl der pro Jahr vergünstigten KWh berechnet. Die Zahlung erfolgt, nachdem der Betrieb und die betroffene Person ein Vereinbarungsprotokoll (Schlichtung) unterzeichnet haben.
Betroffene haben eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung erhalten und müssen diese ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 31. Dezember 2019 in den ASGB-Büros in Bozen und Meran abgeben.
Über den Termin für die Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls werden alle informiert. Vorgesehen sind zwei Termine in Meran und zwei in Bozen.
Die ASGB-Rentner danken Herrn Gasser Stefan für seinen Einsatz und die Zusammenarbeit.
Für weitere Infos steht Herr Gasser Stefan, Landesekretär der ASGB - Energiewerker GEW, zur Verfügung. Tel. 339 28 67 446