LANDESBEDIENSTETE
Neuigkeiten im Versicherungsbereich
Rechtsschutzversicherung
Es freut uns sehr, dir mitteilen zu können, dass du mit der Mitgliedschaft bei der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete ab sofort rund um Streitigkeiten am Arbeitsplatz rechtsschutzversichert bist.
Das heißt, dass alle Mitglieder der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete automatisch bis zu 20.000 Euro bei:
1. Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten;
2. Strafverfahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat (Deckung gilt bei rechtskräftigem Freispruch);
3. Schadenersatzforderungen infolge unerlaubter Handlung Dritter (ausgenommen Straßenverkehr) während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit;
4. Verfahren vor dem Rechnungshof im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit (‚colpa grave‘);
5. Arbeitsrechtlichen Verfahren mit dem Arbeitgeber;
versichert sind.
Es besteht auch die Möglichkeit für alle ASGB-Mitglieder eine private Rechtsschutzpolizze ‚Familie Plus‘ zum Angebotspreis von 80 Euro bei einer Deckungssumme von 25.000 Euro pro Streitfall abzuschließen.
Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz (im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen) jetzt 15 Prozent günstiger!
Ab sofort können wir dir als Mitglied eine Haftpflichtversicherung anbieten, mit der du dich jetzt unabhängig von deiner Funktion und deinem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern lassen kannst. Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
NEU: die betroffenen Berufsbilder können nun auch die sog. buchhalterische Haftung (responsabilità contabile) versichern, siehe Option b). Die buchhalterische Haftung hat für folgende Berufsbilder eine Bedeutung: Rechnungsführer/innen, Ökonom, die Verwahrer und jeder/e andere Mitarbeiter/in der öffentlichen Verwaltung, welche/r mit dem Umgang von öffentlichen Geldern oder der Führung von Gütern betraut sind (D.lgs. 267/2000, Art. 93 und 233).“
Die Deckung der Haftpflichtversicherung beträgt Euro 1.500.000.
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 60 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 105 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 175 Euro pro Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung
Die Details und Informationen zur Rechtsschutzversicherung und zur Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit findest du auf der Homepage www.asgb.org, unter Fachgewerkschaft Landesbedienstete. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Das heißt, dass alle Mitglieder der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete automatisch bis zu 20.000 Euro bei:
1. Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten;
2. Strafverfahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat (Deckung gilt bei rechtskräftigem Freispruch);
3. Schadenersatzforderungen infolge unerlaubter Handlung Dritter (ausgenommen Straßenverkehr) während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit;
4. Verfahren vor dem Rechnungshof im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit (‚colpa grave‘);
5. Arbeitsrechtlichen Verfahren mit dem Arbeitgeber;
versichert sind.
Es besteht auch die Möglichkeit für alle ASGB-Mitglieder eine private Rechtsschutzpolizze ‚Familie Plus‘ zum Angebotspreis von 80 Euro bei einer Deckungssumme von 25.000 Euro pro Streitfall abzuschließen.
Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz (im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen) jetzt 15 Prozent günstiger!
Ab sofort können wir dir als Mitglied eine Haftpflichtversicherung anbieten, mit der du dich jetzt unabhängig von deiner Funktion und deinem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern lassen kannst. Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
NEU: die betroffenen Berufsbilder können nun auch die sog. buchhalterische Haftung (responsabilità contabile) versichern, siehe Option b). Die buchhalterische Haftung hat für folgende Berufsbilder eine Bedeutung: Rechnungsführer/innen, Ökonom, die Verwahrer und jeder/e andere Mitarbeiter/in der öffentlichen Verwaltung, welche/r mit dem Umgang von öffentlichen Geldern oder der Führung von Gütern betraut sind (D.lgs. 267/2000, Art. 93 und 233).“
Die Deckung der Haftpflichtversicherung beträgt Euro 1.500.000.
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 60 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 105 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 175 Euro pro Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung
Die Details und Informationen zur Rechtsschutzversicherung und zur Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit findest du auf der Homepage www.asgb.org, unter Fachgewerkschaft Landesbedienstete. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Weitere Info
ASGB-Landesbedienstete,
Silvius-Magnago Platz, 3,
Landhaus 3/b, 39100 Bozen,
Tel. 0471 / 976 598
E-Mail: asgbl@asgb.org
Silvius-Magnago Platz, 3,
Landhaus 3/b, 39100 Bozen,
Tel. 0471 / 976 598
E-Mail: asgbl@asgb.org